Klaus Wichmann
Handlungsfähigkeit des Verfassungsschutzes stärken - Verfassungsschutzgesetz grundlegend reformieren
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dreieinhalb Minuten Redezeit zu einem Entschließungsantrag mit 23 Punkten, das entspricht einer Redezeit von 9,1 Sekunden zu jedem Unterpunkt, abzüglich dieser Einleitung. Sie merken, ich habe es ein wenig eilig. Zunächst muss ich aber einen Gedanken von Herrn Zinke aufgreifen. Die CDU-Fraktion mit ihren knapp 50 Abgeordneten und einer vermutlich stattlichen Anzahl von Referenten: Hat sie keine Kapazitäten, um einen eigenen Gesetzentwurf zu erarbeiten? Ist sie tatsächlich darauf angewiesen, einen Entschließungsantrag zu stellen, der die Landesregierung auffordert, folgende Punkte 1, 2, ... 23 in einen Gesetzentwurf zu packen? Wenn Sie eine kleine Fraktion mit wenigen Referenten und wenigen Juristen wären, hätte ich dafür auch Verständnis. Es wundert mich. Es wundert mich einfach, zumal man einzelne Punkte quasi mit einem Federstrich hätte abhandeln können. Die gewünschte Streichung des § 6 Abs. 5 Niedersächsisches Verfassungsschutzgesetz als Vorschrift des Misstrauens - so nennen Sie das - hätte man zum Beispiel so umsetzen können: „§ 6 Abs. 5 Niedersächsisches Verfassungsschutzgesetz wird gestrichen." Das ist gar kein Zauberwerk, das hätte man machen können, und dass Sie das besser können, weiß ich. Aber dann machen Sie es doch einfach. Da zitiere ich Herrn Nacke, der das, glaube ich, einmal gesagt hatte: Machen ist wie wollen, nur krasser!. Ich bin mir aber auch nicht sicher, ob dieser Punkt - Punkt 5 Ihres Antrages - die Arbeit des Verfassungsschutzes auch effektiver macht. Was ist denn für einen Mitarbeiter des VS gewonnen, wenn wir im Gesetz die Formulierung streichen, dass die Behörde auch Informationen sammeln muss, die Entlastendes enthalten. Fühlt sich dann jemand in der Behörde mehr wertgeschätzt? Arbeitet er dann besser? - Angesichts der Machfülle einer solchen Behörde empfinde ich eine solche Vorschrift eher als Bürgerschutz denn als Misstrauensklausel. Wenn Sie in Punkt 6 Ihres Antrages hingegen die Vorschrift des § 9 Abs. 1 Satz 1 streichen wollen, dann bewerte ich das anders. Wer braucht bitte eine Formulierung wie: „Die Verfassungsschutzbehörde ist an die allgemeinen Rechtsvorschriften gebunden?" Wow! Wer hat das denn da reingesetzt? Das klingt so ein bisschen nach Grün, Rot-Grün irgendwie. Doppelt hält besser, denn das steht bereits in Artikel 20 Abs. 3 Grundgesetz, das bekanntlich das einfache Recht bindet. Nein, das kann weg, am besten schnell, bevor noch jemand auf die Idee kommt, das auch noch für die Feuerwehr irgendwo reinzuschreiben, für die Veterinärämter und für die Müllabfuhr am besten gleich mit. Ich kenne ja Ihre Pläne nicht so genau. Und dann kommen im Antrag eine ganze Reihe von Vorschlägen. Wie sinnvoll die aber im Einzelnen sind, werden wir nicht im Rahmen dieser Debatte prüfen können. Ich hätte jetzt auch nur noch 3,2 Sekunden für jeden der restlichen Punkte. Deswegen möchte ich gerne im Ausschuss die Betroffenen hören, die Mitarbeiter des VS, die dort bitte zu jedem Punkt die folgenden Fragen beantworten sollen: Erstens. Wie sehr blockiert die bisherige Regelung Ihre Arbeit? Zweitens. Würde der Änderungsvorschlag eine nennenswerte Verbesserung mit sich bringen? Drittens. Wie bewerten Sie die Dringlichkeit dieser Änderung? Was an diesem Antrag aber leider gar nicht angefasst wird, ist das Kernproblem des Verfassungsschutzes, und das ist die politische Einflussnahme und die unselige Ausrichtung auf einen völlig unkonkreten, unangemessenen und politisch missbräuchlichen Kampf gegen rechts. In Wahrheit zuallererst einen Kampf gegen einen politischen Konkurrenten. Der Geheimdienst braucht die richtige Zielorientierung. Der schlimmste Feind unserer Demokratie, unserer Lebensweise ist eindeutig der Islamismus. Dorthin müssen wir die Mittel bündeln. Alles andere ist politisch motivierte Augenwischerei. Vielen Dank.
