Martina Machulla
Ausweitung der freien Heilfürsorge auf Beamte des Justizvollzugs in Niedersachsen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Wer über den Justizvollzug spricht, muss sich zunächst eines bewusst machen: Die Beamtinnen und Beamten im niedersächsischen Justizvollzug leisten tagtäglich einen Dienst unter außergewöhnlichen Belastungen. Sie arbeiten mit Menschen in Ausnahmesituationen, sie tragen Verantwortung für Sicherheit und Ordnung, und sie stehen oft unter erheblichem psychischen und physischen Druck. Sehr geehrte Damen und Herren, diese Leistung verdient Respekt. Sie verdient politische Konsequenzen, die wirklich helfen. Genau an diesem Punkt setzt der Antrag der AfD an. Er fordert, die freie Heilfürsorge unverzüglich auf den Justizvollzug auszuweiten nach dem Modell von Feuerwehr und Polizei. Auf den ersten Blick wirkt das konsequent, vielleicht sogar überfällig. Aber, meine Damen und Herren, gute Politik erschöpft sich nicht in gut klingenden Forderungen. Sie zeigt sich darin, ob Lösungen durchdacht, tragfähig und ehrlich sind. Zunächst zur grundsätzlichen Einordnung: Die freie Heilfürsorge ist keine allgemeine Anerkennungsleistung für belastete Berufe. Sie ist eine sehr spezielle, historisch gewachsene Sonderregelung im Beamtenrecht. Sie greift tief in bestehende Versorgungsstrukturen ein und ist nun mal an bestimmte Einsatzrealitäten gebunden. Der Antrag der AfD stellt im Kern diese These auf: Hohe Belastung gleich gleiche Regelungen. - Das greift zu kurz. Die Belastungen im Justizvollzug sind unbestritten. Aber sie unterscheiden sich in Struktur, Verlauf und Einsatzlage deutlich von den Voraussetzungen, unter denen freie Heilfürsorge ursprünglich einmal eingeführt worden ist. Wer Gleichbehandlung fordert, muss diese Unterschiede sauber analysieren und nicht einfach übergehen. Hinzu kommt ein Punkt, der in der politischen Debatte gern ausgeblendet wird: Freie Heilfürsorge ist kein Schalter, den man einfach mal eben umlegt. Die Einführung eines solchen Systems ist mit einem erheblichen Aufwand verbunden, nämlich rechtlich, organisatorisch und personell. Es geht um Vertragsbeziehungen, um Anpassungen im Landesrecht, um Verwaltungsstrukturen und um Ressourcen, die dann an anderer Stelle naturgemäß fehlen. Wer also unverzüglich ein Gesetz fordert, muss sagen, wer es umsetzt, wie es umgesetzt werden soll und welche Prioritäten dafür zurückgestellt werden sollen. Dazu findet sich im Antrag aber nichts Konkretes. Zur Verantwortung gehört aber noch mehr: Ehrlichkeit gegenüber den Betroffenen selbst. Freie Heilfürsorge gilt in der Regel für aktive Beamtinnen und Beamte. Sie endet nicht selten, sondern vielmehr in der Regel mit dem Übergang in eine andere Lebensphase. Der Übergang in andere Versorgungssysteme, Fragen der Vorsorge und langfristige finanzielle Auswirkungen müssen daher mitbedacht werden. Eine Politik, die Fürsorge ernst meint, darf nicht nur den kurzfristigen Vorteil bedenken, sondern muss ganze Berufsbiografien in den Blick nehmen. Menschen, die nämlich bereits lange Jahre im Justizvollzug sind, würden mit einer Umstellung finanziell schwer in Anspruch genommen werden. Denn sie müssten dann ab Eintritt in den Ruhestand oder ab Ausscheiden aus dem Dienst eine eigenständige private Versicherung abschließen, für die im Zweifelsfall dann keine Rückstellungen vorhanden wären. Aber auch zu diesen Fragen bleibt der Antrag Antworten schuldig. Wenn wir über Attraktivität des Justizvollzugs sprechen, dann sollten wir außerdem erst mal genau hinhören, was wirklich aus der Praxis kommt. Die Beschäftigten selbst und ihre Verbände benennen seit Jahren nämlich deutlich mehr als diesen einen Punkt. Sie wollen, dass das Eingangsamt von A 7 auf A 8 angehoben wird, sie wollen eine Laufbahndurchlässigkeit, und sie wünschen sich klare berufliche Perspektiven. Der Wunsch zum Beispiel nach einem besseren Einstiegsamt ist kein Luxus. Er ist Ausdruck der Frage, ob der Justizvollzug im Wettbewerb um qualifiziertes Personal bestehen kann. Hier muss man nüchtern feststellen: Diese Forderung ist politisch benannt worden; umgesetzt wurde sie von Rot-Grün nun aber nicht. Dafür haben wir keine Position in dem eben ach so gelobten neuen Haushalt. Für uns als CDU ist klar: Dieses Anliegen nehmen wir ernst - nicht als Wunschkonzert, sondern als Maßstab dafür, wo strukturell nachgesteuert werden muss. Damit komme ich zu unserer Haltung. Wir schließen die freie Heilfürsorge nicht grundsätzlich aus. Wir halten es aber für falsch, sie vorschnell zu versprechen, ohne eine saubere Prüfung der rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Folgen. Verantwortung heißt, nichts zuzusagen, was man am Ende gar nicht halten kann. Unser Ansatz ist daher ein anderer: Erstens brauchen wir spürbare Verbesserungen im Arbeitsalltag bei Personalstärke, Dienstplänen, Sicherheit und Nachsorge nach belastenden Ereignissen. Zweitens brauchen wir ernsthafte Entscheidungen bei den Attraktivitätsfaktoren, die die Beschäftigten selbst nennen: Eingangsamt, Laufbahnperspektiven, Durchlässigkeit. Drittens braucht es, wenn über Heilfürsorge gesprochen wird, eine strukturierte, transparente Prüfung mit klarer Zeitachse statt eines Schnellschusses per Antrag. Meine Damen und Herren, der Antrag der AfD greift ein reales Problem auf, aber er bietet keine tragfähige Lösung. Er vereinfacht, wo Differenzierung notwendig wäre, und er verspricht, wo Ehrlichkeit gefragt ist. Wir als CDU stehen für Anerkennung mit Verantwortung, für Fürsorge mit Augenmaß und für Politik, die den Justizvollzug nicht instrumentalisiert, sondern ernst nimmt. Deshalb können wir diesem Antrag in seiner jetzigen Form nicht zustimmen. Aber wir werden weiter daran arbeiten, dass die Bedingungen im niedersächsischen Justizvollzug spürbar besser werden, gemeinsam mit den Beschäftigten und ihren Vertretern. Herzlichen Dank und ein frohes Weihnachtsfest! Vielen Dank. - Nun hat das Wort:
