Jessica Miriam Schülke
Kein Platz für Gewalt an Frauen und Mädchen: Istanbul-Konvention strategisch und ressortübergreifend umsetzen - Koordinierungsstelle einrichten
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Die Bundesrepublik Deutschland hat die Istanbul-Konvention am 12. Oktober 2017 ratifiziert. Durch die Ratifizierung wurde der völkerrechtliche Vertrag für unser Land rechtskräftig und verbindlich. Dieses Übereinkommen umfasst alle Arten von Gewalt gegen Frauen. In Kraft getreten ist die Istanbul-Konvention in Deutschland am 1. Februar 2018, und sie muss von allen Bundesländern und Kommunen durchgesetzt werden. Durch den Antrag unserer AfD-Fraktion vom März 2023, ausgehend von den vermehrten Übergriffen auf Frauen im öffentlichen Raum, wurde das Thema auch hier in Niedersachsen wieder sichtbar. Ein höchst interessanter Fakt ist: Die Bundesregierung hatte sich fünf Jahre vorbehalten, die Bestimmung des Artikels 59 Abs. 2 und 3 der Konvention nicht umzusetzen. Diese Einschränkung wurde zwar im Februar 2023 aufgehoben, aber ich frage mich: Warum hatte man sich gerade für diese Einschränkung entschieden, wo man die Einwanderung doch so befördert und idealisiert? Diese Einschränkung aber bedeutete, dass die misshandelte migrantische Frau, wenn die Ehe mit ihrem Peiniger aufgelöst wurde oder sie in ein Frauenhaus flüchtete, nicht nur der Gefahr des Ehrenmordes durch die Familie ausgesetzt war, sondern sie auch umgehend abgeschoben werden konnte. Ein migrantisches Opfer verlor bei Trennung also den Aufenthaltsstatus - wohlgemerkt: das Opfer. Immer mehr drängt sich mir der Verdacht auf, dass auch hierbei die Frauenrechte bei der von den Altparteien herbeigesehnten und beförderten Masseneinwanderung keine Rolle spielen. Es zeigt sich immer das gleiche Muster: Nicht die Täter werden bestraft, sondern die Opfer, die Frauen. - Sind wir da wieder bei dem berühmten Dilemma der Altparteien? Ist diese Regierung überhaupt noch in der Lage, die Gewalt gegen Frauen, die von Personen aus religiös-patriarchal verfestigten Strukturen importiert wird, noch in den Griff zu bekommen? Immerhin sind in den Frauenhäusern 66 % der Opfer Frauen und Kinder mit Migrationshintergrund. Wie stellen Sie sich in Niedersachsen dem entgegen? Etwa mit solch wohlklingenden Formulierungen wie in der Begründung Ihres Antrags? Ihr gemeinsamer Anspruch ist hier ‑ ich zitiere ‑, „dass alle Menschen, unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Aussehen und sozialer Lage, sicher, gewaltfrei und ohne Angst in Niedersachsen leben können“. Das ist ja sensationell! Oder meinen Sie Ihre Forderung nach einer Koordinierungsstelle ‑ Sie haben es gerade erwähnt ‑, die nach wie vor kein fester Bestandteil des Hilfesystems zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen in Niedersachsen ist, obwohl sie als Schlüssel zum Erfolg zur Zusammenführung aller anderen Bereiche gilt? Dies wurde im Übrigen bereits von der GREVIO, dem Überwachungsgremium zur Durchsetzung der Konvention, angemahnt. Jedem klar denkenden Menschen müsste aufgefallen sein, dass das ganze Getöse um Frauenrechte immer mehr in eine Art Realitätsverweigerung mündet. Deshalb die Frage: Warum schweigen besonders die rot-grünen Frauen? Trauen sie sich nicht, den himmelschreienden sichtbaren Widerspruch zwischen Massenmigration und Gewalt an Frauen zu benennen? Geben sie das Thema Frauenrechte auf zugunsten ihrer eigenen Karrieren und der Frauenquote in ihren Parteien? Fakt ist: Die rot-grünen Frauen nehmen es hin, dass die so hoch umjubelten Frauenrechte in ihrer Partei mittlerweile hinter den Themen Einwanderung ‑ es sind immerhin 80 % Männer, die einwandern ‑ und Transaktivismus stehen. Ihr Antrag zur Umsetzung der Istanbul-Konvention kommt reichlich spät. Ich konstatiere: Damit wird das Mindestmaß an Pflicht erfüllt. An die Wurzel der Probleme trauen Sie sich wieder einmal nicht heran, sondern zünden nur Nebelkerzen. Deshalb werden wir, die AfD, uns bei der Abstimmung enthalten. Vielen Dank.
