Claus Seebeck
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes
Den Ball nehme ich gerne gleich auf, Herr Meyer, denn Niedersachsen ist unser Fahrradland Nummer eins. Über 1 400 km Radwege gibt es an den Bundes-, Landes- und Kreisstraßen hier bei uns. Aber das ist noch lange nicht genug. Wenn wir uns gerade im ländlichen Raum die Verbindungen zwischen den Gemeinden, die zum Beispiel gemeinsame Schulträger haben, ansehen und unsere Kinder sich dort außerhalb der Schülerbeförderungsverkehre bewegen wollen und teilweise auch müssen, dann sehen wir, dass dort oftmals eines fehlt: der nötige Radweg. Wenn wir uns anschauen, wo sich Einheimische und Touristen außerhalb der großen Radwegenetze bewegen müssen, um konkrete Ziele ansteuern zu können, dann sehen wir, dass dort oftmals eines fehlt: der nötige Radweg. Wenn die Auszubildenden im ländlichen Raum ihren Arbeitgeber oder die Berufsschule täglich ansteuern müssen und noch kein Führerschein vorhanden ist, fehlt da oftmals eines: der nötige Radweg. Diese Auflistung möchte ich jetzt eigentlich für viele Bereiche weiterführen, denn uns allen muss immer wieder bewusst werden, dass wir die angestrebte Mobilitätswende nur schaffen, wenn wir die nötige Infrastruktur dafür schaffen, und das landesweit - egal, ob Stadt, ob Land. Ein, wie wiederholt attestiert wurde, schlecht ausgebauter ÖPNV, gepaart mit stetig steigenden Energiekosten, lässt Fahrräder und Pedelecs geradezu als Licht am Ende des Tunnels erscheinen, zumal in den kommenden Jahren mit der Umlage auf fossile Treibstoffe mit einer weiteren Kostenexplosion zu rechnen ist. Für viele wird dann ein Auto nicht mehr bezahlbar sein. Ich muss die hier Anwesenden nicht daran erinnern, was das gerade auch für den ländlichen Raum bedeutet. Die Aussage im Gesetz, hauptsächlich die Stadt-Umland-Beziehungen zu stärken, reicht da bei Weitem nicht aus. 10 Millionen Euro pro Jahr im neuen Haushaltsentwurf für den Radwegebau hören sich nicht schlecht an, sind aber bei der Umsetzung vor Ort bei Baupreisen ab ca. 500 000 Euro pro Kilometer Radweg nur ein Tropfen auf den heißen Asphalt. Dazu kommt die chronische Unterbesetzung der Geschäftsstellen unserer Landesstraßenbaubehörden, gerade im Planungsbereich. Grundsätzlich ist es natürlich völlig richtig, den Beamtinnen und Beamten unseres Landes ein Fahrradleasing durch diese Gesetzesänderung überhaupt zu ermöglichen. Der Wert dieses Beitrags zur Mobilitätswende, für die eigene Gesundheit und die Schonung natürlicher Ressourcen ist allseits bekannt. Die Vorgehensweise ist in der freien Wirtschaft schon seit Jahren Normalität - natürlich auch, um als Arbeitgeber attraktiv auf dem hart umkämpften Arbeitsmarkt zu wirken. Aber auch hier gilt, dass wir ganzheitlich denken müssen. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes und der Kommunen müssen hier Berücksichtigung finden. Deswegen auch der geeinte Antrag von Grünen, SPD und CDU aus dem Haushaltsausschuss. In diesem Antrag steht nämlich ganz deutlich, dass neben den verbeamteten Mitarbeitern auch unsere tariflich beschäftigten Mitarbeiter die Möglichkeit des Fahrradleasings durch Entgeltumwandlung bekommen müssen. Denken Sie dabei nur an unser Justizsystem. Auf knapp 2 200 Richter- und 680 Staatsanwaltsstellen kommen gute 12 500 Beschäftigte in diesem Bereich. Was für eine Ungerechtigkeit könnte das ergeben! Gerade vor dem Hintergrund, dass die Tarifgemeinschaft der Länder eine regionale Lösung grundsätzlich befürwortet, wollen wir diese Ungleichbehandlung vermeiden und halten es für einen Fehler, dass an dieser Stelle die übliche Reihenfolge „Besoldungsrecht folgt Tarifrecht“ nicht eingehalten wird. Leider wollten die regierungstragenden Fraktionen ihren Antrag schnell, ohne Anhörung und ohne weitere Befassung und die dazugehörigen Diskussionen um organisatorische Belange durch die zuständigen Ausschüsse bringen. Neben den Ergebnissen der Gespräche mit den Arbeitnehmervertretungen über einen Tarifvertrag für Fahrradleasing ‑ in Baden-Württemberg hat es übrigens über drei Jahre gedauert, bis nach der Gesetzgebung für die Beamten die Tarifbeschäftigten so weit gekommen sind ‑ fehlen auch Informationen über die Umsetzung des Leasings innerhalb der Verwaltung. Wird ein Fachreferat Fahrradleasing nötig, um den entstehenden Verwaltungsaufwand decken zu können? Wie sind die organisatorischen Voraussetzungen für den Umgang zwischen Leasinggebern, Leasingnehmern und Fahrradnutzern? Wo werden die geleasten Fahrräder gewartet? Was passiert bei Garantieproblemen, Schadensfällen oder im Falle eines Unfalls? Was bei einem Arbeitgeberwechsel oder in der Elternzeit? Wie Sie sehen, sind noch viele offene Fragen zu beantworten. Kurzgefasst erwartet die CDU beim Punkt Fahrradleasing hier erstens eine Gleichbehandlung aller Beschäftigten und Beamten, zweitens den tatsächlichen Ausbau der Fahrradinfrastruktur, gerade im ländlichen Raum, und drittens die Verhinderung weiterer bürokratischer Auflagen. Und abschließend: Meines Erachtens ist ein vernünftiges und rechtssicheres Fahrradleasing für alle Beschäftigten und Beamten in Land und Kommunen machbar, wenn wir es gemeinsam vernünftig vorbereiten und angehen. Ich freue mich auf die Beratung im federführenden Haushaltsausschuss. Danke schön. Vielen Dank, Herr Seebeck. Die nächste Wortmeldung liegt aus der AfD-Fraktion vor, und zwar vom Kollegen Holger Kühnlenz. Bitte schön!
