Guido Pott
Wasser in Zeiten des Klimawandels - ein nachhaltiges und integriertes Wassermanagement für Niedersachsen weiterentwickeln
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die Folgen des Klimawandels sind bereits jetzt für uns alle spürbar. Hitze- und Dürreperioden häufen sich, zugleich nehmen auch Extremwetterereignisse wie Starkregen zu. Aus all dem resultierende Waldbrände und Überschwemmungen werden zu Dauermeldungen in den Medien. Das globale 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens droht deutlich verfehlt zu werden. In Niedersachsen liegen wir mit einer Erwärmung um 1,7 °C bereits heute signifikant über dem globalen Durchschnitt. Kurzum: Wir müssen handeln und unsere Klimaschutzbemühungen intensivieren - schnell und wirksam. Daher haben wir als rot-grüne Regierungskoalition uns vorgenommen, das Klimagesetz noch im ersten Regierungsjahr zu überarbeiten - und wir halten Wort, meine Damen und Herren. Mit der Einbringung dieser ambitionierten Novelle des Klimagesetzes legen wir den Grundstein dafür, dass Niedersachsen bis 2040 klimaneutral sein wird, fünf Jahre früher, als bisher geplant. Auch die Etappenziele auf diesem Weg zur Klimaneutralität passen wir entsprechend an. Die Landesverwaltung wird bereits im Jahr 2035 klimaneutral sein. Hiermit werden wir als Land unserer Vorbildfunktion gerecht. Zudem legen wir erstmals ein Minderungsziel für Treibhausgasemissionen aus kohlenstoffreichen Böden fest. Diese wollen wir bis zum Jahr 2030 um 1,65 Millionen t reduzieren und führen hierzu ein Torfabbauverbot in Niedersachsen ein. Mit Blick auf das Erreichen dieser Zielsetzungen ergänzen wir die Klimaschutzstrategie des Landes um jährliche Zwischenziele und um klare Vorgaben für zentrale Sektoren. Hiermit erhöhen wir die Transparenz und schaffen mehr Planungssicherheit. Meine Damen und Herren, die klimaneutrale Transformation eines starken Industrielandes wie Niedersachsen kann nur mit mehr Tempo beim Hochlauf der erneuerbaren Energien gelingen. Für den beschleunigten Ausbau von Windkraft- und Photovoltaikanlagen legen wir daher im Klimagesetz konkrete Ziele und Verpflichtungen fest. In Zahlen ausgedrückt bedeutet das, dass 2,2 % der Landesfläche als Vorranggebiet für Windenergie und 0,5 % als Vorranggebiet für Freiflächenphotovoltaik auszuweisen sind. Mit dieser Gesetzesnovelle erweitern wir zudem die klimapolitischen Instrumente des Landes. Ein Klimacheck für den Landeshaushalt stellt künftig sicher, dass alle wesentlichen Gesetze und Verordnungen des Landes auf ihre Auswirkungen auf die Erreichung der Klimaziele gemessen werden. So schaffen wir Transparenz und ermöglichen eine effektive Steuerung. Genehmigungsverfahren für den Ausbau der erneuerbaren Energien sowie den Netzausbau werden beschleunigt, indem Vorhaben zum Erreichen der Klimaziele von öffentlichen Stellen vorrangig bearbeitet werden; denn für Klimaschutzmaßnahmen und für Maßnahmen zur Anpassung an die Klimakrise schreiben wir ein überragendes öffentliches Interesse fest. Kurz gesagt: Wir führen einen Vorrang für Klimaschutz ein. Darüber hinaus, meine Damen und Herren, werden wir auch einen Klimarat einrichten, der sie bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen zum Klimaschutz berät, einen jährlichen Bericht vorlegt und bei Bedarf zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen vorschlägt. Des Weiteren schaffen wir die Voraussetzung für die Einführung eines CO2-Schattenpreises, damit sich bei Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen auch eine zunächst kostenintensivere, aber über den Lebenszyklus hinweg klimafreundlichere und somit letztlich auch günstigere Lösung durchsetzen kann. Meine Damen und Herren, Klimacheck, Klimavorrang, Klimarat und CO2-Schattenpreis machen deutlich, dass wir uns nicht nur ambitionierte Ziele setzen, sondern auch die notwendigen Mechanismen entwickeln, um diese zu erreichen. Doch auch das beste Gesetz macht Klimaschutz in der Praxis nicht zu einem Selbstläufer. Klimaneutralität und die damit verbundene Energiewende sowie die Transformation unserer niedersächsischen Wirtschaft können nur in einem gemeinsamen Kraftakt gelingen. Doch wie bekommen wir das hin? - Indem wir, meine Damen und Herren, klimapolitische Vorgaben sowohl ambitioniert, zugleich aber auch realistisch und leistbar darstellen und abbilden. Wie sich dies in konkreten Regelungen widerspiegelt, möchte ich am Beispiel der sogenannten PV-Flächen deutlich machen. Mit der Änderung der Bauordnung machen wir Solarenergieanlagen auf niedersächsischen Dächern zum Standard. Eine Solarpflicht gilt neben der bereits bestehenden Pflicht bei Neubauten ab 2025 auch bei allen grundlegenden Dachsanierungen. Mit Rot-Grün, meine Damen und Herren, wird es aber keine PV-Pflicht mit der Brechstange geben. Deshalb sind Ausnahmen von der Pflicht bei Unwirtschaftlichkeit und sozialen Härtefällen vorgesehen. Niemand muss Angst haben, dass aufgrund eines Sturmschadens eine PV-Pflicht greift und damit eine unvorhersehbare und erhebliche finanzielle Belastung auf ihn zukommt. Meine Damen und Herren, der heutige Tag ist ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zur Klimaneutralität in Niedersachsen. Das verbesserte Klimagesetz nimmt die niedersächsische Wirtschaft, unsere Kommunen und vor allen Dingen die Bürgerinnen und Bürger mit auf diesen Weg - ein Weg, der Veränderungen und erhebliche Anstrengungen erfordert, der aber zugleich sicherstellt, dass niemand überfordert wird. Denn die ambitioniertesten Ziele und besten Maßnahmen bleiben folgenlos, wenn ihre Umsetzung nicht auch Akzeptanz und breite Unterstützung in der Öffentlichkeit findet. Das, meine Damen und Herren, ist unsere Grundüberzeugung und unser Kompass auf dem Weg zur Klimaneutralität. Wir alle sind gegenüber den nachfolgenden Generationen in der Verantwortung, Tempo beim Klimaschutz zu machen. Mit diesem Gesetzentwurf kommen wir genau dieser Verantwortung nach und schaffen so die Rahmenbedingungen dafür, dass Niedersachsen zum ersten klimaneutralen Bundesland wird. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank, Kollege Pott. Das war die Einbringung zu TOP 18.
