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Daniela Behrens

SPD 18.04.2024 3:05 min Tagungsabschnitte 19/15

Sozialbetrug mit Scheinvaterschaften stoppen - Gesetzeslücken schließen - Verfahren endlich effektiv gestalten

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag wurde heute erst eingebracht - mir ist es trotzdem wichtig, noch ein bisschen Sachkunde in die Debatte zu bringen und über die Zeitpläne der Bundesregierung dazu zu berichten. Denn ‑ wie Frau Weippert eben schon sagte ‑ das Thema missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung und der Reformbedarf betreffen natürlich Bundesrecht. Daher ist es kein Thema, das im Land Niedersachsen im Rahmen einer Kommission oder anderer Instrumente sachgerecht bearbeitet werden könnte. Die missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennungen sind in der Tat ein Übel. Das ist nicht schön, aber es ist mit Sicherheit eine kleine Anzahl von Fällen, in denen das so ausgenutzt wird. Wir werden Ihnen mit den Daten, die wir in Niedersachsen zur Verfügung haben, auf Basis der Anfragen, die gestellt wurden, das liefern können, was wir dazu wissen. Aber dass es eine großangelegte Missbrauchswelle bei dem Thema Vaterschaftsanerkennung gibt, können wir zu diesem Zeitpunkt nicht erkennen. Durch das Bundesverfassungsgerichtsurteil gibt es eine sehr komplexe Rechtslage. Das ist, glaube ich, auch der Grund, warum man schon länger an diesem Thema arbeitet. Denn es muss eine gesetzliche Lösung gefunden werden, die sich des Abstammungsrechts, des Vaterschaftsanerkennungsrechts, des Familienrechts und natürlich auch der Rechte des Kindes in ordentlicher Form annimmt. Das macht es sicherlich nicht einfach. Bisher kennen wir noch keinen Gesetzentwurf der Bundesregierung dazu, aber es gab Ende vergangenen Jahres einen Workshop vom Bundesinnenministerium ‑ auch unter Beteiligung der Ausländerbehörden ‑ mit dem Ziel, eine gesetzgeberische Lösung zu erarbeiten. Sowohl das Bundesinnenministerium als auch das Bundesjustizministerium sitzen an dieser Novellierung, und uns ist mitgeteilt worden, dass man sich noch in diesem Jahr mit einem Gesetzesverfahren dazu an den Bundestag wenden wird. Daher glaube ich, dass wir hier einen Schritt weiterkommen, der den Rechten des Kindes guttut und vor allen Dingen auch das Thema Vaterschaftsanerkennung in einen ordentlichen Rahmen packt. Ich will einen letzten Aspekt erwähnen, und zwar auf Basis des AfD-Antrages, der hier vorliegt, um die Dimension dieses Antrages noch einmal deutlich zu machen. Frau Weippert hat ja eben schon gesagt, dass es offensichtlich eine Kampagne ist, die die AfD in allen Landtagen und auch im Bundestag macht. Das, was die AfD hier vorgelegt hat, bedeutet, dass eine solche Regelung ausnahmslos jede Familie unter Generalverdacht stellt, in der eine Person kein Deutscher ist. Jede Familie in Niedersachsen, in der es eine Person gibt, die kein Deutscher ist, wird unter diesen Generalverdacht gestellt, und Vaterschaftsanerkennung wird insgesamt infrage gestellt. Das ist wirklich ein unfassbarer Vorgang. Daher kann man sich die Beratung eigentlich sparen. Man könnte diesen Antrag heute schon ablehnen, weil es wirklich ein unglaublicher Antrag ist. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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