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Christian Meyer

25.09.2024 5:01 min Tagungsabschnitte 19/19

Unterrichtung durch den Umweltminister

Dieser Antrag hat heute mit der Stimme Deutschlands eine qualifizierte Mehrheit gefunden. Niedersachsen begrüßt dies ausdrücklich. Und ich finde, wir sollten diese Entscheidung der Bundesregierung auch loben. Gerade in Niedersachsen hatten wir dazu ja viele Debatten. Bereits bei der letzten Umweltministerkonferenz, in der wir noch einmal über Schnellabschussverfahren diskutiert haben, hatte ich in einer Protokollerklärung zusammen mit den Umweltministern aus Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Bremen gefordert, die positive Entwicklung des Wolfsbestandes in der EU und vor allem in unserer biogeografischen atlantischen Region, zu der große Teile Niedersachsens gehören, bei den anstehenden Abstimmungen zur Berner Konvention zur FFH-Richtlinie zu berücksichtigen. Dies entspricht auch den Forderungen, die Ministerin Staudte und ich im Rahmen des niedersächsischen Dialogforums „Weidetierhaltung und Wolf" immer wieder erhoben haben. Ich bin daher froh, dass Bundesumweltministerin Steffi Lemke heute ihre Zustimmung erklärt hat. Ich zitiere aus ihrer Pressemitteilung: Deutschland wird heute im A StV dem Vorschlag der Europäischen Kommission zustimmen, den Schutzstatus des Wolfs in der Berner Konvention von „streng geschützt" auf „geschützt" zu reduzieren. Wir haben uns in Gesprächen mit der EU-Kommission erfolgreich dafür eingesetzt, dass andere Arten nicht von einer Herabstufung des Schutzstatus betroffen sein werden. Mit dieser Zusage der Kommission vermeiden wir eine jahrelange Auseinandersetzung um den europäischen Artenschutz. Wenn wir jetzt nämlich auch noch über Biber, Braunbär und was weiß ich diskutieren, kommen wir nicht zu schnellen Lösungen. Es geht also ausdrücklich um den Wolf. Das ist faktenbasiert, denn so heißt es weiter, die Bestandszahlen des Wolfes haben sich in den letzten Jahren so entwickelt, dass diese Entscheidung aus Sicht des Naturschutzes verantwortbar und aus Sicht der Weidetierhalter notwendig ist. Es ist ein Erfolg des Naturschutzes, weil der Wolf in vielen Regionen nicht mehr vom Aussterben bedroht ist, sodass wir diese Entscheidung heute treffen konnten. Die Weidetierhaltung ist für die Artenvielfalt von unersetzbarem Wert. Auch deshalb nehmen wir die Sorgen und Nöte der Weidetierhalter ernst und brauchen pragmatische Lösungen, um die oft emotional geführte Debatte ausgleichen zu können. Eine Reduzierung des Schutzstatus kann dem Gesetzgeber mehr Spielraum und Flexibilität im Umgang mit problematischen Wölfen geben. Ich erinnere an die Erleichterung des Schnellabschussverfahrens da, wo wir Probleme mit Wölfen haben. Aber sie ist eben kein Freifahrtschein für ungeregelte Abschüsse. Der Wolf ist und bleibt eine geschützte Art. Sein guter Erhaltungszustand erlaubt diese Herabstufung. Wie geht es jetzt weiter? Der Antrag zur Änderung des Schutzstatus kann nun ich glaube, morgen tagt der Rat dem Ständigen Ausschuss der Berner Konvention vorgelegt werden und bei seiner Sitzung am 2. Dezember dieses Jahres behandelt werden. Ich hoffe, dass der Antrag dann eine Mehrheit findet; denn im Ausschuss der Berner Konvention sind nicht nur europäische Mitgliedstaaten vertreten. Ziel ist, dass der Wolf geschützt bleibt, aber eben nicht mehr streng geschützt ist. Auch Tierarten in Anhang 3 bleiben grundsätzlich schutzbedürftig und dürfen nur regional eingeschränkt reguliert werden, ohne den günstigen Erhaltungszustand in den jeweiligen biogeografischen Regionen zu gefährden. Möglich machte die Entscheidung eine Erklärung der EU-Kommission, dass bei einer späteren Änderung der FFH-Richtlinie nur eine Änderung beim Wolf erfolgt und ansonsten das Naturschutzrecht unangetastet bleibt. Wir als Landesregierung begrüßen diese Entscheidung des Ausschusses sehr, weil sie auf wissenschaftlichen Fakten basiert, die wir in Niedersachsen immer wieder eingefordert haben. Mit zurzeit 56 Rudeln, 3 Wolfspaaren, 3 Einzelwölfen und einer großen räumlichen Ausbreitung ist der Wolf in Niedersachsen, in unserer biogeografischen Region, nicht mehr vom Aussterben bedroht. Letzter Punkt: Der Beschluss ist daher ein richtiger Schritt. Aber es ist erst ein Schritt, um dem Ziel eines praxisnahen regional differenzierten Bestandsmanagements näherzukommen. Klar ist auch: Der Wolf wird bleiben. Er wird nicht wieder ausgerottet. Aber wir werden die Möglichkeiten für ein regionales Wolfsmanagement da erweitern, wo es zu Konflikten mit der Weidetierhaltung kommt. Ein ausreichender und guter Herdenschutz spielt aber auch zukünftig die zentrale Rolle bei der Vermeidung von Nutztierschäden. Ich bin froh, dass das, was wir im sachlichen Dialog im Dialogforum mit Umweltverbänden und Weidetierhaltern in Niedersachsen erreicht haben, auch bei der EU angekommen ist. Von daher ist diese differenzierte Entscheidung sehr zu begrüßen. Darüber wollte ich Sie unterrichten. Danke schön. Ich danke dem Umweltminister für die Unterrichtung. Nach unserer Geschäftsordnung ist über die Ausführungen die Besprechung zu eröffnen, wenn dies zehn Mitglieder des Landtags verlangen. Ich frage daher, ob eine Besprechung verlangt wird, und bitte um das Handzeichen. - Das sind locker mehr als zehn. Also wird eine Besprechung verlangt. - Kein Landtag ohne den Wolf. Herr Bajus, gönnen Sie es doch! Ich stelle fest, dass die Unterrichtung durch Umweltminister Meyer 4:51 Minuten gedauert hat. Für die nun folgende Aussprache erhalten vereinbarungsgemäß die beiden großen Fraktionen ebenso viel Redezeit, wie die Landesregierung benötigt hat, also ebenfalls jeweils 4:51 Minuten.

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