Falko Mohrs
Denkmalschutz oder Denkmalschwund? Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus dem "Schwarzbuch der Denkmalpflege"?
und Kultur. Herr Minister Mohrs, bitteschön! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! „Kulturdenkmale sind zu schützen, zu pflegen und wissenschaftlich zu erforschen. Im Rahmen des Zumutbaren sollen sie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden." So lautet § 1 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes. Der Denkmalschutz ist ein öffentliches Interesse. Das ergibt sich aus Artikel 6 der Niedersächsischen Verfassung, dem sogenannten Kulturstaatsprinzip. Dies umfasst auch den Denkmalschutz bzw. den Schutz von Kulturdenkmalen. Insofern ist es unstrittig, dass es sich beim Denkmalschutz um einen Auftrag an uns und um ein öffentliches Interesse handelt. Es muss dabei immer neu ausgehandelt werden, in welcher Art und Weise dieses öffentliche Interesse gewahrt werden kann und in welcher Weise es gegen andere öffentliche und private Interessen abzuwägen ist. Das „Schwarzbuch der Denkmalpflege" der Deutschen Stiftung Denkmalschutz gibt wichtige Impulse. Es belegt ein weiteres Mal die hohe Bedeutung der Stiftung als Partnerin für die Denkmalbehörden, Eigentümerinnen und Eigentümer sowie die interessierte Öffentlichkeit. Ein Ruf der Denkmalpflege, teilweise als „Verhinderer" unterwegs zu sein, kann bei dem Thema der Denkmalverluste eine fatale Rolle spielen. Dies kann nämlich dazu führen, dass Tatsachen geschaffen werden, bevor Beratung und Unterstützung der Denkmalbehörden in Anspruch genommen werden. Auch deshalb ist das Schwarzbuch ein wichtiger Beitrag, denn neben den traurigen Beispielen der verlorenen oder gefährdeten Denkmale benennt es auch klar die Möglichkeiten und Chancen des Denkmalschutzes. Die Landesregierung sieht sich durch die Publikation in ihrem Bemühen bestärkt, die Denkmalbehörden zu transparenten, pragmatischen und zeitgemäßen Entscheidungen zu bewegen, welche die Interessen klug abwägen. Um das zu gewährleisten, müssen zeitgemäße Nutzungen ermöglicht werden. Eine Erhaltung ohne Nutzung kann auf die Dauer nicht erfolgreich sein. Dies eingeführt, beantworte ich Ihre drei Fragen wie folgt: Zu Frage 1: Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz hat aus meiner Sicht völlig Recht, wenn sie feststellt: „Wie viele Denkmale jedes Jahr verschwinden, ... wird ... nicht erfasst und ausgewertet." Nachfragen beim Landesamt für Denkmalpflege haben ergeben, dass auch in Niedersachsen keine erschöpfende Antwort auf diese Frage gegeben werden kann. Folgendes kann ich dennoch dazu mitteilen: Während der aktuellen Legislaturperiode wurden bisher insgesamt 371 Baudenkmale aus dem Denkmalverzeichnis gelöscht. In der vergangenen Legislaturperiode waren es 1 128. Dies sind aber die reinen Zahlen, die über die Qualität der gelöschten Objekte oder die Gründe der Löschung keine Aussage treffen. Der Betrachtungszeitraum der letzten Jahre ist auch nicht repräsentativ für Löschungen aus dem Denkmalverzeichnis, denn im Rahmen des Projekts „Denkmalatlas" fanden und finden umfangreiche Nachqualifizierungen statt, aus denen sich vielfach Korrekturen ergaben und ergeben. Deshalb können wir von diesen Zahlen eben nicht direkt auf die Zahl der tatsächlich in diesem Zeitraum erfolgten Beseitigungen von Baudenkmalen schließen. Man muss aber davon ausgehen, dass eine Vielzahl der gelöschten Objekte in der Zeit zwischen ihrer Ausweisung und Löschung als Denkmale beseitigt wurden. Da die gelöschten Objekte vor ihren Streichungen als Kulturdenkmale geführt wurden, muss man davon ausgehen, dass sie durchgehend von kulturhistorischer Bedeutung waren. Da das Denkmalverzeichnis aber eben nicht eine „besondere" Bedeutung in irgendeiner Form noch mal differenziert und entsprechend auch nicht erfasst, kann das Landesamt hierzu keine Angaben machen. Zu Frage 2: Das war der Landesregierung auch vor Erscheinen des Schwarzbuchs bereits ein wichtiges Ziel. Deshalb strebt sie an, die Zuständigkeiten der Denkmalbehörden zu präzisieren. Die seit 1. April 2025 geltende Richtlinie zur Förderung der Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen bedarf aus Sicht der Landesregierung derzeit aber keiner Überarbeitung. Eine Verbesserung der Förderung auf der Grundlage dieser Richtlinie wäre nur durch eine signifikante Erhöhung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel möglich. Sie kennen aber die angespannte Haushaltslage. Denkmaleigentümer werden aber dabei unterstützt, weitere passende Hilfen zu identifizieren und, wo möglich, in Anspruch zu nehmen. Zu Frage 3: Durch Informationskampagnen, Veranstaltungen und Schulungsangebote informiert das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege regelmäßig einen breiten Kreis an Interessierten und Fachleuten. In diesem Jahr haben sich die Denkmalfachämter aller Länder zusammengetan, um mit der Kampagne „Mehrwert Denkmalpflege" breit darauf hinzuweisen, welchen Wert Denkmalschutz für die Gesellschaft hat. Das ist eine gute und wertvolle Initiative. Sie wird Erfolg haben, wenn das Handeln der Denkmalbehörden auch im ganz Konkreten dem entspricht, worüber sich im Großen alle einig sind. Museale Standards können von den Eigentümerinnen und Eigentümern nicht erfüllt und ihre Einhaltung kann auch nicht verlangt werden. In der Konsequenz würde das mit Sicherheit zu vermehrten Denkmalverlusten führen, so wie das Schwarzbuch sie leider eindrucksvoll beschreibt. Eine letzte Bemerkung: Betrachtet man die von der Deutschen Stiftung Denkmalschutz genannten Beispiele in Niedersachsen, so wird im Vergleich mit anderen Ländern deutlich, dass die Verluste entweder unvermeidlich waren, auf höhere Gewalt zurückgingen oder sich auch noch abwenden lassen. Das spricht aus meiner Sicht genau dafür, dass wir den Schutz von Kulturdenkmalen ernst nehmen. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Minister Mohrs. - Die Kollegin Schülke stellt die erste Zusatzfrage für
