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Olaf Lies

SPD 16.05.2024 14:16 min Tagungsabschnitte 19/16

Vom Deutschland-Pakt bis zu den Landesstraßen: Kommt Niedersachsen voran bei der Beschleunigung von Planung, Genehmigung und Umsetzung?

Bitte schön! Frau Präsidentin!</v> <v UU>Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich auf die Fragen eingehe,</v> <v UU>möchte ich folgende Vorbemerkung machen: Planungs- und</v> <v UU>Genehmigungsbeschleunigung ist ein kontinuierlicher Prozess, der</v> <v UU>natürlich bedingt, dass eine Vielzahl von Akteuren eingebunden werden muss.</v> <v UU>Niedersachsen hat die Dringlichkeit des Themas zeitlich schon weit vor</v> <v UU>dem Bund-Länder-Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und</v> <v UU>Umsetzungsbeschleunigung adressiert und ist auch</v> <v UU>schon deutlich früher gestartet. Deshalb lässt sich mit Blick auf</v> <v UU>Frage 1 nur schwer differenzieren, was vor und was nach dem formalen</v> <v UU>Beschluss des Paktes für Planungs-, Genehmigungs- und</v> <v UU>Umsetzungsbeschleunigung umgesetzt wurde.</v> <v UU>Schon in der letzten Legislatur haben wir gemeinsam mit dem damaligen</v> <v UU>Koalitionspartner Maßnahmen eingeleitet: IMAK</v> <v UU>Planungsbeschleunigung: Handlungsvorschläge aus dem IMAK</v> <v UU>haben Eingang in den Bund-Länder-Pakt gefunden. Änderung des Niedersächsischen</v> <v UU>Straßengesetzes: Abgrenzung zwischen nicht planfeststellungsbedürftiger</v> <v UU>Unterhaltung/Instandsetzung und <v UU>Änderung. Diese Maßnahmen tragen übrigens schon</v> <v UU>jetzt Früchte: Es konnten rund 30 Brücken identifiziert werden, bei</v> <v UU>denen voraussichtlich infolge der Änderung des Niedersächsischen</v> <v UU>Straßengesetzes auf ein formelles Genehmigungsverfahren verzichtet</v> <v UU>werden kann. Die jetzige Landesregierung führt den</v> <v UU>Beschleunigungsprozess mit zusätzlichen Schwerpunkten fort:</v> <v UU>Erstens: Taskforce Energiewende mit der Schaffung zusätzlicher Stellen</v> <v UU>bei den relevanten Planungs- und Genehmigungsbehörden im Ausbau der</v> <v UU>erneuerbaren Energien, im Netzausbau, beim Wasserstoff, bei der</v> <v UU>Transformation der Industrie. Zweitens: Niedersächsisches</v> <v UU>Windgesetz mit der Festsetzung von verbindlichen Flächenzielen.</v> <v UU>Die Landkreise haben jetzt klare Vorgaben, an denen sie sich</v> <v UU>orientieren können. Aber es werden auch zusätzliche</v> <v UU>Anreize geschaffen, die am Ende zur Beschleunigung der Umsetzung führen. <v UU>Niedersächsisches Raumordnungsgesetz. Hier wurden Fristenregelungen zur</v> <v UU>Straffung von Verfahrensschritten vorgenommen.</v> <v UU>Es wurde die Möglichkeit zum Entfall von Erörterungsterminen definiert,</v> <v UU>und es bestehen ‑ das haben wir aus den Zeiten von Corona gelernt ‑</v> <v UU>Möglichkeiten für Video-, Telefon- oder Hybridkonferenzen.</v> <v UU>Sollvorschriften über den Verzicht auf Raumverträglichkeitsprüfungen</v> <v UU>sind ebenso eingeführt worden. Viertens: die</v> <v UU>Niedersächsische Bauordnung. Die NBauO-Novelle ist das größte</v> <v UU>Projekt zum Bürokratieabbau und wird erhebliche Deregulierungen</v> <v UU>mit sich bringen. Ziel ist die Vermeidung von</v> <v UU>Doppelprüfungen durch Aufgabenverlagerung und die</v> <v UU>Entlastung von Bauaufsichtsbehörden. Diese kommunalen Behörden haben dann</v> <v UU>wieder mehr Zeit für die großen Verfahren.</v> <v UU>Der Entwurf liegt hier im Landtag und wird gemeinsam von uns beraten. Mit Blick auf den Bund-Länder-Pakt,</v> <v UU>auf den ich gleich eingehe, will ich Folgendes sagen: Ich kann mich an</v> <v UU>keine Bundesregierung erinnern, die trotz solcher schwierigen</v> <v UU>Rahmenbedingungen, wie wir sie in dieser Legislatur haben, mit einer</v> <v UU>solchen Konsequenz das Thema Planungs- und Genehmigungs- und</v> <v UU>Umsetzungsbeschleunigung angegangen ist.</v> <v UU>Ich glaube, dass das gut so ist, uns hilft und wir das von Länderseite</v> <v UU>weiter aktiv unterstützen sollten. Dies vorangestellt, beantworte ich</v> <v UU>die Fragen wie folgt: Zu Frage 1 werde ich nur die konkreten Maßnahmen</v> <v UU>nennen und nicht bei jeder Maßnahme ins Detail gehen; denn sonst müsste</v> <v UU>ich zu viele Seiten vorlesen, und Sie haben bestimmt noch Nachfragen.</v> <v UU>Folgende Maßnahmen wurden bereits umgesetzt: Maßnahme L 7:</v> <v UU>Fakultativstellung Erörterungstermin und, und, und.</v> <v UU>Das ist im Niedersächsischen Straßengesetz und Niedersächsischen</v> <v UU>Wassergesetz bereits umgesetzt. Maßnahme L 8: Dokumentation</v> <v UU>Ergebnisse frühe Öffentlichkeitsbeteiligung.</v> <v UU>Das wurde durch Verweisung des <v UU>Verwaltungsverfahrensgesetzes sowie niedersächsischer Fachgesetze auf das</v> <v UU>Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes bereits umgesetzt. Maßnahme L 44 ‑ Änderung der Landesbauordnung ‑: Hierbei geht es</v> <v UU>um die flächendeckende Einführung der „kleinen Bauvorlageberechtigung“ von</v> <v UU>qualifizierten Berufsgruppen aus dem Bereich des Handwerks, von Technikern</v> <v UU>sowie Landschaftsarchitekten. Dies ist in</v> <v UU>Niedersachsen mit § 53 Abs. 4 NBauO bereits umgesetzt.</v> <v UU>Maßnahme L 45: Änderung der LBauO - einheitliche Mindestabstände.</v> <v UU>Das war bereits in der NBauO-Novelle im Juni 2023 enthalten und ist in</v> <v UU>Kraft getreten. Maßnahme L 47: Einführung des</v> <v UU>digitalen Bauantrags. Das wurde bereits im November 2021 in</v> <v UU>der Bauordnung umgesetzt. Maßnahme L 56: Reduzierung von</v> <v UU>Abstandsflächen bei Mobilfunk. Das ist in der NBauO-Novelle</v> <v UU>enthalten und wird gerade beraten. Maßnahme L 58: Erhebliche Ausweitung</v> <v UU>des Instruments der Rahmenzustimmung durch Wegebaulastträger</v> <v UU>für den Glasfasernetzausbau. Das hat uns auch</v> <v UU>schon viele Jahre umgetrieben. Das Vorbild der Vereinbarungen im</v> <v UU>Bund-Länder-Pakt ist die durch das Wirtschaftsministerium und die</v> <v UU>Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und</v> <v UU>Verkehr erarbeitete Rahmenzustimmung. Diese wurde bereits im September 2021</v> <v UU>bei der NLStBV eingeführt, bei der inzwischen rund 2 000 Verfahren nach</v> <v UU>§ 127 TKG pro Jahr geführt werden. Maßnahme L 60: Prüfung, ob die</v> <v UU>Betreiber von Schienen- und Straßennetzen gesetzlich verpflichtet</v> <v UU>werden sollten, Unterstützung für den Betrieb von</v> <v UU>Mobilfunkanlagen zu leisten. Die Prüfung ist abgeschlossen; wegen</v> <v UU>der Zuständigkeit von Einrichtungen des Bundes ‑ dabei geht es vor allem</v> <v UU>um die Deutsche Bahn ‑ liegt die Zuständigkeit beim Bund.</v> <v UU>Wir beschäftigen uns damit sehr intensiv in der Bundesnetzagentur und</v> <v UU>gehen davon aus, dass das jetzt auf der Bundesebene umgesetzt wird. Maßnahme L 67: Einführung und Weiterentwicklung von Building</v> <v UU>Information Modeling. Wir haben das</v> <v UU>BIM-Cluster-Niedersachsen als Anlaufstelle und Austauschplattform.</v> <v UU>Wir haben die Implementierung der BIM-Methode in der Niedersächsischen</v> <v UU>Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr nach Vorgaben des Masterplans</v> <v UU>BIM Bundesfernstraßen und die Anfang Januar 2024 eingeführte</v> <v UU>BIM-Implementierungsstrategie der niedersächsischen Landesbehörde.</v> <v UU>In 2023 und Anfang 2024 haben wir das Common Data Environment für bis zu 40</v> <v UU>Projekte sowie die Beauftragung eines Schulungskonzeptes zum</v> <v UU>Kompetenzaufbau innerhalb der NLStBV auf den Weg gebracht. Maßnahme L 71: Übertragung digitaler <v UU>Leistungen auf Dritte. Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 des Niedersächsischen Gesetzes über die</v> <v UU>kommunale Zusammenarbeit können Kommunen im Rahmen der kommunalen</v> <v UU>Zusammenarbeit eine gemeinsame kommunale Anstalt, eine kommunale</v> <v UU>Anstalt, eine andere Kommune oder einen Zweckverband mit der</v> <v UU>Durchführung von öffentlichen Aufgaben beauftragen. <v UU>L 75: Wissenstransfer/Fachaustausch. Es findet bereits ein bundesweiter Fachaustausch in verschiedenen</v> <v UU>Arbeitskreisen, in denen Niedersachsen vertreten ist, statt.</v> <v UU>Die Umsetzung der folgenden Maßnahmen wurden bereits durch wesentliche</v> <v UU>Schritte in die Wege geleitet: Maßnahme L 32: Nutzungsänderungen im</v> <v UU>Bestand und zusätzliche Baurechte im Siedlungsbereich.</v> <v UU>Soweit das Land zuständig ist, ist die Maßnahme Bestandteil der</v> <v UU>Novellierung der Bauordnung bzw. der Umbauordnung, die</v> <v UU>wir gerade beraten. Maßnahme L 35: <v UU>Vereinheitlichung der Landesbauordnungen.</v> Auch diese Maßnahme befindet sich</v> <v UU>zurzeit im Verfahren. Da geht es vor allen Dingen darum,</v> <v UU>anerkannte Typgenehmigungen aus anderen Ländern zu übernehmen und</v> <v UU>dadurch deutlich schneller zu sein. Maßnahme L 36: Aufnahme</v> <v UU>harmonisierter Typengenehmigungen. Auch das beraten wir zurzeit. Maßnahme L 37: Das ist</v> <v UU>ebenso in der Beratung. Maßnahme L 39: Genehmigungsfiktion von drei Monaten im Wohnungsbau.</v> <v UU>Das ist ebenfalls in der NBauO-Novelle enthalten, und das wird</v> <v UU>gerade im Landtag beraten. Maßnahme L 40: Genehmigungsfreiheit</v> <v UU>von Dachgeschossen. Das ist ebenfalls</v> <v UU>in der Novelle enthalten. Das beraten wir auch gerade.</v> <v UU>Maßnahme L 42: Änderung der Musterbauordnung/Ausweitung der</v> <v UU>Möglichkeit, innovative und abweichende Bauweisen zuzulassen.</v> <v UU>Das befindet sich ebenfalls gerade in der Beratung.</v> <v UU>Maßnahme L 43: Vereinheitlichung der <v UU>zu Kfz-Stellplatzanforderungen. Das beraten wir</v> <v UU>ebenfalls gerade im Landtag. Maßnahme L 46: Zulassung neuer</v> <v UU>Gebäudetyp E. Das ist ebenfalls</v> <v UU>in der Novelle enthalten. Maßnahme L 52: Genehmigungsfiktion</v> <v UU>bei der <v Errichtung von Mobilfunkmasten.</v> Das ist ebenfalls</v> <v UU>in der Novelle enthalten. Maßnahme L 53: <v UU>Vollständigkeitsfiktion bei der</v> Errichtung von Mobilfunkmasten. Das ist ebenfalls</v> <v UU>in der Novelle enthalten. Maßnahme L 77: Kampagnen zur</v> <v UU>Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes.</v> <v UU>Dazu verweise ich auf den Kabinettsbeschluss am 14.</v> <v UU>Mai 2024 über die Eckpunkte zur Sicherung einer angemessenen</v> <v UU>Personalausstattung der Landesverwaltung.</v> <v UU>Maßnahme L 78: Weiterentwicklung des öffentlichen Dienst-</v> <v UU>und Besoldungsrechts. Das ist ebenfalls ein Beschluss des</v> <v UU>Kabinetts vom 14. Mai Maßnahme L 81: Vereinfachungen und Verkürzungen im Bereich von</v> <v UU>Vergaberecht und Auftragswesen. Auch da gilt: Wir wollen kein</v> <v UU>Zuwarten auf den Bund, der da sicherlich zuarbeiten wird, sondern</v> <v UU>wir wollen eine eigene Wertgrenzenerhöhung in der</v> <v UU>Niedersächsischen Wertgrenzenverordnung auf</v> <v UU>den Weg bringen. Ein entsprechender Entwurf wird</v> <v UU>gerade beraten. Folgende Maßnahmen wurden bereits</v> <v UU>teilweise umgesetzt: Maßnahme L 4: Möglichkeit einer frühen</v> <v UU>Öffentlichkeitsbeteiligung nutzen. Das wird in Niedersachsen bereits</v> <v UU>überwiegend umgesetzt, insbesondere bei Straßenbauvorhaben.</v> <v UU>Maßnahme L 16: Fiktion Einvernehmen/Zustimmung mit Blick auf</v> <v UU>Träger öffentlicher Belange in komplexen Genehmigungsverfahren.</v> <v UU>Das ist die Zustimmungsfiktion der zu beteiligenden Behörden im Rahmen von</v> <v UU>Verfahren zur Genehmigung zum Beispiel von naturschutzrechtlich</v> <v UU>zuzulassenden Bodenabbauen. Maßnahme L 62: Möglichkeiten der</v> <v UU>künstlichen Intelligenz zur Beschleunigung von</v> <v UU>Planungs- und Genehmigungsverfahren. Der Handlungsplan Digitale Verwaltung</v> <v UU>Niedersachsen ist am 19. März 2024 vom Kabinett verabschiedet worden. Maßnahme L 64: Stärkung des</v> <v UU>Einer-für-alle-Prinzips bei der Weiterentwicklung OZG.</v> <v UU>Das ist ebenfalls im Programm „Digitale Verwaltung</v> <v UU>Niedersachsen“ enthalten. Maßnahme L 80: Praxis-Checks.</v> <v UU>Das ist, wenn wir ehrlich sind, eine Daueraufgabe.</v> <v UU>Das haben wir bereits angestoßen. Wir wollen den Praxis-Check vermehrt</v> <v UU>durchführen, auch unter Einbindung der Clearingstelle.</v> <v UU>Auch da ist der Prozess angestoßen. Und dem Bund haben wir ein</v> <v UU>Kooperationsangebot für gemeinsame Praxis-Checks gemacht.</v> <v UU>Zusammenfassend kann man zu Frage 1 sagen: Niedersachsen ist vor dem</v> <v UU>Bund-Länder-Pakt gestartet und setzt auch Maßnahmen zur Beschleunigung um,</v> <v UU>die über die im Bund-Länder-Pakt vereinbarten hinausgehen, die in ihm</v> <v UU>nicht enthalten sind. Bei zahlreichen Maßnahmen ‑ das</v> <v UU>gehört natürlich auch dazu ‑ besteht eine gewisse Abhängigkeit vom Bund,</v> <v UU>der zunächst vorlegen muss, zum Beispiel durch eine</v> <v UU>Anpassung von Bundesrecht. Erst im Anschluss ist klar, ob</v> <v UU>Niedersachsen noch eine eigene landesrechtliche Regelung benötigt</v> <v UU>oder ob das Bundesrecht alles abdeckt. Zu bedenken ist sicherlich auch:</v> <v UU>Schnelligkeit alleine wird nicht funktionieren; wir</v> <v UU>brauchen auch Sorgfalt. Gerade Veränderungen und</v> <v UU>Vereinfachungen müssen durchdacht sein, damit wir zu Entscheidungen</v> <v UU>kommen, die am Ende nicht die Gerichte belasten, sondern zu einer</v> <v UU>Beschleunigung führen. Das treibt uns gerade um.</v> <v UU>Mit der NBauO-Novelle, die wir hier im Landtag diskutieren, nimmt</v> <v UU>Niedersachsen im Ländervergleich wirklich die Spitze ein.</v> <v UU>Das sollte für uns aber auch der Maßstab sein.</v> <v UU>Nicht Teil des Bund-Länder-Paktes sind die Vereinfachungen im</v> <v UU>Allgemeinen Eisenbahngesetz, der <v UU>von Umweltverträglichkeitsprüfungen. Ich habe es vorhin gesagt: Ich kann</v> <v UU>mich nicht erinnern, dass jemals eine Bundesregierung gemeinsam mit den</v> <v UU>Ländern ‑ das ist ja ein Beschluss des Bundeskanzlers und der</v> <v UU>16 Ministerpräsidenten ‑ derart konsequent und geschlossen das Thema</v> <v UU>Beschleunigung angegangen hätte. Das ist ein gutes Zeichen in einer</v> <v UU>Zeit, in der die Stimmung nicht so ist, wie wir sie uns wünschen.</v> <v UU>Zur richtigen Zeit sagt man: Es muss einfacher werden, es muss schneller <v UU>werden, und es muss am Ende auch</v> günstiger sein. Ich komme zur Frage 2, die vor dem Hintergrund gestellt wurde, dass der</v> <v UU>niedersächsische Verkehrsminister die Dringlichkeit der anstehenden</v> <v UU>Brückensanierungen betont hat: Es ist gelungen, den Landesstraßenbauplafond</v> <v UU>für das jetzige Haushaltsjahr gegenüber dem Jahr 2023 aufzustocken.</v> <v UU>In diesem Jahr stehen 109 Millionen Euro für Straßen, Brücken und Radwege</v> <v UU>des Landes zur Verfügung. Das sind 25 Millionen Euro mehr, als</v> <v UU>die vorherige Landesregierung in der Mipla vorgesehen hatte.</v> <v UU>Damit können 2024 wieder einzelne Sanierungsmaßnahmen an Straßen</v> <v UU>begonnen werden. Das ist gut; wir alle kennen die</v> <v UU>Diskussion im Land. Unser Vorschlag und Ziel für den</v> <v UU>Haushaltsplanentwurf 2025 ist, den Weg, den wir jetzt gehen, in den</v> <v UU>nächsten Jahren konsequent weiterzuverfolgen.</v> <v UU>Das bedeutet Planungssicherheit: Die Landesbehörde für Straßenbau und</v> <v UU>Verkehr kann entsprechende Maßnahmen vorbereiten, und den Kommunen sowie</v> <v UU>den Bürgerinnen und Bürgern kann die Sanierung einer konkreten</v> <v UU>Ortsdurchfahrt oder eines konkreten Landesstraßenabschnitts in Aussicht</v> <v UU>gestellt werden. Es gibt da eine Reihe von Fragen und</v> <v UU>Briefen, die auch aus Seiten der Abgeordneten gekommen sind, und die</v> <v UU>auch immer wieder deutlich machen, wie sehr wir uns und wie intensiv</v> <v UU>sich auch die Landesbehörde dann mit der Priorisierung und dem</v> <v UU>Mitteleinsatz beschäftigt. Ich komme zur Frage 3: Die</v> <v UU>Dringlichkeit von Brückensanierungen in Niedersachsen ist unbestritten.</v> <v UU>Ingenieurbauwerke und technische Bauwerke stehen</v> <v UU>vor großen Herausforderungen. Mit Erschrecken erleben wir, dass</v> <v UU>Brücken nur beschränkt belastet werden können und dass ihre</v> <v UU>Fahrbahnen nur eingeschränkt genutzt werden können oder sogar gesperrt</v> <v UU>werden müssen, was erhebliche Auswirkungen hat.</v> <v UU>Ich will daran erinnern, dass man in den 50er‑, 60er-Jahren, als die</v> <v UU>allermeisten dieser Brücken geplant wurden, von Lkw mit 24 t Gewicht</v> <v UU>ausging, nicht von 40 t. Und die Zahl der Schwertransporte hat</v> <v UU>enorm zugenommen; das sehen Sie selbst, wenn Sie</v> <v UU>unterwegs sind, jederzeit. Das heißt, die technischen Bauwerke</v> <v UU>und Ingenieurbauwerke werden immer stärker belastet.</v> <v UU>Oberste Priorität bei der Mittelbereitstellung haben die</v> <v UU>Erhaltung und der Ersatzneubau von Brücken, weil diese als technische</v> <v UU>Bauwerke entscheidende Bedeutung haben.</v> <v UU>Jede baureife Brückenmaßnahme wird mit Haushaltsmitteln bedient.</v> <v UU>Der Bedarf an Haushaltsmitteln für den Erhalt und den Ersatzneubau von</v> <v UU>Brücken an Landesstraßen liegt bei etwa 30 bis</v> <v UU>35 Millionen Euro jährlich. So viel ist zunächst für die nächsten</v> <v UU>drei Jahre eingeplant. Finanziert werden soll das aus dem</v> <v UU>Landesstraßenbauplafond, aus dem vorrangig die Projekte in den</v> <v UU>Bereichen Brückenerhalt und ‑ersatzneubau finanziert werden.</v> <v UU>Es werden aber auch Radwege daraus finanziert, übrigens auch</v> <v UU>Bürgerradwege, ein sehr gutes Prinzip und Konzept, das die Bürger vor Ort</v> <v UU>sehr früh mitnimmt. Für laufende Baumaßnahmen aus dem</v> <v UU>Vorjahr sind noch Restfinanzierungen nötig.</v> <v UU>Wir haben auch noch Projekte aus dem Ortsdurchfahrtenprogramm, die wir</v> <v UU>natürlich weiterhin umsetzen wollen. Wir haben allerdings geringere</v> <v UU>Spielräume für Fahrbahnerhaltungsmaßnahmen, weil</v> <v UU>natürlich die Mittel in der Begrenzung, in der sie nunmal sind,</v> <v UU>genutzt werden. Man darf allerdings auch nicht</v> <v UU>unterschätzen, wir machen natürlich auch viel für die kommunale Seite.</v> <v UU>Das Land stellt zur Förderung kommunaler Projekte zur Verbesserung</v> <v UU>von Straßen und Radwegen nach dem <v UU>jährlich etwa 75 Millionen Euro zur Verfügung.</v> <v UU>Klar ist: Wir müssen die Projekte und Verfahren weiter beschleunigen.</v> <v UU>Wir in Niedersachsen gehen diesen wichtigen Prozess</v> <v UU>legislaturperiodenübergreifend konsequent an.</v> <v UU>Niedersachsen hat mit der Beschleunigung schon vor dem Bund</v> <v UU>begonnen; diese Arbeit findet sich sehr positiv in den Projekten und</v> <v UU>Konzepten wieder, die der Bund aufgelegt hat.</v> <v UU>Niedersachsen wird weiter diese Verantwortung übernehmen.</v> <v UU>Herzlichen Dank. Vielen Dank, Herr Minister Lies.</v> <v UU>- Die erste Zusatzfrage aus der

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