Thorsten Moriße
Vernehmungen im Strafverfahren kindgerechter gestalten
Wenn Sie sich in Ihrem Antrag auf zahlreiche Studien berufen, dann sollten Sie diese auch beim Namen nennen. In diesem Antrag geht es nur darum, dass Täter und Opfer nicht aufeinandertreffen, somit keine Traumatisierung stattfindet und das Opfer den Tathergang nicht an mehreren Stellen wiederholen muss, was zu einer Traumatisierung führen kann. Vizepräsident Jens Nacke: Herr Kollege Moriße! Thorsten Moriße (AfD): Jetzt nicht. - Danke. Traumatisierungen entstehen besonders häufig durch Missbrauch und Gewalt. Vizepräsident Jens Nacke: Herr Moriße! Thorsten Moriße (AfD): Ach so! Sorry. Vizepräsident Jens Nacke: Ich bitte um Entschuldigung, dass ich Sie unterbrechen muss. Die Frau Kollegin Camuz würde eine Zwischenfrage stellen, wenn Sie die zulassen. Thorsten Moriße (AfD): Leider heute nicht. Nächstes Mal. (Detlev Schulz-Hendel [GRÜNE]: Welch geistreiche Antwort!) Vizepräsident Jens Nacke: Alles klar. Fahren Sie bitte fort. Thorsten Moriße (AfD): Gerade hier wundert es schon, dass Sie, wenn Sie sich schon mit diesem Thema beschäftigen, meine Damen und Herren, neueste Studien erwähnen, die Sie anscheinend nicht richtig gelesen oder verstanden haben. Diese sagen ja bereits aus, wie Sie in Ihrem Antrag erwähnt haben, dass die bisherigen Maßnahmen in unserem Rechtssystem nach internationalen Standard nicht ausreichen. Ich habe mit der Kriminalpolizei gesprochen. Sie sagen Folgendes: Audiovisuelle kindgerechte Vernehmungszimmer sind bei allen Polizeiinspektionen eingerichtet worden und werden auch genutzt: Nutzung bei Opfern von sexueller Gewalt sowie bei Tätern, also Kindern und Jugendlichen, nach Rechtsprechung mit Staatsanwaltschaft und Bestellung eines Ergänzungspflegers - so die Polizei in Niedersachsen auf Anfrage vor Ort in Wilhelmshaven. Aber auch eine Möglichkeit nach skandinavischem Vorbild wären sogenannte Kinderhäuser. Dort können Kinder zu explorativen und forensischen Befragungen kommen. Es finden medizinische und psychologische Untersuchungen statt, und es werden alle notwendigen therapeutischen Hilfestellungen geleistet. Im Rahmen des Strafverfahrens können so in einem geschützten Raum alle Beteiligten, die Polizei, Staatsanwalt und Gutachter usw. zusammenkommen. Der Blickwinkel muss dabei immer auf das Wohlergehen der Kinder und Jugendlichen in der Wahrheitsfindung gerichtet sein. Vizepräsident Jens Nacke: Herr Kollege Moriße, ich muss Sie leider noch einmal unterbrechen, weil Frau Kollegin Camuz noch einmal den Wunsch geäußert hat, eine Frage stellen zu können. Thorsten Moriße (AfD): Nein, heute wirklich nicht. (Lachen bei der SPD - Carina Hermann [CDU]: Lassen Sie sie doch! - Zuruf von der CDU: Er hat gesagt: „Das nächste Mal“!) Vizepräsident Jens Nacke: Heute nicht. Dann nehme ich das jetzt als Festlegung für den Rest der Rede. Bitte sehr! Thorsten Moriße (AfD): Der Blickwinkel muss dabei immer auf das Wohlergehen der Kinder und Jugendlichen in der Wahrheitsfindung gerichtet sein, wie bereits erwähnt. Hier reicht eine einfache Trennung von Täter und Opfer oder Zeuge nicht aus. Hier braucht es Hilfe durch ausgebildetes Fachpersonal. Darum ist es umso bedauerlicher, meine Damen und Herren, dass Sie sich bei diesem sensiblen Thema nur auf die räumliche Trennung beschränken. Die angesprochenen Kinderhäuser, auch Childhood-Häuser genannt, existieren bereits in Düsseldorf, Leipzig. Vielleicht ist es möglich, dass eine solche Lösung für unsere Kinder und Jugendlichen auch in unserem großen Bundesland angestrebt wird. Aber am besten schützen wir Kinder und Jugendliche durch Prävention. Die Zahl der Straftaten unter Kindern hat einen neuen Höchststand erreicht. Und wie geht man mit 12- und 13-jährigen Mörderinnen um, die in Freudenberg die 12-Jährige Luise mit über 30 Stichen brutal ermordet haben? Den beiden droht wohl keine Strafe. Da sollte der Gesetzgeber doch noch mal nachbessern und prüfen, ob die Strafmündigkeit bei Mord und Totschlag aufgehoben werden kann. Ich nenne auch den 16-jährigen Afghanen, der in Neustrelitz eine 11-Jährige brutal vergewaltigt hat und dafür eine Bewährungsstrafe erhält, was mich persönlich fassungslos macht. Ein Schlag ins Gesicht für die Opfer und Familien! Die AfD würde sich wünschen, dass in dieser Legislaturperiode der Landtag ein Signal nach Berlin für eine Reform des Jugendstrafrechts sendet, weil die Brutalität zunimmt und die Täter immer jünger werden. (Zustimmung bei der AfD) Schluss mit der Kuscheljustiz, meine Damen und Herren! Bewährung für Vergewaltigung oder für die Vergewaltigung einer 11-Jährigen und einer 15-Jährigen durch einen Syrer und 16-jährigen Afghanen wirken nicht gerade abschreckend. Wenn hier Bewährung ausgesprochen wird, wie soll man damit jungen Tätern neue Lebensperspektiven aufzeigen? Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD) Vizepräsident Jens Nacke: Vielen Dank, Herr Kollege Moriße. Auf Ihren Redebeitrag gibt es zwei Wünsche nach einer Kurzintervention.
