Gerd Hujahn
Werkmeister und Werkmeisterinnen im niedersächsischen Justizvollzug besser unterstützen
Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Das ist der letzte Punkt, aber sicherlich nicht der unwichtigste Punkt. Ich hoffe, dass ich jetzt mit einer sachlichen Erörterung des Themas wieder ein bisschen Emotionen aus dem Hohen Haus herausnehmen kann und dass wir dann, wie bei den drei Punkten davor, vielleicht auch zu einem parteiübergreifenden Konsens kommen und hier an eine Gruppe denken, die normalerweise nicht so große Beachtung findet. Es geht um die sogenannten Werkmeister. Ich gehe davon aus, dass fast alle oder zumindest die meisten den geschlossenen Strafvollzug wahrscheinlich nicht aus eigenem Erleben kennen. Wir vom Unterausschuss besuchen natürlich häufig die Justizvollzugsanstalten, sind auch mit diesem Personenkreis im Gespräch und lassen uns unterrichten. Gerade dort, wo wenige Menschen arbeiten, die aufgrund der Situation, dass sie in geschlossenen Räumlichkeiten arbeiten, nicht solch eine Außenwirkung entfalten können wie andere Berufszweige, ist es für mich auch eine Pflicht von uns Parlamentariern, auf diese Gruppen hinzuweisen, wenn Mängellagen bestehen. Nach unseren internen Diskussionen haben wir, denke ich, erkannt, dass dort eine Nachbesserung notwendig ist. Ich will kurz erklären, was Werkmeister sind. Werkmeister sind Beschäftigte im Justizvollzugsdienst bzw. Justizvollzugsbeamte, die im Justizvollzugsdienst als Handwerksmeister arbeiten, also eine Meisterausbildung auf dem freien Markt gemacht haben und dann in den Justizvollzugsdienst gehen. Nach § 41 Strafvollzugsgesetz besteht dort nämlich eine Arbeitspflicht. Aber sie machen auch eine ganze Menge darüber hinaus. Ich habe mir ein paar Daten - sie sind von 2023 - aufgeschrieben, um einmal die Dimensionen des Werkmeisterbereichs zu illustrieren. Wir hatten 2023 einen Stellenplan von 108 Werkmeisterstellen. Davon waren am 1. März 2023 71,8 Stellenanteile besetzt; das waren 78 Personen. Sie sehen, dass ein Defizit zwischen den möglichen Stellen und den besetzten Stellen besteht. Das stammt aus der Beantwortung zur Drucksache 19/887. Da fragt man sich: Wie kommt es, dass die Menschen nicht so gerne in den Justizvollzug gehen und als Meister dort arbeiten? Ich will es einmal so umschreiben: Die Werkmeister machen natürlich als Kfz-Mechatroniker, als Handwerker im Bereich Malerei, im Bereich Garten- und Landschaftsbau und in ähnlichen Bereichen dort einen Job. Insbesondere im Bereich des Jugendvollzuges in Hameln, wo wir in den Austausch gekommen sind, werden junge Straffällige an die Arbeit herangeführt und können eine Ausbildung oder Teile der Ausbildung machen. So, wie uns geschildert wurde, hängt dort neben der reinen Meistertätigkeit ganz viel Resozialisierung, die ja auch mitgemeint ist, daran. In den Gesprächen war recht deutlich, dass viele jugendliche Straftäter erstmalig einen vernünftigen Ansprechpartner, dem sie auch ihr Herz ausgeschüttet haben, im Strafvollzug gefunden haben. Sie mussten pünktlich aufstehen und haben ihre Lebensverhältnisse dem Arbeitsleben angeglichen. Gerade jeder junge Täter, den wir mit einer qualifizierten Ausbildung entlassen können, der dann nicht mehr straffällig wird, ist ein Riesenverdienst für unsere Gesellschaft. Man kann diesen Menschen, die über ihren inhaltlichen, fachlichen Bereich hinaus eben auch Ansprechpartner für diese Menschen sind, eigentlich nicht genug danken. Wir haben heute schon mehrfach vom Fachkräftemangel und von anderem gehört. Man fragt sich: Wie kommt es denn, dass der Handwerksmeister, der seine Meisterprüfung erfolgreich bestanden hat und vielleicht schon einige Jahre gearbeitet hat, nicht den Drang verspürt, in die geschlossene Anstalt zu gehen? - Ich kann Ihnen das sagen: Das Einstellungsgehalt für einen Justizvollzugsbeamten ist A 7. Diejenigen, die aus einer Behörde kommen, können mit „A 7" vielleicht etwas anfangen. Man kann dann im mittleren Dienst nach vielen Dienstjahren bis A 9 kommen; im niedersächsischen Justizvollzug gibt es sogar zwei mit A 9 plus Zulage. Wenn ich als Meister unbedingt in die Tätigkeit als Lehrender wechseln möchte, kann ich auch in eine BBS gehen, nämlich als Fachpraxislehrer, und bin da bei A 10. Irgendwo ist hier ein Ungleichgewicht, was sicherlich nicht nachhaltig zur Attraktivität und zur Gewinnung von neuen Menschen im Justizvollzug führen kann und wird. Das Altersspektrum der dort tätigen Meister zeigt: Alleine 29 der 78 arbeitenden Personen waren im letzten Jahr über 55 Jahre alt. Man muss wissen, dass Polizei-. Berufsfeuerwehr- und Justizvollzugsbeamte mit 62 bzw. 60 Jahren in Pension gehen. Das heißt, dass wir sehr zeitnah und absehbar erhebliche Abgänge haben. Die füllen wir bei der Attraktivität, die wir hier im Augenblick im Bereich der Justiz haben, sicherlich nicht wieder mit Menschen auf, die sich auch entsprechend engagiert dieser Zusatzaufgabe widmen. Ich hatte neulich - ganz legal - einen Tischlermeister bei mir, der mir Fenster eingebaut hat. Er sagte mir nebenbei, dass er nur 30 Stunden im Justizvollzug arbeitet und seine alte Meisterwerkstatt behalten hat, in der er alleine arbeitet. - Das ist also keine Schwarzarbeit gewesen. Nicht dass hier irgendwie ein falscher Zungenschlag reinkommt! Ich habe ihn ganz normal bezahlt. - Er arbeitet auch als Meister weiter. Aber er hat mir seinen Alltag geschildert und gesagt, wie das denn so ist. Das war schon beeindruckend. Er hofft, dass er mal A 8 bekommt. Da sage ich: Ja, das ist schon eine Hoffnung. - Da fragt man sich: Wofür machen die das? Nun ist es nicht ganz einfach, Verbesserungen für diesen Personenkreis zielgerichtet zu adressieren. Wir haben dazu im Vorfeld viele Diskussionen geführt. Denn die Altersgrenze würde, wenn wir diese Meister im gehobenen Dienst ansiedeln, dazu führen, dass sie fünf Jahre länger arbeiten müssten. Wenn wir die Zulagen entsprechend erhöhen würden, wären alle Meister und Techniker landesweit - also auch beim NLBK und überall da, wo wir sonst noch Meister und Ähnliches haben - natürlich mit in dem Paket drin, und dann kommen irgendwann Zahlen heraus, die immer schwieriger werden. Deshalb bitten wir die Landesregierung, uns Wege aufzuzeigen, wie man diesen Bereich adressieren kann, damit dieser Beruf dort attraktiver wird. Wir möchten uns auch um die Gesellen kümmern, die im Strafvollzug arbeiten, und sagen: Es müsste ein Einfaches sein, wenn ich einem Gesellen, der im Strafvollzug arbeitet, die Weiterbildungsmöglichkeiten gebe, indem ich ihn durch Freistellungen oder von mir aus auch durch Geldleistungen dazu bringe, dass er den Meister macht, weil er in diesem Bereich arbeitet und das Tätigkeitsfeld kennt. Außerdem soll die Stellenausstattung überprüft werden. Wir hoffen, dass wir im Rahmen der Diskussionen und der Anhörungen im Ausschuss vielleicht zu Lösungen kommen, um diesem Personenkreis eine attraktive Arbeitsumgebung zu generieren. Ich appelliere an alle Parteien, dieses zu unterstützen und zu schauen, wie wir diesem Personenkreis helfen können. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit - und nach diesem Punkt einen schönen Feierabend! Die nächste Wortmeldung: aus der Fraktion der AfD der
