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Dr. Frank Schmädeke

CDU 21.06.2023 10:03 min Tagungsabschnitte 19/8

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes

(Rednerwechsel) Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich darf jetzt den Bogen spannen von der hitzigen Kindertagesstättendiskussion hin zur Beregnung von Sportrasenflächen. Dazu kann ich nur sagen: Wasser nährt nicht nur den Rasen, sondern Wasser kühlt auch die Gemüter, und auch für die Kita ist es von Vorteil, wenn wir gute Sportrasenplätze haben. Bogen gespannt! Es ist mir eine besondere Freude, heute im Namen meiner Fraktion einen Entwurf für eine notwendige Gesetzesänderung einzubringen, der auch im Sinne der Landesregierung sein dürfte. Bei der Novelle des Niedersächsischen Wassergesetzes vom 22. September 2022 wurden die Folgen für viele Sportvereine einfach übersehen. Der Gesetzgeber sieht die ermäßigte Entnahmegebühr für Grundwasser nur noch für „Beregnung und Berieselung zu landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder erwerbsgärtnerischen Zwecken“ vor. Das hört sich gut an, aber darunter fallen die Sportplätze und die Sportplatzbewässerung nicht mehr. Die Wasserentnahme zur Beregnung von Sportplätze ist nach der letzten Novelle des NWG dem Verwendungszweck „sonstige Zwecke“ zuzuordnen. Das heißt, statt 1,4 Cent pro Kubikmeter Wasser zahlen die Sportvereine zur Beregnung ihrer Sportplätze nach der Präzisierung durch das Land 18 Cent pro Kubikmeter Wasser. Das ist eine Erhöhung um das 13‑Fache. Was bedeutet das jetzt im Detail? - Meine Damen und Herren, ein Standard-Fußballplatz misst 68 m x 105 m, hat also eine Größe von round about 7.000 m². Der Beregnungsbedarf eines Platzes liegt zwischen 50 und 250 l/m². Hieraus ergibt sich ein Beregnungsbedarf von bis zu 1.785 m³ Wasser im Jahr pro Spielplatz. Vor der WEG-Novelle mussten die Vereine beim Verwendungszweck zur Beregnung und Berieselung für die Wasserentnahme 24,99 Euro pro Spielfeld und Jahr aufbringen. Heute, unter dem Aspekt „sonstige Zwecke“, müssen sie 331 Euro pro Spielfeld und Jahr aufbringen. Viele Ehrenamtliche fragen sich, wie sie diese zusätzlichen Kosten, die aus Mitgliedsbeiträgen aufgebracht werden müssen, bezahlen können und wie sie das rüberbringen sollen. Für die Vereine ist die Mehrbelastung durch das Land wie ein Schlag ins Gesicht - und das mit Recht. Das Interesse des Landes an Einnahmen aus der Wasserentnahmegebühr darf jedoch auf keinen Fall vor das gesellschaftliche Interesse an unseren ehrenamtlich geführten Vereinen gestellt werden. Ich gebe an dieser Stelle mit Blick zu unserem Finanzminister, der jetzt gerade nicht beiwohnt, zu bedenken: Die zu erwartenden Mehreinnahmen des Landes von ca. 0,75 Millionen Euro dürften vor dem Hintergrund der Gesamteinnahmen aus der Wasserentnahmegebühr in Höhe von 109 Millionen Euro eine eher untergeordnete Rolle für den Gesamthaushalt haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sprechen hier häufig darüber, dass Kinder und Jugendliche zu dick sind, mehr Bewegung brauchen, dass sie nicht mehr richtig lesen und schreiben lernen und dass Sozialkontakte über Corona verloren gegangen sind. Wir alle hier wollen das ändern. Sporttreiben im Freien muss auch im Sommer für Kinder, Jugendliche und Erwachsene möglich sein. Denn Sport und Bewegung halten gesund, führen Menschen zusammen und fördern den sozialen Zusammenhalt in den Städten und Gemeinden vor Ort. Unsere Partner dafür sind die Sportvereine. Darum müssen wir diese Vereine unterstützen, statt ihnen im wahrsten Sinne des Wortes das Wasser abzugraben. Die vielen Fußball- und Tennisplätze bleiben mit ihrem strapazierfähigen Rasen nur bespielbar, wenn eine ordnungsgemäße und wasserschonende Beregnung, nach Möglichkeit in den Abend- und Nachtstunden, vorgehalten wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen, einige vertreten hier im Hause sicherlich die Meinung, es sei grundsätzlich der richtige Weg, kostbares Wasser einfach zu verteuern, um über den Preis den sparsameren Umgang damit zu bewirken. Dazu eine Frage: Kennt hier jemand einen Platzwart eines Sportvereines? Das sind einige. Wenn ja, dann wissen Sie genau, dass unsere Platzwarte verantwortungsbewusst und wasserschonend beregnen; denn sie stehen im öffentlichen Fokus. Zur Sensibilisierung beim Umgang mit unserem Grundwasser bedarf es also keiner erzieherischen Komponente in Form einer hohen WEG. Das kann auch anders geschehen. Mit Blick auf einen effizienten Umgang mit unserem Grundwasser bei besonders angespannten Grundwasserkörpern regeln bereits die ersten Landkreise aktiv die Beregnung. Mein Heimatlandkreis Nienburg untersagt in den Sommermonaten von Ende Mai bis Ende September täglich zwischen 11 und 19 Uhr ab einer Temperatur von 24 ºC die Beregnung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen, öffentlichen und privaten Grünflächen sowie auch von Sportanlagen. Die gehören dazu. Diese Untersagung gilt für Wasserentnahmen aus Brunnen, der öffentlichen Trinkwasserversorgung und für Beregnungen mit gültiger wasserrechtlicher Erlaubnis. Hier wird aber im Grunde genommen nur nachgeregelt, was bei ordnungsgemäßer Beregnung ohnehin unterbleibt, und zwar eine breitwürfige Beregnung in sengender Sonne, bei der das Wasser verdunstet, ehe es der Pflanze zugetragen wird. Meine Damen und Herren, ich bin kein Jurist, aber lassen Sie mich noch einmal auf die Hintergründe dieser fehlgeleiteten Gesetzesänderung vom 22. September 2022 eingehen. Der Gesetzgeber hat mit der vorgenommenen Änderung in Anlage 2 Ziffer 3.3 ‑ hier wird die Höhe der Wasserentnahmegebühr geregelt ‑ eine wohlgemeinte Präzisierung vorgenommen, da die Auslegung der Formulierung „Wasserentnahme zur Beregnung und Berieselung“ wiederholt zu Diskussionen und gerichtlichen Auseinandersetzungen geführt hat. Das Niedersächsische OVG hat in seinem Urteil von 2018 den Wunsch nach Präzisierung der Formulierung kundgetan. Diesem Wunsch folgend spricht der Gesetzgeber seitdem statt von Grundwasserentnahme zur „Beregnung und Berieselung“ von Grundwasserentnahme zur „Beregnung und Berieselung zu landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder erwerbsgärtnerischen Zwecken“. Das war gut gemeint, jedoch nicht gut gemacht. Während zuvor die unpräzise Formulierung „Beregnung und Berieselung“ die Bewässerung von Sportrasenflächen laut Niedersächsischem OVG ermöglichte, fielen diese nach der Präzisierung einfach durch das Raster. Folge: Unsere Sportvereine werden vom Land zusätzlich zur Kasse gebeten. Es sind unsere Sportvereine, für die ich heute das Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes einbringe. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, im Namen meiner Fraktion bitte ich, folgendes Gesetz zu beschließen: „Das Niedersächsische Wassergesetz vom 19. Februar 2010 …, zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. September 2022 …, wird wie folgt geändert: Nummer 3.3 der Anlage 2 zu § 22 Abs. 1 Satz 1“ ‑ das kann ich als Nichtjurist ganz gut, nicht wahr? ‑ „erhält folgende Fassung: ,… zur Beregnung und Berieselung zu landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder erwerbsgärtnerischen Zwecken“ ‑ jetzt kommt der Zusatz ‑ „sowie zur Förderung des Pflanzenwachstums auf Sportflächen durch als gemeinnützig anerkannte Vereine.‘“ Die Gesetzesänderung bezweckt, die vorgenommene Präzisierung des Niedersächsischen Wassergesetzes auf Grundwasserentnahmen zur Förderung des Pflanzenwachstums beizubehalten, gleichzeitig jedoch die Ausschließung der Beregnung und Berieselung zur Förderung des Pflanzenwachstums auf den Sportplätzen als gemeinnützig anerkannter Vereine wieder in die Ziffer 3.3 aufzunehmen. Unser Antrag auf Gesetzesänderung folgt den Überlegungen des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg und hat zum Ziel, die gemeinnützigen Sportvereine vor unangenehmen Erhöhungen der Wasserentnahmegebühren zu schützen und sie in den vorherigen, hinsichtlich der Gebührenhöhe privilegierten Zustands zurückzuversetzen. Wir setzen damit die überfällige Korrektur um und wollen einen sicheren Rahmen für unsere Sportvereine schaffen. Mit der gut gemeinten letzten Änderung des Gesetzes sollte ein Problem gelöst werden. Tatsächlich haben wir damit ein neues Problem geschaffen. Ich freue mich auf die sich nun anschließende Diskussion, hoffe aber, dass wir uns gemeinsam hinter unsere ehrenamtlich geführten Vereine stellen. Herzlichen Dank.

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