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Sophie Ramdor

CDU 12.12.2024 4:45 min Tagungsabschnitte 19/21

Mehrsprachig aufzuwachsen ist ein Schatz - Potenzial der Sprachvielfalt in Schulen nutzen!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Aktuelle Stunde der Grünen wird auch in diesem Plenum nicht dazu genutzt, eigene Themen zu setzen, sondern Sie haben sich erneut für ein Thema entschieden, das das Ministerium bereits bearbeitet hat. In diesem Plenum ist es die Mehrsprachigkeit in Schulen, obwohl parallel in diesem Monat der Erlass zur schulischen Förderung von Mehrsprachigkeit im Schulverwaltungsblatt erschienen ist und am 1. Februar 2025 in Kraft tritt. Aber sehr gerne können wir uns hier heute über die bereits erschienenen Spracherlasse unterhalten. Sprache ist der Schlüssel zur Welt, der Schlüssel zu einer gelungenen Integration und der Schlüssel für eine funktionierende Gesellschaft. Das Erlernen der deutschen Sprache ist eine Grundkompetenz, um erfolgreich am Schulunterricht in diesem Land teilnehmen zu können, und eine Grundvoraussetzung, um später erfolgreich einen Beruf ergreifen zu können. Es ist richtig, dass es für den Erwerb weiterer Sprachen entscheidend ist, dass Kinder die Erstsprache gut sprechen. Deshalb gibt es an vielen Schulen bereits erstsprachlichen Unterricht als Wahlunterricht oder Wahlpflichtfach. Und auch die Wertschätzung der Erstsprache ist für die Integration wichtig. Deshalb gibt es aktuell bereits die Möglichkeit, den Grad der Beherrschung der Erstsprache über eine Sprachfeststellungsprüfung zu bewerten und damit eine Pflichtfremdsprache durch die bereits erlernte Erstsprache zu ersetzen. Und, das will ich gar nicht unerwähnt lassen: Im neuen Erlass gibt es auch positive Aspekte. Es ist sinnvoll, dass für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit geschaffen wird, anstelle der Sprachfeststellungsprüfung die Note aus dem Zeugnis des Herkunftslandes zu nutzen und damit den Schulen ein einfacheres und schnelleres Verfahren zu ermöglichen. Nicht sinnvoll ist aber der Erlass vom Dezember 2023, der Erlass zur Förderung von Deutsch als Zweit- und Bildungssprache. In diesem Erlass wird nun geregelt, dass es vollkommen egal ist, ob Deutsch in der Schule gelernt wird oder nicht. Denn das Erlernen und das Anwenden der deutschen Sprache ist nicht mehr für das Weiterkommen an den Schulen entscheidend. Neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler können nun unabhängig von der Verweildauer in Deutschland von der Bewertung in Form von Noten ausgenommen werden, und zwar so lange, bis sie B1 erreicht haben. Das bedeutet Folgendes in der Praxis: Wir haben Schülerinnen und Schüler in den Schulen, die dem Unterricht nicht folgen können und trotzdem in den nächsten Jahrgang aufrücken - und das nicht, wie es einmal sinnvoll war, auf zwei Jahre, befristet, sondern sie können das jetzt so lange machen, bis sie B1 erreicht haben, von der Grundschulzeit bis kurz vor dem Abschluss. Wie eine Person, die das gesamte bisherige Schulleben kein B1 erreicht hat, den Abschluss schaffen soll, ist mir noch nicht ganz klar, aber vielleicht können Sie das ja nachher noch ausführen. Frau Hamburg, bevor Sie dies nachher abtun und behaupten, alle Kinder lernen automatisch Deutsch durch das bloße Sitzen in einer Klasse, möchte ich klar sagen: Das ist nicht so. Ich lade Sie recht herzlich ein, mit mir einige herausfordernde Grundschulen zu besuchen, die durch den neuen Erlass sehr, sehr große Schwierigkeiten haben, bei denen noch mehr Kinder ohne Deutsch in die weiterführenden Schulen geschickt werden. Das ist aktuell der Fall. Problematisch ist der Erlass zudem, da sich die fehlende Deutschfähigkeit nicht nur auf Deutsch auswirkt, sondern auch auf alle anderen Fächer. Auch um in Mathematik erfolgreich mitarbeiten zu können, muss man die Aufgabenstellung verstehen. Ihr neuer Erlass führt zudem dazu, dass Schulen in diesem Land eine funktionierende außerschulische Lernförderung nicht mehr nutzen können. Mir hat eine Schule zugetragen, dass allein an ihrer Schule 100 Schülerinnen und Schüler darüber keine Sprachförderung mehr erhalten, und das in einer Zeit, in der die Sprachförderung durch die Lehrkräfte immer weiter zurückgefahren wird. Auch der andere, im Februar in Kraft tretende Erlass führt zu einigen Nachfragen. Woher kommen die neuen Lehrkräfte, die an den Schulen die verschiedenen Sprachen unterrichten sollen, in Zeiten des Fachkräftemangels? Und selbst wenn es eine Person gäbe: Über welches Kontingent wird die Lehrkraft denn eingestellt? Wäre es nicht sinnvoller, Lehrerstellen für die offenen Stellen an den Schulen für den Regelunterricht zur Verfügung zu stellen, anstatt Lehrkräfte an den Schulen einzustellen, die als Sprach- und Kulturvermittler, als Erstsprachbeauftragte arbeiten oder eine AG mit einem interkulturellen, diversitätsorientieren Schwerpunkt anbieten können? Ich glaube, es wäre sinnvoller, diese im Regelunterricht einzusetzen. Nicht geklärt ist auch, nach welchen Kerncurricula die verschiedenen Erstsprachen unterrichtet werden sollen, um eine Vergleichbarkeit des Unterrichts untereinander und im Vergleich zu den anderen Fremdsprachen herstellen zu können. Aktuell wissen wir nicht, welche Inhalte in den Unterrichten vermittelt werden. Frau Hamburg, vielleicht können Sie die Fragen, wie der Erlass in der Praxis gelebt werden soll, gleich beantworten. Ansonsten werden wir uns dazu einmal unterrichten lassen. Vielen Dank.

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