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Swantje Schendel

GRÜNE 28.08.2024 3:13 min Tagungsabschnitte 19/18

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Nichtraucherschutzgesetzes

muss ich aufpassen, dass ich nicht denselben Fehler mache: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe KollegInnen! Das Niedersächsische Nichtraucherschutzgesetz hat seit seiner Verabschiedung zur Verringerung von Gesundheitsrisiken durch Passivrauchen beigetragen. Das haben wir gerade schon ausreichend gehört. Mit der zunehmenden Verbreitung von E-Zigaretten, erhitzten Tabakerzeugnissen und auch von Geräten zur Verdampfung von Tabak‑ und Cannabisprodukten müssen wir jedoch reagieren, um auch hier die Gesundheit der NichtraucherInnen zu schützen. Der vorliegende Gesetzentwurf - er mag klein sein - sieht deshalb vor, den Nichtraucherschutz auf diese Produkte auszuweiten. Studien belegen, dass auch die beim Verdampfen oder Erhitzen freigesetzten Aerosole potenziell gesundheitsschädlich sind. Insbesondere die in E-Zigaretten verwendeten Aromastoffe bereiten Sorgen. Auch wenn das Rauchen vor allen Dingen unter Kindern und Jugendlichen zurückgegangen ist, sind E-Zigaretten mittlerweile das am häufigsten konsumierte, nicht-nikotinhaltige Produkt. Auch darauf müssen wir reagieren. Auch uns ist bewusst, dass es Bedenken hinsichtlich der Einschränkung persönlicher Freiheiten und möglicher Auswirkungen auf die Gastronomie gibt. Und doch sind wir der Ansicht: Hier muss der Schutz der Gesundheit Vorrang haben. Schließlich reden wir hier nicht von einem pauschalen Verbot, sondern einfach von einer präventiven Maßnahme zur Ausweitung des Nichtraucherschutzes auf die genannten Produkte, um den Fortschritt, den wir in den letzten Jahren erzielt haben, nicht abreißen zu lassen, sondern ihn zu sichern und auszubauen. Das Rauchen und der Konsum von Cannabisprodukten, sei es zu medizinischen oder zu nicht-medizinischen Zwecken, ist in unserer Gesellschaft - das müssen wir anerkennen, und das haben wir anerkannt - zunehmend normalisiert. Das neue Cannabisgesetz trägt dem Rechnung und beendet endlich die Kriminalisierung von KonsumentInnen. Ich möchte das hier einmal betonen: Dieser Schritt war, ist und bleibt richtig! Und das steht nicht im Widerspruch. Denn zugleich ist es doch auch wichtig, dass der Schutz von NichtraucherInnen nicht verwässert wird. Da sehe ich überhaupt keinen Widerspruch. Deswegen ist es auch richtig, das auf diese Produktformen auszuweiten. Unser Gesetzentwurf sieht klare Regelungen vor, die den Konsum dieser Produkte im öffentlichen Raum wie Krankenhäusern, Heimen, Schulen und Gaststätten untersagen. Damit tragen wir nicht nur dem Gesundheitsschutz Rechnung, sondern schaffen auch rechtliche Klarheit, die sowohl für die KonsumentInnen als auch für die BetreiberInnen dieser Einrichtungen wichtig ist. In diesem Sinne freue ich mich auf die kommenden Beratungen im Ausschuss. Da können wir das weiter vertiefen, gerne auch umfassend hier und da noch mal ein paar Exkurse machen. Aber lassen Sie uns doch dabei bleiben, dass die Entkriminalisierung von KonstumentInnen und der Nichtraucherschutz sich nicht konträr gegenüberstehen, sondern sich vereinbaren lassen. Und dafür stehen wir hier heute. Vielen Dank.

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