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Gerald Heere

11.10.2023 4:03 min Tagungsabschnitte 19/10

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung verbindlich regeln und Finanzierung sicherstellen!

die Gelegenheit hat, zum großen bildungspolitischen Vorhaben der Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung zu sprechen. Im Gegensatz zur Überschrift des vorliegenden Antrags kann ich sagen, dass der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung unter anderem nach intensiven Gesprächen mit den Vertreterinnen und Vertretern der kommunalen Spitzenverbände verbindlich geregelt ist. Das ist eine gute Nachricht für Niedersachsen. Wir haben uns gemeinsam darauf verständigt, den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter während der Schulöffnungszeiten in den Ganztagsgrundschulen umzusetzen. Die letztendliche Entscheidung, an welchen Grundschulen der Rechtsanspruch umgesetzt wird und inwieweit Hortangebote aufrechterhalten werden, obliegt den Kommunen. Hier wird die Landesregierung keine Vorgaben machen. Die Landesregierung wird jedoch die Ganztagsgrundschulen entsprechend des Bedarfs vor Ort mit den erforderlichen personellen bzw. finanziellen Ressourcen ausstatten. Konkret bedeutet dies, Mittel für die Ausgestaltung der Ganztagsschule für acht Stunden an fünf Tagen die Woche zur Verfügung zu stellen. Die Grundlage für die Zuweisung des ganztagsspezifischen Zusatzbedarfs ab 2026 ist wie gewohnt die Anzahl der am Ganztag teilnehmenden Schülerinnen und Schüler. Von diesem Zusatzbedarf können in der Regel bis zu 40 % kapitalisiert, das heißt in ein Mittelbudget umgewandelt, und somit weiteres pädagogisches Personal eingestellt und/oder Kooperationsverträge geschlossen werden. Durch den Einsatz anderer Berufsgruppen ‑ beispielsweise Personal von Kooperationspartnerinnen und ‑partnern ‑ kann so ein höherer Stundenbedarf abgedeckt werden als durch den ausschließlichen Einsatz von Lehrkräften. Damit können in der Regel alle genehmigten ganztagsspezifischen Angebote an einer Schule abgedeckt werden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, im Antrag der CDU-Fraktion wird weiter ausgeführt, dass die Finanzierung nicht sichergestellt sei. Auch hier muss ich dem Antrag widersprechen, denn wir ‑ und das meint Kultusministerin Hamburg und ihr Team ‑ konnten mit den Vertreterinnen und Vertretern der kommunalen Spitzen gemeinsame Lösungen erzielen. Wie Sie wissen, erhält Niedersachsen im Zusammenhang mit der Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter gemäß § 5 Abs. 1 des Ganztagsfinanzhilfegesetzes rund 258 Millionen Euro. Diese Mittel erhöhen sich für Niedersachsen noch einmal um nicht verausgabte Mittel aus dem vorangegangenen sogenannten Beschleunigungsprogramm auf insgesamt rund 278 Millionen Euro. Um die Anzahl der Plätze für Grundschulkinder für 2026 weiter auszubauen, wird die Landesregierung die Kommunen mit der hälftigen Übernahme des Kofinanzierungsanteils in Höhe von rund 55 Millionen Euro bei den Investitionskosten in den Jahren 2024 bis 2027 unterstützen. Die zweite Hälfte des Kofinanzierungsanteils ist durch die jeweilige Kommune, die auch für die Gebäude zuständig ist, zu erbringen. Herr Fühner, Sie sagten an der Stelle, dass die Gesamtsumme nicht ausreichend ist. Der Beschluss zum Ganztagsanspruch ist aus Oktober 2021. Ich habe in der Mipla, an deren Erstellung die Vorgängerregierung, der die CDU angehörte, noch mitgewirkt hat, keine Vorsorge gesehen, keinen Cent gefunden, den man hier hätte einsetzen können. Insofern haben wir die 55 Millionen Euro, die wir als Landesanteil zusätzlich zur Verfügung stellen, als Landesregierung komplett neu ‑ das ist frisches Geld ‑ veranschlagt, um diesen Beitrag zu leisten, um den Kommunen die Möglichkeit zu geben, den hälftigen Anteil durch das Land übernehmen zu lassen. Herr Minister Heere, warten Sie bitte einen Moment. Herr Abgeordneter Fühner wartet darauf, eine Zwischenfrage stellen zu können. - Vielen Dank für Ihr Verständnis, Herr Minister. Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Minister Heere,

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