Martina Machulla
Erbrachte Prüfungsleistungen honorieren und die rechtswissenschaftliche Ausbildung attraktiver gestalten
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Den Antrag, das Jurastudium in Niedersachsen insoweit attraktiver zu machen, als wir die Möglichkeit einführen, einen Bachelorabschluss abzulegen, haben wir hinreichend diskutiert. Wir sind uns insoweit einig, dass dies auch erforderlich ist - allein schon deshalb, damit sich Schüler und Schülerinnen, die sich für ein Jurastudium entscheiden wollen, aber sich noch nicht ganz sicher sind, weil sie wissen, dass es so schwer ist, die Examina zu erringen, vielleicht eher motiviert fühlen, weil sie dann die Möglichkeit haben, wenn es eben doch nicht klappen sollte, diesen Bachelor als Abschluss zu bekommen. Diese Leute, die kein erstes Staatsexamen schaffen, waren auf dem Arbeitsmarkt schon immer recht begehrt. Auch als ich mein Examen gemacht habe, was ein bisschen länger als drei Tage zurückliegt, war es so, dass diejenigen, die ihr Jurastudium abbrechen mussten, zum Beispiel mit Handkuss bei den Versicherungen genommen wurden. Schadenssachbearbeiter in den Rechtsabteilungen - das waren Jobs, die gerne mit diesen Leuten besetzt wurden. Die Arbeitgeber haben sie auch gerne genommen, weil sie natürlich deutlich günstiger waren, als wenn dafür hätten Volljuristen anstellen müssen. Volljuristen sind in einer solchen Position auch nicht erforderlich, weil diese Personen nicht vor Gericht auftreten sollen und auch keine Klagen begleiten usw. Da wir alle doch so geprägt sind, dass wir es gerne sehen, wenn man einen Abschluss hat, ist es durchaus folgerichtig, den Bachelor einzuführen. Denn immerhin um die 40 % derjenigen, die ein Jurastudium beginnen, schaffen das juristische Staatsexamen nicht. Allerdings waren wir niemals, zu keinem Zeitpunkt Frau Hillberg, das war nicht richtig, was Sie insoweit gesagt haben für eine Akkreditierung jeder einzelnen Uni. Wir haben von Anfang an gesagt - So habe ich es hier verstanden. - Gut, es gibt immer Empfänger und Sender. Wir möchten gerne, dass eine Akkreditierung niedersachsenweit stattfindet. Wir finden es nämlich wichtig, dass jeder weiß, dass alle Abschlüsse an jeder niedersächsischen Universität insoweit gleichwertig sind, die gleichen Voraussetzungen haben, um gleichermaßen anerkannt zu werden, es gleichermaßen ermöglichen, an andere Universitäten zu wechseln, ohne dass irgendwelche Credit Points fehlen, ohne dass irgendwelche Fächer vielleicht nicht unterrichtet werden, ohne dass man da Schwierigkeiten hat. Aus diesem Grunde wollen wir eine niedersachsenweite Akkreditierung. In Ihrem Antrag steht aber lediglich, dass man damit schnell auf die Bahn kommen muss. Das ist für uns, offen gesagt, keine Qualität. Insoweit: Der Gedanke ist gut, aber wie so oft das stelle ich fest, wenn ich hier stehe und mir diese Anträge ansehe fehlt es an der Genauigkeit und an Weitblick, was das auf Dauer auslöst. Wir wollen, dass diese Abschlüsse bundesweit Anerkennung finden, dass die Studierenden gut damit klarkommen. Und die Abschlüsse sollen ja auch eine internationale Wirkung haben. Diese Rechtssicherheit für alle, die mit dem Studium anfangen und das nicht nur als Hilfskonstruktion, als Auffangabschluss sehen, ist nur dann gegeben, wenn die Abschlüsse gleichwertig sind. Insoweit haben wir nach der Diskussion in den Ausschüssen gesagt: Die Idee ist gut, aber wir erarbeiten einen Änderungsantrag, in den wir genau die Sachen einbauen, die in dem anderen Antrag fehlen. Meine Damen und Herren, wir befürworten diese Reform der juristischen Ausbildung, die auf Qualität, Transparenz und internationale Anschlussfähigkeit setzt. Das ist der wesentliche Punkt. Der Bachelor of Laws allein macht noch keine umfassende Reform der juristischen Ausbildung aus. Auch das Staatsexamen, das nach wie vor das zentrale Qualifikationsziel im Jurastudium ist und bleibt, muss an der Stelle gestärkt werden. Das kann es nur dann, wenn der Bachelor eine entsprechende Wertigkeit bekommt. Der Bachelor darf insoweit auch nicht als Alternative zum Staatsexamen verstanden werden im Sinne von „Naja, ich fang mal an, egal, was dabei herauskommt". Wir wollen sicherstellen, dass der Bachelor nicht dazu führt, dass Studierende das Staatsexamen weniger ernst nehmen. Daher ist unser Vorschlag in unserem Antrag auch, die großen Scheine und die Zwischenprüfung als Bestandteile des Bachelorprogramms anzuerkennen. Aber wir wollen auch eine Struktur, die es ermöglicht, dass sich die Studierenden schrittweise auf das Staatsexamen vorbereiten, ohne dass der Wert der Ausbildung geschmälert wird. Insofern möchten wir ausdrücklich betonen, dass wir diese Ausbildung gerne haben wollen, dass wir auch damit einverstanden sind, dass das schnell eingeführt wird dagegen spricht gar nichts, allerdings mit dieser Qualitätsvoraussetzung. Und diese Qualitätsvoraussetzung könnte man, wenn man wollte, sogar dann schaffen, wenn man die Ausbildung schnell auf die Bahn bringt. Denn wir als Gesetzgeber wären schließlich befähigt, dafür Sorge zu tragen, dass man das Ganze im Nachgang entsprechend aufbaut und ausweitet, sodass wir eine landesweite Akkreditierungsregelung haben. Ich verstehe nicht, wie man sich dem verweigern kann. Sie spielen damit auch mit der Zukunft der Leute, die dann möglicherweise einen Bachelor haben, mit dem sie an anderen Universitäten Schwierigkeiten haben. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit Herzlichen Dank, Frau Machulla. - Die nächste Wortmeldung kommt aus der AfD-Fraktion: Herr Moriße, bitte!
