Miriam Staudte
Überarbeitung des Tierschutzgesetzes: Wie steht die Landesregierung zu sogenannten Qualzuchten?
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Bitte schön, Frau Ministerin Staudte. Ja, vielen Dank. Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben ja tatsächlich eine sehr aktuelle Debatte um das Tierschutzgesetz, insbesondere was die sogenannten Qualzuchten betrifft. Und es kursieren leider auch eine ganze Reihe von Fehlinformationen, zum Beispiel, dass bestimmte Rassen wie Dackel verboten werden würden. Das ist nicht korrekt. In dem Tierschutzgesetz werden nicht Rassen aufgeführt, sondern problematische Merkmale aufgezählt. Es geht also darum, dass bestimmte Individuen von der Zucht ausgeschlossen werden können und ausgeschlossen werden sollen und dann eben nicht mehr dazu beitragen können, dass erblich bedingte Leiden weitergegeben werden. Es bedeutet, dass Rassen also durch dieses Gesetz eher gesünder werden. Und die Omnipräsenz von Tieren mit Qualzuchtmerkmalen in den sozialen Medien ist er gerade eben schon angesprochen worden. Das hat tatsächlich zugenommen und gleichzeitig fehlt den Menschen eigentlich die Kenntnis darüber, welche gesundheitlichen Belastungen mit diesen Veränderungen einhergehen. Es wird für normal gehalten, dass Schwänze gar nicht mehr vorhanden sind, also abgezüchtet wurden, dass Miniaturhunde in eine Teetasse passen. Teacup Dogs, dass es so hervorquellende Augen gibt, dass es zu Sehproblemen gibt, platte Nasen. Und das wird dann alles als witzig oder süß empfunden. Und es wird eben ausgeblendet, dass es doch zu erheblichen Schmerzen, Leiden und Schäden kommt. Insofern ist es gut, dass es ein solches, eine solche Novelle gibt. Und dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen der Fraktion namens der Landesregierung wie folgt. Also zur Frage eins Welche Auswirkungen haben Qualzuchten? Die können also wirklich sehr, sehr vielfältig sein, unterschiedliche Erscheinungsformen und Krankheitsbilder aufweisen. Es geht eben immer darum, dass sie auch verbunden sind mit Schmerzen, Leiden oder Schäden. Körperliche Körperteile oder Organe fehlen oder sind untauglich umgestaltet, sodass eben bestimmte Lebensfähigkeiten oder Fortpflanzungsfähigkeiten nicht mehr ausreichend erfüllt werden. Es kommt auch zu Verhaltensstörungen, dass der normale artgerechte Kontakt mit Artgenossen eben nicht mehr möglich ist. Es kann zu Überängstlichkeit führen, gerade bei diesen sehr, sehr kleinen Hunderassen. Es kommt auch zu Fehlinterpretationen. Also da wird gedacht, na ja, der Hund, der macht Drohgeräusche, Dabei röchelt er einfach so, weil er eben nicht mehr richtig atmen kann. Und was auch ein sehr großes Problem ist, wenn es eben zu dauerhaften Pflegenotwendigkeiten kommt. Wenn täglich zum Beispiel Augentropfen verabreicht werden müssen oder wenn die Fellpflege unglaublich viel Zeit in Anspruch nimmt. Und wenn es dann tatsächlich mal zu sehr ernsthaften Schäden und Leiden kommt, also manche Tiere zum Beispiel ihre Notdurft nicht mehr kontrolliert verrichten können, dann werden diese Tiere leider auch sehr, sehr schnell im Tierheim abgegeben und andere Menschen müssen sich dann darum kümmern. Ja zur Frage zwei Wie steht Niedersachsen zum aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung beim Qualzucht? Ganz grundsätzlich begrüßen wir diesen Referentenentwurf des BMEL mit den neuen Konkretisieren zu Qualzuchten ausdrücklich. Es ist ja vorgesehen, dass es eben zu Ergänzungen gibt, was die bestimmten Merkmale betrifft. Das ist eine neue Liste angefügt. Die ist auch nicht abschließend an bestimmten Symptomen, was Veränderungen von Körperteilen oder Organen betrifft. Und das bedeutet, dass einfach dieses Zuchtverbot, was es ja vorher auch schon gegeben hat, eben konkretisiert wird und dass die Anwendung dieses Gesetzes vereinfacht wird. Wir müssen nämlich feststellen, dass seit 2013 damals gab es schon eine Veränderung dieses Artikel elf b im Tierschutzgesetz, dass es seitdem eigentlich keine wirklichen Verbesserungen gegeben hat. Eine Neuerung, die wir auch sehr begrüßen, ist, dass es nicht nur darum geht, bei den Nachkommen eben diese Schäden, Leiden, Schmerzen zu verhindern, sondern dass das die Zucht auch unterbunden werden kann, wenn eben das Tier selbst schon mit diesen Merkmalen ausgestattet ist. Wir finden es auch gut, dass das Ausstellungsverbot erweitert wird. Es geht nicht mehr nur um Hunde, sondern auch um alle anderen Tierarten, die von Qualzuchtmerkmalen betroffen sind. Und es geht auch nicht nur um die offizielle Schauveranstaltung, sondern auch eben das Bewerben. Und die sozialen Medien sind ja schon angesprochen worden. Es muss wirklich sichergestellt sein, dass auch. Kaufanreize dadurch verhindert werden, dass diese Tiere wirklich von der Bildfläche im wahrsten Sinne des Wortes verschwinden. Wir haben noch Anregungen gegeben, zum Beispiel dahingehend, dass wir gesagt haben Na gut, wenn es ein solches Ausstellungsverbot gibt, dann kann man das nur durchsetzen, wenn die Ausstellungen auch angezeigt werden muss. Ich hoffe mal, dass das im Zuge der Beratungen vielleicht auch noch aufgenommen wird. Ja, dann zu Frage drei Was unternimmt Niedersachsen, damit Tiere nicht unter Qualzuchten leiden? Zum einen arbeitet unsere Fachebene schon seit vielen Jahren, seit 2021 in der Projektgruppe der Arbeitsgemeinschaft Tierschutz aktiv mit. Als damals das Ausstellungsverbot für Hunde in Kraft getreten ist, ging es dann darum, auch schon Auslegungshinweise gemeinsam mit den Veterinärbehörden zu erarbeiten. Das ist ein kontinuierlicher Prozess, weil ja auch immer wieder neue Phänomene auftreten. Und dann ist gerade eben schon angesprochen worden die Förderung von QUEN, also von Qualzucht, Evidenz Netzwerk, dass eben Veterinärbehörden dabei unterstützt, diese Merkmale zu erkennen. Wir haben 55.000 € jetzt für das Jahr 2024 zur Verfügung gestellt. In dem ungefähr mit diesem Geld sollen ungefähr zehn Merkblätter erarbeitet werden für Hunde, um eben erkennen zu können und konkreter auslegen zu können, interpretieren zu können, was denn eigentlich nun genetisch bedingte Erkrankungen sind. Es wird da sicherlich auch um die Möpse gehen, die ja immer in in der Diskussion stehen wegen ihrer sehr sehr kurzen Schnauzen bzw gar nicht mehr vorhandenen Nasen. Es geht vor allem auch darum, Züchterinnen und Züchter sowie Zuchtverbände besser zu informieren, dass man wirklich fundierte, zusammengefasste Informationen hat, aber auch Gerichte und politischen Entscheidungsträgern etwas an die Hand zu geben. Ja, dann haben wir auch den Niedersächsischen Tierschutzpreis in diesem Jahr vergeben. Wir haben ihn ja aufgestockt auf 30.000 € insgesamt. Und QUEN hat den ersten Preis gemacht, dotiert dann mit der Hälfte des Preisgelds 15.000 €. Und wir wollen damit einfach auch zum Ausdruck bringen, dass wir diese vor allem ehrenamtliche Arbeit des QUEN unterstützen. Die leisten da wirklich etwas, auf das auch bundesweit zurückgegriffen wird, bringen sich mit sehr viel Engagement ein und schließen wirklich eine Lücke, die es bislang gegeben hat, weil eben viele Veterinäre und Veterinärinnen eben zwar vielleicht handeln möchten oder beraten möchten, aber einfach die nötigen Informationen nicht zusammengestellt sind. Insofern ist dieser Preis für uns auch noch mal eine Möglichkeit gewesen, um auf diese wichtige Arbeit des QUEN hinzuweisen, es bekannter zu machen, damit auch viele Hundehalterinnen und Hundehalter oder ansonsten Tierhalter eben auf diese Informationsdatenbanken zurückgreifen. Vielen Dank! Vielen Dank, Frau Ministerin. Die erste Nachfrage kommt aus der Fraktion der AfD
