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Wilhelm Mestwerdt

25.01.2023 10:31 min Tagungsabschnitte 19/4

Ansprache der neu gewählten Präsidentin / des neu gewählten Präsidenten des Staatsgerichtshofs

Wilhelm Mestwerdt: Sehr geehrter Herr Ministerpräsident! Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Vielen Dank für Ihr Vertrauen. Sie können sicher sein, dass ich zusammen mit meinen Kolleginnen und Kollegen im Staatsgerichtshof alles daransetzen werde, der übertragenen Verantwortung gerecht zu werden. Wir sind uns im Staatsgerichtshof der Bedeutung der Aufgabe bewusst, die Niedersächsische Verfassung zu schützen und ihr zur vollen Geltung zu verhelfen. Denn was eine funktionierende Verfassungsgerichtsbarkeit für unsere Demokratie und für unseren Rechtsstaat bedeutet, erschließt sich unmittelbar bei einem Blick über die Landesgrenzen. Da rede ich nicht nur von Staaten, von denen wir alle wissen, dass Gewaltenteilung dort ein Fremdwort ist und lediglich der Schein einer unabhängigen Justiz besteht. Russland und der Iran mit den in jüngster Zeit bekannt gewordenen Scheinverhandlungen und furchtbaren Justizentscheidungen sind da nur die zuletzt öffentlich gewordenen Unrechtsstaaten. Ich rede auch nicht nur von bekannten Mitgliedstaaten der Europäischen Union in der näheren oder nächsten Nachbarschaft, in denen die Unabhängigkeit der Justiz systematisch beschnitten und unter wachsenden Einfluss der jeweiligen Regierungen gestellt werden soll. Bedrohungsszenarien für eine unabhängige Justiz entstehen auch in den Ländern, von denen man es bislang für undenkbar gehalten hätte. Schauen wir auf die jüngsten Entwicklungen in Israel, wo die neue Regierung eine grundlegende Änderung des Justizsystems anstrebt! Ein Urteil des Obersten Gerichts in Israel, etwa über die Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes, soll durch Entscheidung der Knesseth mit einfacher Mehrheit wieder kassiert werden können. Argument: Das entspricht dem Willen des Volkes. Kommt es zu dieser Justizreform, ist Gewaltenteilung, ist die gerichtliche Kontrolle von Legislative und Exekutive durch eine unabhängige Justiz in Israel Geschichte. Was sagt uns das? - Auch in vermeintlich stabilen, demokratisch und rechtsstaatlich organisierten Ländern ist nichts in Stein gemeißelt. Auch vermeintlich unantastbare Grundsätze des Rechtsstaates müssen stets neu verteidigt werden. Das gilt auch für uns. Auch wir müssen uns auf allen Ebenen unseres Gemeinwesens als wehrhafte Demokratie beweisen. Die Verteidigung der demokratischen Willensbildung und des offenen und demokratischen Diskurses in unseren Parlamenten ist Auftrag und Verpflichtung des Grundgesetzes und unserer Niedersächsischen Verfassung. Anvertraut ist diese Aufgabe natürlich dem Bundesverfassungsgericht, aber - nicht minder wichtig - auf Länderebene den Verfassungsgerichtshöfen der Länder und hier in Niedersachsen unserem Niedersächsischen Staatsgerichtshof. In den letzten drei Jahren, in denen ich als Mitglied des Staatsgerichtshofs die Rechtsprechung des Gerichtshofs mitverantwortet habe, waren nahezu ausschließlich Organstreitverfahren über die Auslegung unserer Verfassung zu entscheiden, bei denen es um den Umfang der Rechte und Pflichten derjenigen ging, die durch diese Verfassung mit eigenen Rechten ausgestattet sind. Gerade am Beispiel dieser zumeist zwischen Landesregierung und einer Oppositionspartei oder ihren Untergliederungen geführten Verfahren hat sich gezeigt, worin eine der wichtigsten Aufgaben - wenn nicht, nach meiner persönlichen Auffassung, sogar die wichtigste Aufgabe - des Staatgerichtshofs liegt: Es geht darum, die richtige Balance zu finden zwischen notwendigem, auch schnellem Handeln der Exekutive und den gleichermaßen notwendigen Kontroll- und Auskunftsansprüchen insbesondere der Fraktionen und Mitglieder des Landtages, die die Landesregierung nicht stützen. Sie haben das Recht auf Chancengleichheit in Parlament und Öffentlichkeit. Andernfalls können sie ihrer Rolle im demokratischen Willensbildungsprozess nicht effektiv nachkommen. Wir brauchen gerade in diesen krisengeprägten Zeiten starke, entscheidungsfreudige und durchsetzungsfähige Regierungen. Wir brauchen auf der anderen Seite - nicht minder wichtig - eine effektive Kontrolle durch Parlamente und insbesondere durch die Oppositionsfraktionen. Den Verfassungsgerichten obliegt es, hier die nötige Balance herzustellen. Ich glaube, diese verfassungsrechtlich geforderte Balance haben wir in der Zeit, die ich näher beurteilen kann, ausgewogen und konsequent austariert. So haben wir keinen Missbrauch der Amtsautorität des Ministerpräsidenten darin gesehen, dass er sich auf Social-Media-Kanälen der Landesregierung aktiv gegen eine Versammlung der NPD gewendet hat, die sich gegen die freie Berichterstattung in Rundfunk und Presse richtete. Wir haben darauf abgestellt, dass der Ministerpräsident nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet ist, das freiheitlich-demokratische Grundverständnis der Bundesrepublik und unseres Landes zu bewahren, auch indem er mit Amtsautorität die Bevölkerung für demokratiegefährdende Entwicklungen sensibilisiert. Gleichermaßen haben wir notwendiges und rechtmäßiges exekutives Regierungshandeln dadurch geschützt, dass die zuständigen Stellen bei einer geplanten Wolfsentnahme - jedenfalls in der damaligen konkreten streitbefangenen Situation - nicht verpflichtet waren, personenbezogene bzw. personenbeziehbare Daten zu veröffentlichen, damit an der Wolfsentnahme beteiligte Personen effektiv gegen verbale und körperliche Angriffe geschützt werden. Dass man diese Frage politisch vielleicht - jetzt auch unter anderen Rahmenbedingungen - anders entscheiden kann, steht auf einem anderen Blatt. Auf der anderen Seite haben wir die Rechte des Landtages gestärkt. Wir haben bestätigt, dass der Landtag und damit insbesondere die Oppositionsfraktionen auch dann ein Recht auf Teilhabe am Meinungsbildungsprozess haben, wenn schnelles exekutives Handeln der Sache nach eigentlich geboten ist. Auch in der Hochzeit der Pandemie musste die Landesregierung deshalb vor Erlass einer Corona-Verordnung den Landtag parallel zu den Verbänden informieren und damit insbesondere den Oppositionsfraktionen Gelegenheit geben, sich ein eigenes Bild von der Lage und den anstehenden Einschränkungen zu machen, um dann selbst aktiv am demokratischen Willensbildungsprozess teilzunehmen. Wir haben genauso konsequent entschieden, dass das freie Abgeordnetenmandat nicht so weit beschnitten werden kann, dass eine Redemöglichkeit für fraktionslose Abgeordnete in einer Aktuellen Stunde von vornherein nicht besteht. Meine Damen und Herren, Sie sehen, es sind wichtige und grundsätzliche Fragestellungen, die wir im Staatsgerichtshof zu entscheiden haben. Das sind Weichenstellungen, die für das Verhältnis von Regierung und Opposition von großer Bedeutung sind. In dem Austarieren dieser verfassungsrechtlich gebotenen Balance zwischen Regierung und Opposition sehe ich neben den weiteren Zuständigkeiten eigentlich die Hauptaufgabe des Staatsgerichtshofs. Sie wird vermutlich auch künftig unsere Arbeit maßgeblich prägen. Über weitere Zuständigkeiten wie etwa über die Installierung einer Individualverfassungsbeschwerde zum Staatgerichtshof muss politisch entschieden werden. Es mag gute Gründe dafür geben, auch in Niedersachsen die Individualverfassungsbeschwerde zum Staatsgerichtshof einzuführen. 13 von 16 Landesverfassungen müssen ja nicht unbedingt danebenliegen. Allerdings sollte vorher sorgfältig geprüft werden, ob neben der jedem Bürger eröffneten Verfassungsbeschwerde an das Bundesverfassungsgericht zusätzlich noch die Möglichkeit einer Individualverfassungsbeschwerde zum Staatgerichtshof eröffnet werden muss. Dazu müssen Rechtsschutzlücken identifiziert werden. Diese Prüfung würde ich ergebnisoffen vornehmen wollen. Der Staatsgerichtshof wird sich unabhängig von dieser Diskussion in den nächsten Jahren auf seine von mir beschriebene Hauptaufgabe konzentrieren und diese leidenschaftlich und mit Herz und Verstand erfüllen. Eine persönliche Anmerkung zum Schluss. Als mich die Mitteilung über den Vorschlag meiner Person zur Wahl des Präsidenten des Staatsgerichtshofs erreichte, musste ich mehrfach an meinen alten Freund und Weggefährten Peter Rabe denken, der leider viel zu früh vor wenigen Jahren verstorben ist. Einige der Älteren unter Ihnen werden sich sicherlich noch an ihn erinnern. Peter Rabe war 13 Jahre Mitglied des Niedersächsischen Landtages und hat diese unsere endgültige Niedersächsische Verfassung Anfang der 90er-Jahre ganz maßgeblich mitgestaltet und geformt. Dass mir die Aufgabe anvertraut wird, die von Peter Rabe mitkonzipierte Verfassung mit Leben zu erfüllen und sie auf die Praxis anzuwenden, macht mich ein bisschen stolz und darüber hinaus sehr glücklich. Ich denke, Peter würde ähnlich empfinden. Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben in den letzten Jahren durch Ihre Wahlentscheidungen für einen hervorragend besetzten Staatsgerichtshof mit exzellenten Richterinnen und Richtern gesorgt. Ich freue mich darauf, mit diesen wunderbaren Kolleginnen und Kollegen die nächsten Jahre Recht sprechen zu dürfen. Ich komme zum Ende. Nichts steht mehr zwischen Ihnen und dem Besuch des Niedersachsenabends auf der Grünen Woche. Sie kommen noch rechtzeitig! (Heiterkeit) Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Vielleicht sehen wir uns einmal in Bückeburg. Vielen Dank. (Starker, anhaltender Beifall)

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