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Evrim Camuz

GRÜNE 10.12.2024 4:05 min Tagungsabschnitte 19/21

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung nachrichtendienstlicher Bestimmungen

zu Wort gemeldet. Bitteschön! Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Seit dem letzten Plenum liegen ein Entschließungsantrag der CDU und ein Gesetzentwurf der Landesregierung vor. Am CDU-Entwurf und auch bei dem Redebeitrag jetzt sieht man leider ganz klar, dass die CDU immer wieder versucht, das Trennungsgebot aufzuweichen. Das wird es mit uns Grünen nicht geben. Das Trennungsprinzip geht historisch auf den sogenannten Polizeibrief der alliierten Militärgouverneure vom 14. April 1949 an den Parlamentarischen Rat zurück. Darin heißt es ich zitiere: „Der Bundesregierung wird es ... gestattet, eine Stelle zur Sammlung und Verbreitung von Auskünften über umstürzlerische, gegen die Bundesregierung" ‑ hier wären es gegen die Landesregierung "gerichtete Tätigkeiten einzurichten. Diese Stelle soll keine Polizeibefugnis haben". So sagten es damals die Alliierten. Ich finde, daran sollten wir uns auch weiterhin halten. Wir haben eine starke Polizei, und wir haben einen starken Verfassungsschutz, jetzt mit einer neuen rechtlichen Grundlage. Es gilt das Trennungsgebot, jetzt und auch morgen. Wir haben das letzte Mal viel darüber gestritten, was ein gutes Verfassungsschutzgesetz ausmacht. Wenn man sich die Anmerkungen und den Entschließungsantrag der CDU anschaut, wäre es vielleicht ein verfassungswidriges Verfassungsschutzgesetz. Wir hingegen sagen: Ein gutes Verfassungsschutzgesetz muss die Balance zwischen den Sicherheitsinteressen der Bürger und Bürgerinnen und den Grundrechten einhalten und stets wahren. Zweitens. Ein gutes Verfassungsschutzgesetz darf nicht zu einem Instrument der Überwachung und Unterdrückung werden; Kontrolle und Transparenz sind unerlässlich. Drittens. Ein wirksamer Verfassungsschutz schützt nicht nur vor extremistischen Gefahren, sondern auch vor Machtmissbrauch durch den Staat. Ich finde, dieser Entwurf der Landesregierung wird all diesen Kriterien gerecht, und deswegen ist es ein guter Entwurf. Uns Grünen lag ein Punkt besonders am Herzen. Das ist die unabhängige aufsichtliche Kontrolle für den Fall mehrerer zeitgleich eingesetzter nachrichtendienstlicher Mittel. Das sind die sogenannten additiven Wirkungen. Das bedeutet, dass gegen eine Person mehrere Maßnahmen chronologisch, hintereinander, eingesetzt werden. Das, was die Landesregierung vorgelegt hat, zeigt, dass die G10-Kommission nun gemeinsam berät, ob das noch verhältnismäßig ist, dass sie alle Maßnahmen nebeneinanderstellt. Das ist richtig und wichtig. In der G10-Kommission sind Menschen, die die Befähigung zum Richter- bzw. Richterinnenamt haben. Ich glaube, das ist eine super Expertise, weil es immer wieder um die Austarierung der Grundrechte geht. Daher freue ich mich besonders, dass das Eingang in den Entwurf gefunden hat. Gerade zum Verfassungsschutz und zu nachrichtendienstlichen Maßnahmen gab es in letzter Zeit zahlreiche verfassungsgerichtliche Urteile. Auch dazu wurde gerade gesprochen. Hintergrund ist, dass wir uns auf einem sehr sensiblen Terrain, nämlich im Bereich der Beeinträchtigung von Grundrechten unserer BürgerInnen, bewegen. Uns Grünen ist es wichtig, diese Grundrechte genauso vor Terror und Extremismus zu schützen, also einerseits den Schutz der Grundrechte und andererseits den Schutz vor Terror und Extremismus zu gewährleisten. Es ist diese Austarierung, die immer wieder eine Herausforderung darstellt. Aber wir stellen uns dieser Herausforderung. Niemandem ist geholfen, ein offensichtlich verfassungswidriges Gesetz vorzulegen. Daher bin ich der Innenministerin und der Fachexpertise in ihrem Ministerium sehr dankbar, dass sie sich die Zeit genommen haben, genau zu schauen, wie wir das Verfassungsschutzgesetz modernisieren wollen. Aber kaum ein Gesetzentwurf geht so ins Gesetzgebungsverfahren, wie es herauskommt. Daher freue auch ich mich auf die Beratung im Ausschuss und würde mich darüber freuen, wenn wir auch weiterhin konstruktiv miteinander debattierten. Danke schön.

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