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Julia Willie Hamburg

GRÜNE 28.05.2026 1:50 min Tagungsabschnitte 19/34

Wie will die Kultusministerin die Zukunft der Tagesbildungsstätten sichern?

Frau Ministerin Hamburg wird auch diese Frage beantworten. Bitteschön! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wird in der Tat Menschen geben, deren pädagogische Eignung wir nicht automatisch feststellen können. Für sie gibt es die Möglichkeit, eine auf fünf Jahre befristete Genehmigung zu erhalten, um schon unterrichten zu können. In dieser Zeit müssen sie berufsbegleitend eine pädagogische Zusatzqualifikation im Umfang von mindestens 250 Unterrichtsstunden, die sie erfolgreich durchlaufen müssen, erwerben. Wir haben in Niedersachsen auch bereits solche Angebote; das ist wahrscheinlich das, was sich die Betroffenen als Allererstes fragen. Diese berufsbegleitende pädagogische Qualifizierung im Umfang von 250 Unterrichtsstunden erfolgt in der Regel durch externe Anbieter, also sogenannte Bildungsträger, auf Basis eines von der Schulbehörde genehmigten Konzeptes. So etwas gibt es, wie gesagt, bereits seit Jahren, und deshalb haben wir das auch zur Grundlage genommen. Noch einmal: Es gibt schon viele Menschen, die sich, wenn sie, natürlich auch intrinsisch motiviert, einen solchen Beruf ausüben, qualifizieren. Die Tagesbildungsstätten wirken schon heute darauf hin. Das ist die „unterrichtsbezogene Zusatzqualifikation für pädagogisches Fachpersonal in staatlich anerkannten Tagesbildungsstätten" (UZQ) sowie die „Qualifizierung zum Nachweis der pädagogischen Eignung" des Verbandes Deutscher Privatschulen Niedersachsen-Bremen e.V. (VDP). Diese werden vom Niedersächsischen Kultusministerium als Nachweis der pädagogischen Qualifizierung anerkannt, was im Umkehrschluss heißt: Alle, die das heute schon haben, müssen sich überhaupt keine Sorgen machen. Vielen Dank, Frau Ministerin Hamburg.

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