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Daniela Behrens

SPD 10.12.2024 2:40 min Tagungsabschnitte 19/21

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich und anderer Gesetze

Behrens. Bitteschön! Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte mich als Erstes sehr herzlich bei den Mitgliedern der beiden Regierungsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen bedanken, die diesen Gesetzentwurf eingebracht und in einem sehr schnellen Verfahren umgesetzt haben und heute hier zur Endabstimmung stellen. Vielen Dank! Denn die Kommunen warten darauf. Es gibt vor allen Dingen zwei Bausteine, die ich hervorheben möchte. Das eine ist natürlich die Weiterverteilung der Mittel des Bundes zur Bewältigung der fluchtbedingten Kosten, die wir Herr Beck hat es gesagt ohne klebrige Finger an die Kommunen weiterverteilen, insgesamt über 115 Millionen Euro. Und der zweite Baustein ist das Thema der leistungsorientierten Bezahlung, womit wir als Landesregierung in geeinter Geschlossenheit endlich eine Sache lösen, die schon überfällig war und auf die die Kommunen dringend warten, weil sie hier Rechtsklarheit brauchen. Da wir eben von der Opposition noch einmal etwas gehört haben, was die Bedenken der Kommunen angeht, will ich auf die beiden Teile noch einmal ganz kurz eingehen. Bei den 115 Millionen Euro, die wir weiterverteilen, sind wir in einer engen Abstimmung mit der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände. Die 115 Millionen Euro werden folgendermaßen verteilt: Mit 79 Millionen Euro werden die niedersächsischen Landkreise und kreisfreien Städte sowie der Region Hannover durch das Land für die Leistungen an die Kriegsvertriebenen aus der Ukraine finanziell entlastet. Die verbleibenden 36 Millionen Euro werden den Kommunen zur Unterstützung bei der Aufnahme und Versorgung von Geflüchteten im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes zur Verfügung gestellt. Das ist unstrittig mit den kommunalen Spitzenverbänden. Und wir sorgen bei diesen Regelungen auch für eine frühzeitige rechtliche Klarstellung bei den Kommunen hinsichtlich der Berechnung des sogenannten demografischen Faktors im KFA. Die bewährte Berechnungspraxis und die Wirkung dieses Parameters verändern wir nämlich nicht. Und auch das ist unstrittig, meine Damen und Herren. Last, but not least: Der Änderungsvorschlag der Regierungsfraktionen zum Besoldungsgesetz schafft endlich die rechtliche Klarstellung bezüglich der Voraussetzungen für sogenannte leistungsorientierten Zahlung an Kommunalbeamtinnen und ‑beamte. Wir schaffen damit endlich Rechtsklarheit. Seit vielen Jahren wird darüber gestritten. Ich glaube, dass die Beschäftigten in den Kommunen ein Recht darauf haben, dass sie für ihre Leistung auch wertgeschätzt werden. Hier gibt es jetzt Handlungs- und Rechtssicherheit. Ich bedanke mich herzlich für die gute Beratung. Die Landesregierung freut sich sehr, wenn dieser Gesetzentwurf heute beschlossen wird. Danke schön.

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