Martina Machulla
Ersatzfreiheitsstrafe gerechter gestalten, Kosten reduzieren, Resozialisierung fördern!
mal bitte zur Ruhe. Vielen Dank. Sehr geehrte Frau Kollegin, ich finde es erst mal ungerecht, wenn irgendjemand, wer auch immer, ob arm oder reich, in unserem Staat Straftaten begeht. Werden Straftaten begangen, dann sind sie zu sanktionieren, wie auch immer, je nach Schwere der Tat. Die Gerichte wägen auch jetzt schon ab. Das weiß ich aus eigener beruflicher Erfahrung. Ich habe viel auch in Nebenklageverfahren usw. Mitgearbeitet. Ich weiß genau, wie Geldstrafen dort und auch in anderen Bereichen festgesetzt werden. Die Gerichte machen das absolut in Ordnung. Da bedarf es keiner weiteren Kontrolle, durch wen auch immer. Wer soll denn das kontrollieren, was die Gerichte machen? Der Staatsanwalt beantragt. Wer kommt dann und sagt: „Das muss aber so oder so sein“? Das geht gar nicht. Armut kann kein Grund sein und kein Durchlaufposten für: „Es ist erlaubt, ich darf es tun“. Ich gebe Ihnen recht, es ist sicherlich sinnvoll, mit Menschen zu sprechen. Es ist sicherlich hilfreich, wenn sie gar nicht erst inhaftiert werden müssen, sondern die Möglichkeit genutzt wird, dass sie ihre Strafe abarbeiten. Da bin ich völlig d’accord. Nur, wer selbst das nicht möchte, muss dann irgendeine Konsequenz tragen und kann nicht einfach sagen: Bei mir muss das nicht sein. Vielen Dank. -
