landtag-niedersachsen.de ↗

Daniela Behrens

SPD 10.12.2024 3:17 min Tagungsabschnitte 19/21

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (Gesetz zur Erhebung von Gebühren bei Anwendung von unmittelbarem Zwang)

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für die Landesregierung will ich kurz zu diesem Gesetzentwurf Stellung nehmen. Wir können Ihnen nicht empfehlen, diesen Gesetzentwurf anzunehmen, meine Damen und Herren; denn die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist Sache und Kernaufgabe des Staates. Der Staat garantiert mit allen seinen Institutionen, dass alle nach den gleichen Gesetzen behandelt werden und die gleichen Rechte genießen. Das ist die Grundformel unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens. Diese Grundformel ist von der CDU hier nicht beachtet worden, meine Damen und Herren. Der vorliegende Gesetzentwurf der CDU-Fraktion wärmt auch ein bereits durchdiskutiertes Thema noch einmal neu auf. Es besteht keine fachliche Notwendigkeit, dass Niedersachsen eine Gebühr für die Anwendung von unmittelbarem Zwang einführt. Die Polizei Niedersachsen hat das Thema bereits mehrfach geprüft, und das Ergebnis war immer das gleiche: Die Kostenerhebung für unmittelbaren Zwang ist im Polizeialltag mehr als unpraktikabel. Auch die Kannlösung hilft dabei nicht weiter; denn selbst wenn es eine Lösung gibt, muss die Polizei ja entscheiden, was sie macht. Daher erweist sich eine Gebührenerhebung für unmittelbaren Zwang im Rahmen von Großlagen, bei denen massenhaft Platzverweise durch die Anwendung unmittelbaren Zwangs vollstreckt werden, als kaum umsetzbar. Die Polizei wäre aufgrund der Gebührensystematik verpflichtet, in jedem Einzelfall Gebühren zu erheben. Das würde sich wiederum erschwerend auf die jeweilige Lagebewältigung auswirken. Die Polizei wäre mit ihren personellen und sachlichen Mitteln gebunden, die jedoch eigentlich für die Einsatzlage benötigt werden. Daher ist die Einführung einer Gebührenpflicht für die Polizei eine Erschwernis, und sie würde sie in ihrer effektiven Aufgabenwahrnehmung hemmen, meine Damen und Herren. Neben all diesen praktischen Gründen Herr Saade hat eben ein bisschen dazu ausgeführt gibt es auch rechtlich große Probleme. Es kommt auch nicht in Betracht, die Gebührenerhebung für die Anwendung unmittelbaren Zwangs einzusetzen. Eine solche Regelung wäre viel zu unbestimmt. Sie haben dazu ja am 12. September eine sehr intensive Anhörung im Ausschuss gehabt. Ich habe mir die Ausschussprotokolle sehr genau angeschaut. Die Experten waren sehr eindeutig in ihrer Bewertung dieses Gesetzentwurfs. Diese Bewertung war: Bitte nicht beschließen! Frau Professorin Böhm hat im Dezember 2023 festgestellt ich zitiere, „dass das niedersächsische Recht im Antrag nicht vollständig durchdrungen worden ist." Dem ist, glaube ich, nicht viel hinzuzufügen. Ich will nur hinzufügen, dass wir derzeit natürlich überhaupt nicht hilflos sind, wenn es darum geht, Personen zur Rechenschaft zu ziehen. Wir haben im Rahmen der derzeitigen Rechtslage ausreichende Reaktionsmöglichkeiten. So kann bereits jetzt ein Verstoß gegen einen vollziehbaren Platzverweis als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 5 000 Euro geahndet werden. Dieses Sanktionsrecht nimmt die Polizei auch wahr, meine Damen und Herren! Ich komme zum Schluss. Frau Ministerin, ich unterbreche Sie ungern. Es gibt eine Zwischenfrage der Abgeordneten Buschmann. Natürlich, sehr gerne! Bitte, Frau Buschmann! Herzlichen Dank, Frau Behrens, dass Sie die Zwischenfrage zulassen.

Alle Reden von Daniela Behrens Rede ansehen ↗