Karin Emken
Selbstbestimmte Schwangerschaft - Beratungs- und Versorgungsstrukturen in Niedersachsen weiter verbessern
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Schwanger oder nicht - das ist im Zweifel schnell geklärt. Schwangerschaft gilt als eine der natürlichsten Sachen der Welt. Sie wird gerne als eine Zeit voller Wunder, Veränderungen und schönster Gefühle dargestellt, wird gerne romantisiert und idealisiert. Aber diese Vorstellung verdeckt eine ganze Reihe von Fragen, Konflikten und Entscheidungen. Eine Schwangerschaft ist ein bedeutendes Ereignis im Leben einer Frau - einzigartig, individuell und für die meisten Frauen ein Grund zur Freude, keine Frage. Doch nicht jede Frau wird gewollt schwanger oder wünscht sich Kinder, auch bleiben viele Frauen ungewollt kinderlos. Schwangerschaft und Geburt verändern das Leben einer Frau lebenslang und fundamental. Jetzt wird es politisch! Denn zur Wahrheit gehört, dass, wer schwanger wird, plötzlich keine umfassende Autorität mehr über den eigenen Körper hat, nicht selbstbestimmt und frei entscheiden darf, ob sie schwanger sein will oder nicht. Denn dieser freien Entscheidung steht § 218, der Schwangerschaftsabbrüche als Straftat kriminalisiert und gleich nach Mord und Totschlag einordnet, entgegen. Dabei ist das Recht auf körperliche Selbstbestimmung ein fundamentales Menschenrecht und findet sich in Artikel 2 unseres Grundgesetzes wieder. Reproduktive Rechte sind Menschenrechte. Eine selbstbestimmte Schwangerschaft ist ein reproduktives Recht und bedeutet vor allem die freie Entscheidung für eine Mutterschaft oder dagegen - frei von Diskriminierung, Zwang und Gewalt. Sie bedeutet das Recht, über die dafür nötigen Informationen, Kenntnisse und Mittel verfügen zu können. Jede Frau und jedes Mädchen sollte selbstverständlich und vorbehaltlos über dieses Recht verfügen können. Wenn wir also ehrlich über selbstbestimmte Schwangerschaft sprechen wollen, müssen wir über alle Aspekte von Schwangerschaft sprechen - über alle Fragen, Konflikte und Entscheidungen, die eine Schwangerschaft begleiten, auch über Abbruch. Wir sollten uns, ehrlich gesagt, fragen, warum wir einer Frau während ihrer Schwangerschaft, bei einer so zutiefst persönlichen Sache, ihre Integrität, ihre Eigenverantwortung, ihre Selbstbestimmtheit und ihre moralische und ethische Kompetenz absprechen, die wir ihr in allen anderen Entscheidungen ihres Lebens selbstverständlich und uneingeschränkt zugestehen. Wir sollten uns fragen, ob es nicht im Gegenteil unsererseits unmoralisch und unethisch ist, dass wir, die Gesellschaft, uns herausnehmen, per Gesetz und Strafandrohung über ihren schwangeren Körper, über ihr zukünftiges Leben entscheiden zu wollen. Unser Entschließungsantrag ist deshalb als eindeutiges Statement zu begreifen. Wir erkennen uneingeschränkt das Recht der Frau auf eine selbstbestimmte Schwangerschaft an. Die Frau und ihre Bedürfnisse stehen im Mittelpunkt. Wir wollen Frauen sowohl medizinisch als auch beratend bei ihrer Entscheidung für oder gegen eine Schwangerschaft bestmöglich unterstützen und die Beratungs- und Versorgungsstrukturen in Niedersachsen weiter verbessern, bei allen Aspekten. Das ist die Grundlage unseres Antrages. Wir fordern ein Ende der Stigmatisierung, der Kriminalisierung und mangelnden Unterstützung bei Schwangerschaftsabbruch und bitten die Landesregierung, sich auf Bundesebene, idealerweise mit einer Bundesratsinitiative, für eine Rechtmäßigstellung von Schwangerschaftsabbrüchen in den ersten zwölf Wochen, also einer Streichung von § 218 aus dem Strafgesetzbuch, einzusetzen. Gemäß der Empfehlung der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung sie hat dies einstimmig empfohlen werden die aktuellen Regelungen im Strafgesetzbuch einer verfassungsrechtlichen, völkerrechtlichen und europarechtlichen Prüfung nicht standhalten. Diese Empfehlung gilt es, jetzt endlich umzusetzen. Dabei ist uns wichtig, dass das Recht auf Beratung bei Schwangerschaftskonflikten beibehalten wird. Wir wollen bei uns in Niedersachsen die medizinische Versorgung bei einem Schwangerschaftsabbruch verbessern und unter anderem auch die digitale Schwangerschaftskonfliktberatung mit Ausstellung des Beratungsscheins zulassen. Diese Maßnahme wird eine wichtige Verbesserung sein und einen deutlichen Schutz vor Stigmatisierung und Diskriminierung bieten. Wir wollen die Aufklärung und Beratung zur Pränataldiagnostik verbessern. Hier sehen wir eine starke Überversorgung mit Risikofokussierung. Deshalb brauchen wir ein Beratungskonzept, das über Wirksamkeit, Nutzen und Risiken informiert und Frauen eine aufgeklärte Entscheidung zu diagnostischen Methoden ermöglicht. Wir wollen die Hebammenversorgung stärken und vor Ort passgenaue Angebote entwickeln. Zudem brauchen wir ein Konzept zur Unterstützung der Hebammenversorgung in strukturschwachen Regionen. Und wir wollen die Förderung von Kinderwunschbehandlungen für alle Frauen diskriminierungsfrei, unabhängig vom Familienstand und bis zu einer Altersgrenze von 45 Jahren gewähren und Kinderwunschbehandlungen damit zeitgemäß gestalten. Dies sind einige Punkte aus unserem Antrag. Ich glaube, es ist deutlich geworden: Eine selbstbestimmte Schwangerschaft ist für uns ein grundlegendes Recht. Wir wollen, dass dieses Recht in Niedersachsen mit einem ganzen Bündel von Maßnahmen weiter gestärkt wird. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. Vielen Dank. - Als Nächstes hat das Wort:
