Falko Mohrs
Perspektive der Stiftung Schloss Marienburg und der Schloss Marienburg GmbH
Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die Dringliche Anfrage gibt mir die Chance, nach den sage und schreibe anderthalb Stunden, die wir im Ausschuss an Unterrichtung zum Thema Marienburg hatten, auch in dieser Runde ‑ keine Sorge, ich werde mich kürzer als anderthalb Stunden fassen ‑ noch einmal das eine oder andere einzuordnen und zu erklären. Deswegen erspare ich es Ihnen auch, alle sachlichen Fehler im Fragetext einzeln zu bewerten. Trotzdem möchte ich gerne grundsätzlich einführen, warum es für die Landesregierung wichtig ist, in ein Baudenkmal, das einer privaten Stiftung gehört, zusammen mit dem Bund erhebliche Gelder zu investieren, und zwar zu 100 % für die Sanierung. Wir reden hier über 27,2 Millionen Euro, die das Land Niedersachsen ‑ der Haushaltsgesetzgeber, also Sie ‑ und der Bund mit dem Haushaltsgesetzgeber Bundestag bereit sind, hier zu investieren. Noch einmal: für die Sanierung eines Baudenkmals, das einer privaten Stiftung gehört. Man könnte fragen: Warum? - Das hat zuallererst mit der historischen Bedeutung der Marienburg für die Geschichte unseres Landes Niedersachsen zu tun. Sie hat viele Anknüpfungspunkte insbesondere zu der Geschichte des Landes Hannover, aber auch viele Bezüge zur Landesgeschichte des ehemaligen Landes Braunschweig. Damit ist es auch Teil unserer Aufgabe gemäß unserer Landesverfassung, die historischen Belange dieser ehemaligen Länder, die das Land Niedersachsen konstituiert haben, zu wahren und zu fördern. Dass auf der Marienburg so viele Gegenstände mit historischem Wert vorhanden sind ‑ wir reden über 20 000 Gegenstände ‑, hat vor allem mit der Historie zu tun; denn nach 1945 waren viele Gegenstände der Welfendynastie dort untergebracht, und die Marienburg wurde aufgrund der engen Beziehung des Hauses Hannovers zu Großbritannien verschont. Vor dem Hintergrund dieser Historie hat sich die damalige Landesregierung 2018/2019 entschieden, die Stiftung in Zusammenarbeit mit dem damaligen Eigentümer Ernst August Erbprinz von Hannover als Zukunftslösung umzusetzen. Und um das hier klarzumachen: Die Landesregierung verfolgte und verfolgt dabei weiter die folgenden klaren Ziele: erstens den denkmalgerechten Erhalt des Gebäudes, zweitens die wissenschaftliche, konservatorische und kuratorische Erschließung des Inventars und drittens, nach Abschluss der Sanierung eine museale Präsentation auf der Höhe der Zeit anzubieten. Für diese Ziele ‑ und für nichts Anderes ‑ verwenden wir das öffentliche Geld, sowohl vom Land Niedersachsen als auch vom Bund. Auch dazu will ich nicht allzu lange ausführen. Aber weil ich den Eindruck habe, dass trotz der anderthalb Stunden das komplexe Zusammenspiel von der AfD vielleicht nicht ganz verstanden worden ist, möchte ich auch hierzu ein paar Dinge sortieren. Eigentümerin ‑ ich habe es eben deutlich gesagt ‑ ist die Stiftung Schloss Marienburg. Das ist der erste wichtige Punkt. Diese Stiftung wird vom Stiftungsvorstand Professor Dr. Ulrich von Jeinsen geleitet und vom Stiftungsrat beaufsichtigt. Der Stiftungsrat besteht aus fünf Personen, zwei vom Land Niedersachsen, eine aus der Region Hannover. Den Vorsitz des Stiftungsrates führt der Erbprinz als Stifter. Die fünfte Person ist ein Vertreter des Pächters. Wichtig ist das, was im Landtag einstimmig ‑ ich betone: einstimmig ‑ beschlossen wurde und damit auch Richtschnur unseres Handelns als Landesregierung ist. Es geht auch darum, dass wir mit dem Eigentum des Landes ‑ denn ein Großteil der Gemälde ist im Eigentum des Landes, und in sie fließen über das Landesmuseum Gelder zum Beispiel für Erhalt und Sanierung ‑ Gelder erwirtschaften, die dort investiert werden können. Hierfür wurde über die Legislaturperioden hinweg ‑ ich schaue meinen Vorgänger Björn Thümler an, der sich sehr intensiv darum bemüht hat, hier zu verschiedensten Lösungen zu kommen; ich glaube, es gibt kaum Einzelthemen in diesem Ressort, die einen mehr beschäftigen können als die Marienburg ‑ intensiv versucht, Lösungen zu finden. Bisher ohne Erfolg, weil der Pächter nicht bereit war, Teile der Eintrittsgelder, so wie Sie es als Landtag und der Landesrechnungshof es eingefordert haben, hierfür zur Verfügung zu stellen. Es ist aber im Grundbuch abgesichert, dass das Land für genau diese Zwecke ein vollständiges Mitbenutzungsrecht sämtlicher Räume hat. Die Nichtauflösung dieses Konfliktes ist übrigens der Hintergrund, warum der Stiftungsrat im Sommer dieses Jahres einstimmig beschlossen hat, eine Auflösung des Pachtvertrags als Möglichkeit anzustreben oder den Pachtvertrag alternativ weitergelten zu lassen, dann aber auch mit allen Rechten und Pflichten - eben auch den Kostenpflichten ‑ für den Pächter. In einem zeitlichen, aber nicht in einem ursächlichen Zusammenhang ‑ zeitlich, nicht ursächlich; das sind zwei unterschiedliche Aspekte ‑ steht das, was in der Vorbereitung der Sanierung der Marienburg durch die Bauteilöffnungen zutage getreten ist, nämlich, dass wesentliche Teile der tragenden Holzkonstruktion sich vollständig aufgelöst haben. Das ist ein Befund, der ‑ zumindest in Teilen ‑ schon seit vielen Jahren bekannt ist, der aber ‑ jetzt komme ich zu einem weiteren Aspekt, den Sie in Ihrer Frage angesprochen haben ‑ bisher nicht zu irgendwelchen Verzögerungen geführt hat. Nachdem die Stiftung gegründet wurde, das Schloss eingebracht wurde, war es Aufgabe des ersten Stiftungsvorstandes, Herrn von Schöning, die Bauunterlagen so weit vorzubereiten, dass eine Bewilligung der Gelder ‑ bis dahin ging es immer nur um eine Inaussichtstellung von Bund und Land ‑ ausgesprochen werden konnte. Man muss feststellen: Das ist dem ersten Stiftungsvorstand nicht gelungen. Weil er sich überlastet gefühlt hat, hat er diese Aufgabe nach wenigen Monaten zurückgegeben. Seiner Nachfolgerin ist es ebenso wenig gelungen. Erst dem dritten Stiftungsvorstand, Herrn Kasten, ist es 2022 gelungen, die entsprechenden Unterlagen vorzulegen. Wenn Sie also nach einer Verzögerung fragen: Diese ist vielleicht höchstens in den ersten Jahren zustande gekommen - danach aber nicht. Und so sind dann die weiteren Schritte erfolgt. Es gab dann in 2023 den Auftrag an die entsprechenden Planer und Steuerer, die allesamt ‑ auch das als Teil der Beantwortung ‑ über nachweisliche Expertise verfügen, unter anderem für die Moritzburg. Dass an der Stelle ‑ wenn Teile der tragenden Konstruktion faktisch nicht mehr vorhanden sind ‑ die Bauaufsicht Hannover zur Gefahrenabwehr im Gespräch darauf hinwirkt, dass der Pächter freiwillig die Nutzung dieser Räume aufgibt, ist verantwortbar. Stellen wir es uns andersherum vor: Wir hätten es gewusst. Niemand hätte reagiert. Es wäre etwas passiert. Für den Fall könnte ich mir auch eine Dringliche Anfrage vorstellen. Also, meine Damen und Herren, an der Stelle muss man die unterschiedlichen Stränge sauber auseinanderhalten. Ich hoffe, dass ich in der Beantwortung der Fragen deutlich gemacht habe, wie das zu tun ist. Zu der letzten Frage: Das muss man ausdrücklich bejahen. Die Stiftung braucht die Einnahmen aus der Verpachtung. Deshalb ist es wichtig, dass die Stiftung über diese Eigenmittel verfügt. Es gibt ein Angebot an den Pächter ‑ das gab es schon lange ‑, einen neuen Pachtvertrag auszuhandeln, der sich nur auf die Teile beschränkt, die weiter benutzt werden können. Dies hätte dem Pächter eindeutig ermöglicht, den Betrieb auf einer wirtschaftlichen Grundlage fortzuführen. Dazu hat es bislang keine Einigung gegeben. Ich konnte der Presse entnehmen, dass der Pächter dem nicht zugeneigt war. Der Stiftung hat er zu diesem Zeitpunkt nicht darauf geantwortet. Es gibt neue Gespräche. Wir sehen mal, wozu das führt. Die Stiftung ist weiterhin offen. In diesem Sinne finden die Gespräche statt. Vielen herzlichen Dank. Vielen Dank, Herr Minister Mohrs. - Es gibt den Wunsch nach einer ersten
