Dr. Kathrin Wahlmann
Effektive Bekämpfung der Clankriminalität in Niedersachsen installieren!
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Um es ganz klar zu sagen: Die effektive Bekämpfung von Clankriminalität muss in Niedersachsen nicht, wie es der Entschließungsantrag suggeriert, erst „installiert“ werden - sie ist bereits Realität. Das zeigt sich schon in der Struktur unserer Staatsanwaltschaften und unserer Schwerpunktsetzungen. Wir haben bei den Staatsanwaltschaften Braunschweig, Hildesheim, Hannover und Stade jeweils eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung krimineller Clanstrukturen und bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle die ZOK, die Zentrale Stelle Organisierte Kriminalität und Korruption, eingerichtet. Diese Strukturen sind schlagkräftig, sie sind effektiv, sie sind erfolgreich. Und ohne der Evaluierung vorzugreifen, die gerade in vollem Gange ist: Sie haben sich bewährt. Gemeinsam mit der niedersächsischen Innenministerin habe ich die gute Arbeit der Zentralstellen und auch die erfolgreiche Zusammenarbeit mit der Polizei bereits bei der Vorstellung des gemeinsamen „Lagebilds Clankriminalität“ im Juni dieses Jahres vorgestellt und statistisch belegt. Und um es in alle Richtungen ganz klar zu sagen: Nein, durch die Verfolgung von Clankriminalität diskriminieren wir niemanden. Wir verfolgen niemanden wegen seines oder ihres Nachnamens oder wegen seiner oder ihrer Herkunft. Wir verfolgen einzig und allein Personen, die im Verdacht stehen, eine Straftat begangen zu haben. Wenn sich im Zuge der Ermittlungen herausstellt, dass diese Person in eine kriminelle Clanstruktur eingebunden ist, also ‑ nach unserer gemeinsamen Definition ‑ in eine Struktur, deren durch verwandschaftliche Beziehung verbundene Mitglieder sich durch die Begehung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten jeglicher Deliktsart und ‑schwere, durch ein hohes kriminelles Potenzial und durch eine allgemein rechtsfeindliche Gesinnung auszeichnen, dann werden die Ermittlungen in der Regel durch eine unserer Schwerpunktstaatsanwaltschaften übernommen. Diese Schwerpunktstaatsanwaltschaften sind deshalb so erfolgreich, weil sie Erfahrung und Spezialwissen haben, weil sie konsequent eine Nulltoleranzstrategie durchsetzen, weil sie ganz eng mit der Polizei zusammenarbeiten, weil sie strukturierte Netzwerke gebildet haben und weil sie sich auch auf Landes- und Bundesebene fundiert austauschen. Und vor allem sind sie deshalb so erfolgreich, weil sie sich vor Ort auskennen: Die effektive Verfolgung von Clankriminalität setzt die Kenntnis regionaler Gegebenheiten voraus. Darum ist es gut, dass wir die Schwerpunktstaatsanwaltschaften in Niedersachsen über das Land verteilt und ihnen einzelne Landgerichtsbezirke zugeordnet haben. Die Arbeit der Zentralstellen basiert dabei maßgeblich auf einem ganzheitlichen Ansatz, der die konsequente Bekämpfung von Clankriminalität umfassend ‑ also nicht erst ab der Schwelle zur Organisierten Kriminalität, sondern bereits deutlich darunter ‑ zum Gegenstand hat. Das entspricht einfach dem Erscheinungsbild der Clankriminalität, das auch im aktuellen Lagebild zum Ausdruck kommt. Da geht es von der Ordnungswidrigkeit über den Drogen- und Waffenhandel, über Geldwäsche, Diebstahl und Betrug, Beleidigung, Bedrohung und Körperverletzung bis hin zu Straftaten gegen das Leben. Gerade diese Bandbreite an Straftaten zeigt auch die besondere Gefährlichkeit der Clankriminalität und das Ausmaß, in dem die kriminellen Clanmitglieder uns, unseren Rechtsstaat, unsere Werte, unsere offene, pluralistische und demokratische Gesellschaft ablehnen. Der Rechtsstaat wird durch kriminelle Clanaktivitäten umfassend herausgefordert, und absolut folgerichtig begegnet er dieser Form der Kriminalität mit seiner vollen Härte. Die Anklagequote der Schwerpunktstaatsanwaltschaften ist nämlich außergewöhnlich hoch. Auch das ist ein Ausdruck unserer Strategie der Konsequenz. Und es ist im Übrigen auch ein Ausdruck der besonders guten Zusammenarbeit mit der niedersächsischen Polizei, die ihrerseits bereits seit 2013 ein internes Lagebild zur Clankriminalität herausgibt und damit eine Vorreiterrolle in Deutschland einnimmt. Auch auf regionaler und lokaler Ebene arbeitet die Polizei in Niedersachsen ganz eng mit Städten, Gemeinden, Landkreisen, Ordnungsämtern und Gewerbeaufsichtsämtern zusammen. Gerade diese Hand in Hand gehende Zusammenarbeit unterschiedlicher Behörden und Akteure ist ein ganz wichtiger Faktor, um Clankriminalität geschlossen und entschlossen zu begegnen. In justizieller Hinsicht nutzen unsere Gerichte neben den Verurteilungen zu Freiheitsstrafen auch gerade die Vermögensabschöpfung ganz intensiv. Gegenstände, die aus Straftaten stammen, werden eingezogen. Frau Machulla hat es gerade zu Recht gesagt: Es tut oft viel mehr weh als eine Freiheitsstrafe, wenn der Porsche oder die Rolex weg ist. Das trifft die Täter mindestens genauso sehr. Allein im vergangenen Jahr betrug die Vermögensabschöpfungssumme ganze 3,15 Millionen Euro. Herr Präsident, meine Damen und Herren, Sie sehen: Wir handeln konsequent. Wir treten denen, die unsere demokratische Gesellschaft offen ablehnen, entschlossen entgegen. Wir dulden keine Parallelgesellschaft. Wir dulden keine Paralleljustiz oder, besser gesagt, Schattenjustiz. Das Gewaltmonopol liegt beim Staat. Und so wird es auch bleiben. Dieser Staat wird jede Form von Clankriminalität weiterhin effektiv bekämpfen. Vielen Dank.
