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Björn Meyer

SPD 25.09.2024 6:12 min Tagungsabschnitte 19/19

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch ich möchte mich erst einmal im Namen dieses Hauses und der SPD-Fraktion bei den anwesenden Polizeibeamtinnen und ‑beamten für ihren Einsatz für das Land bedanken - und natürlich auch bei allen anderen Beamtinnen und Beamten, die sich vielleicht jemals im Landesdienst verletzt haben. Herr Uhlen, die Herleitung war zwar lang. Aber es ist halt so, wenn man sich mit solchen speziellen Themen beschäftigt, dass vielleicht dem einen oder anderen und auch mir bis vor einigen Tagen nicht so intensiv bekannt war, woher diese Herleitung kam. Wenn man sich dann mit dem Thema beschäftigt, kommt man doch so langsam dahin und merkt: Okay, irgendwann kommen wir dann auch zum sogenannten Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetz. Jetzt habe ich mir überlegt, wie ich an das Thema herangehe, und habe mir gedacht: Stellen Sie sich einmal vor, dass Sie Vollziehungsbeamtin oder Vollziehungsbeamter in der Finanzverwaltung sind. Sie kümmern sich also darum, dass Sie die Zahlungsmotivation säumiger Steuerzahler direkt vor Ort an der Haustür etwas erhöhen. Eines Tages werden Sie von Ihrer Versicherungsvertreterin besucht, die Sie über Ihre Versorgungslücke bei Dienstunfähigkeit aufklären möchte. Sie sind 30 Jahre alt das sind hier die wenigsten; aber ein paar davon gibt es schon, haben mit 16 Jahren die Ausbildung begonnen und sich bisher relativ wenig Gedanken über Versorgungslücken oder Dienstunfähigkeit gemacht. Grundsätzlich ist es also gut, dass Sie einmal auf das Thema aufmerksam gemacht werden. Um Ihnen das Problem vor Augen zu führen, nutzt die Vertreterin ein Beispiel: Sie fahren vom Finanzamt zum Steuerpflichtigen, bauen auf dem Weg einen Unfall und sind danach zu 100 % dienstunfähig. Da fragt man sich natürlich: Wie geht denn dieses Gespräch weiter? Nehmen wir einmal an, die Kollegin wird etwas misstrauisch und sagt: Komm, geh erst mal nach Hause; ich schaue lieber erst mal im Internet nach, wie es da aussieht. - In diesem Beispiel habe ich das für unsere Kollegin gemacht. Sie kommen schnell auf eine einschlägige Seite: ein Dienstunfähigkeitsrechner für Beamte, der Ihnen am Ende der Berechnung natürlich auch gleich vorschlägt, sich dann entsprechend mit einer Versicherung zu versorgen. Sie werden auf dieser Seite nach Ihrer Besoldungsgruppe gefragt. Unsere Vollziehungsbeamtin hat die Besoldungsgruppe A 8. Auch die Erfahrungsstufe in diesem Fall 7 müssen Sie angeben. Geboren ist sie 1994. Um es einfach zu machen, ist sie Single und wird genau jetzt dienstunfähig. Netto verdient sie laut dieser Seite bisher 2 582 Euro. Nachdem sie dann frühpensioniert wird, verdient sie 1 655 Euro netto. Insofern sagt mir diese Seite, dass sie eine Versorgungslücke von 927 Euro hat; so viel erhält sie dann nicht mehr. Richtig ist: Bei einem privaten Unfall wären wir jetzt am Ende des Fallbeispiels. Richtig ist auch, dass es nicht ganz schlecht gewesen wäre, diese Versorgungslücke irgendwie absichern. Aber es gibt keinen Hinweis auf den Umstand, wie es denn wäre, wenn es sich, wie in unserem Beispiel, um einen Dienstunfall handelt, sie also im Auftrag unseres Staates unterwegs war, wie es auch unsere Polizeibeamtinnen und ‑beamten gewesen sind, und sich verletzt hat. Da sorgt unser Land zum Glück etwas besser für unsere Vollziehungsbeamtin. Abgesehen davon, dass sich das Ruhegehalt aufgrund etwas günstigerer Berechnung um mehr als 100 Euro verbessert, kommt unter anderem ein entscheidender Punkt dazu. Das ist der Punkt, den Herr Uhlen gerade genannt hat: unser § 39 des Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetzes. Was bedeutet das in unserem Beispiel? Für eine vollständige Dienstunfähigkeit kommen noch 944 Euro als Unfallausgleich hinzu. Theoretisch ist die Versorgungslücke wir erinnern uns: 927 Euro jetzt also geschlossen. Zugegeben: Der Versorgungsausgleich stellt ja auch einen pauschalen Ersatz von Mehraufwendungen dar und soll immaterielle Einbußen und Unannehmlichkeiten kompensieren. Insofern ja, der Vergleich hinkt ein bisschen. Aber die gute Nachricht ist, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen: Einem Lehrer, einer Polizistin, einem Richter oder unserer Vollziehungsbeamtin können wir zwar nie die Sorge nehmen, dass im Dienst etwas passiert; aber unser Versorgungsgesetz sorgt dafür, dass zumindest finanziell eine Absicherung besteht. Zurück zu unserem Beispiel: Folgen wir dem Gesetzentwurf der CDU, erhöht sich in unserem Fall die Entschädigung von 944 Euro auf 2 091 Euro - zusätzlich zum Ruhegehalt. Das heißt, dass sie netto über 1 000 Euro mehr erhält, als sie bisher im aktiven Dienst erhalten hat. Ob das richtig ist, sollten wir zumindest im Ausschuss mal intensiv diskutieren. Das ist jetzt natürlich eines von vielen Rechenbeispielen. Auch sollten wir folgende Frage diskutieren: Herr Uhlen, Sie haben das Thema „Bund und Land Niedersachsen" aufgeworfen. Die Frage ist aber: Wie sieht es eigentlich bei den meisten anderen Bundesländern aus? Die halten sich nämlich an unsere Berechnungsgrundlagen. Ganz interessant finde ich, dass es Ihnen gerade bei einem ganz anderen Gesetz total wichtig war, dass es kein Delta zwischen Angestellten und Beamten gibt. An der Stelle war es heute auch besonders wichtig, dass das Gap nicht entsteht. Ich zitiere da unseren Kollegen Ulf Thiele, der gefragt hat, ob es aus Gerechtigkeitsaspekten gerechtfertigt sei, ein Delta zu erzeugen. Das würden wir hier in diesem Fall ganz deutlich tun. Auch sollten wir uns die Frage stellen, ob wir ein Gesetz zum Opferschutz von zum Beispiel Terroropfern mit der Beamtenversorgung gleichstellen sollten. Der Bund hat es getan. Aber ob das wirklich sinnvoll ist, sollten wir im Ausschuss diskutieren. Ich persönlich glaube, dass es in vielen Fällen nicht angemessen ist. Das sollten wir auch einmal rechenbeispieltechnisch vergleichen. Ich freue mich auf jeden Fall auf die Beratungen im Ausschuss, sehr geehrte Damen und Herren, und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

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