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Dr. Andreas Philippi

27.01.2026 3:37 min Tagungsabschnitte 19/31

Heimischen Obst- und Gemüseanbau unterstützen - Möglichkeit der kurzfristigen Beschäftigung zeitlich ausweiten

Minister für Arbeit und Soziales. Bitte! Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Niedersachsen ist Agrarland. Unsere Landwirtschaft leistet einen entscheidenden Beitrag zur Ernährungssicherheit in ganz Deutschland. Insofern ist es beunruhigend, dass unsere landwirtschaftlichen Betriebe zunehmend Schwierigkeiten haben, Saisonarbeitskräfte für die körperlich anspruchsvolle Tätigkeit als Erntehelferin oder Erntehelfer zu finden. Die Bundesregierung hat im Interesse der Landwirtschaft aber bereits reagiert. Seit dem 1. Januar 2026 gelten für kurzfristige Beschäftigungen in landwirtschaftlichen Betrieben Zeitgrenzen von 90 Arbeitstagen oder 15 Wochen im Kalenderjahr statt wie bislang drei Monaten oder 70 Arbeitstagen. Damit wird dem besonderen Bedarf der Landwirtschaft während der Pflanz- und Erntezeit Rechnung getragen. Diese Privilegierung dient erklärtermaßen dem Ziel, den Grad der Selbstversorgung mit landwirtschaftlichen Produkten zu erhöhen. Allen darüber hinausgehenden Forderungen, kurzfristige Beschäftigungen stärker auszuweiten sei es auf mehr als 90 Tage, sei es durch Verzicht auf das Ausschlusskriterium der Berufsmäßigkeit, ist deshalb eine Absage zu erteilen. Solche Forderungen sind arbeitsmarktpolitisch, wirtschaftlich, gesellschaftlich, europarechtlich und sozial nicht vertretbar. Kurzfristige Beschäftigung ist eine Form der geringfügigen Beschäftigung, also sogenannter Minijob. Für eine kurzfristige Beschäftigung sind weder vom Arbeitgebenden noch vom Arbeitnehmenden Beiträge zur Kranken‑, Pflege‑, Renten‑ und Arbeitslosenversicherung zu zahlen. Landwirtschaftliche Betriebe können mit der aktuell geltenden Regelung ihre kurzfristigen Saisonarbeitskräfte 90 Tage, das heißt 20 zusätzliche Tage, ohne Einbeziehung in die gesetzliche Kranken‑, Pflege‑, Renten‑ und Arbeitslosenversicherung einsetzen. Für die betroffenen Beschäftigten bedeutet dies eine längere Phase ohne vollwertigen Sozialversicherungsschutz. Das birgt etwa im Krankheitsfall hohe Risiken und führt später im Leben zu Altersarmut. Eine solche Regelung sollte daher gut überlegt sein und nur für einzelne Fallgruppen getroffen werden. Als Arbeits- und Sozialminister möchte ich, dass diese Menschen in Arbeit kommen, und zwar in Gute Arbeit. Arbeit ist nämlich der beste Schutz vor Armut, und diese Arbeit muss auch existenzsichernd sein. Deshalb brauchen wir den Mindestlohn, deshalb brauchen wir mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigung für alle Arbeitskräfte. Der angestrebten agrarpolitischen Sicherung der Versorgung mit Obst, Gemüse und Wein wurde mit den neuen gesetzlichen Regelungen jedenfalls Genüge getan. Es darf an dieser Stelle nicht zum Abbau weiterer arbeits- und sozialrechtlicher Standards kommen. Vielen Dank. Glück auf! Vielen Dank, Herr Minister. Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

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