Britta Kellermann
Genug Zeit verspielt: Wolfsmanagement jetzt verbessern - Rechtsrahmen anpassen - Verwaltungsvollzug erleichtern - Daten- und Managementlücken schließen
Frau Präsidentin! Liebe KollegInnen! Herr Schmädeke, so viel Populismus bin ich von Ihnen gar nicht gewohnt. Ich will jetzt mal versuchen, das wieder ein bisschen sachlicher zu gestalten. Die WeidetierhalterInnen, die draußen demonstrieren, haben berechtigte Sorge um ihre Tiere. Die Herdenschutzmaßnahmen helfen, aber sie bieten eben keinen vollständigen Schutz. So gelingt es immer wieder Wölfen, auf gut gesicherte Weiden einzudringen. Natürlich können und wollen wir da nicht zusehen; denn die Beweidung ist wichtig für eine artgerechte Tierhaltung und den Erhalt der Artenvielfalt in der Landschaft. Deshalb haben sich unsere grün geführten Ministerien nach der Regierungsübernahme auch sofort an die Arbeit gemacht und bereits im Februar des letzten Jahres einen neuen Dialog zur Weidetierhaltung und Wolf gestartet. Das war übrigens der erste Dialog nach langer Zeit. Ich glaube, wir wissen alle, wer zuletzt das Landwirtschaftsministerium geführt hat. Der hat viele Ihrer Forderungen bereits auf den Weg gebracht. Sie wollen den Schutzstatus des Wolfs in der Berner Konvention von „streng geschützt" auf „geschützt" herabstufen. Das Verfahren dafür ist längst eingeläutet. Die Europäische Kommission hat dies bereits im Dezember 2023 bekanntgegeben, und das Land Niedersachsen hat dazu ausführlich an die EU berichtet. Kurzgefasst: Die Bestandszahlen sind stark angewachsen, und deshalb wird eine Anpassung des Schutzstatus auch geprüft. Nur ist es so, dass das entscheidende Gremium der ständige Ausschuss der Berner Konvention ist und dieser eben nur einmal jährlich tagt, das nächste Mal im November. Das Gleiche gilt für die FFH-Richtlinie. Hier wollen Sie den Schutzstatus von Anhang IV der Richtlinie nach Anhang V heruntersetzen. Auch dazu laufen bereits die Diskussionen auf den relevanten Ebenen. Aber auch hier gibt es festgelegte Verfahren, die Sie mit Ihren populistischen Anträgen nicht beschleunigen können. Der Erhaltungszustand des Wolfs ist im Rahmen der FFH-Richtlinie alle sechs Jahre zu ermitteln. Der nächste Bericht ist im kommenden Jahr abzugeben. Da kann auch Bundesministerin Lemke für Deutschland keinen Sonderstatus einnehmen, sondern muss sich wie alle anderen EU-Länder auch an die gemeinsam vereinbarten Regeln halten. So läuft es eben in einer Föderation. Eine Änderung der FFH-Richtlinie ist übrigens ohne die Berner Konvention nicht machbar. Frau Kollegin Kellermann, ich muss Sie einmal kurz unterbrechen. Es gib den Wunsch nach einer Zwischenfrage, des Kollegen Mohrmann. Möchte Sie dem entsprechen? Nein. Dann fahren Sie bitte fort. Wer hier auf eine schnelle Entscheidung zugunsten der WeidetierhalterInnen hofft, sollte seine Erwartungen nicht allzu hoch schrauben. Wir konzentrieren uns daher auf die Umsetzung schneller und praxisnaher Lösungen. Im Oktober 2023 hat Bundesumweltministerin Lemke die Weichen für das Schnellabschussverfahren gestellt. Im Dezember hat dann die Umweltministerkonferenz den Rahmen dafür gesteckt. In Gebieten mit erhöhtem Rissaufkommen soll bereits nach erstmaliger Überwindung des zumutbaren Herdenschutzes und dem Riss von Weidetieren eine Abschussgenehmigung möglich sein. Sie soll für einen Zeitraum von 21 Tagen nach dem Rissereignis gelten und die Entnahme im Umkreis von bis zu einem Kilometer um die betroffene Weide zulassen. Dem liegt die Annahme zugrunde, dass sich der Abschuss mit hoher Wahrscheinlichkeit auf einen Wolf beziehen wird, von dem weitere Nutztierrisse drohen. Diese Annahme wird von den Gerichten auch gar nicht infrage gestellt. Niedersachsen ist das erste Land, das bereits zwei Verfahren zum Schnellabschuss durchgeführt hat, und Niedersachsen sammelt damit gerade Erfahrungen stellvertretend für alle anderen Bundesländer. Die Ablehnung der Abschussgenehmigung durch das OVG wurde ausführlich begründet, und Niedersachsen wird seine Schlüsse daraus ziehen und bei seinen Bescheiden in Zukunft nachbessern. Der Schnellabschuss ist kein Rohrkrepierer, Herr Schmädeke, sondern da sind wir auf einem guten, praktikablen Weg, der von den Betroffenen auch akzeptiert wird. Dass nicht alles gleich glatt läuft, ist kein Grund, die Flinte ins Korn zu werfen. Liebe CDU, natürlich nehmen wir auch diesen Antrag noch in das Bündel von Wolfsanträgen auf, die wir im Ausschuss gerade beraten. Aber bevor Sie sich jetzt direkt an den nächsten Antrag setzen, tun Sie uns allen doch bitte einen Gefallen: Lassen Sie die Ministerien bitte erst einmal ihre Arbeit machen! Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Kollegin Kellermann. -
