Christian Schroeder
Überarbeitung des Tierschutzgesetzes: Wie steht die Landesregierung zu sogenannten Qualzuchten?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin, vielen Dank für Ihre ausführlichen Antworten auf unsere Fragen. Ich glaube, gerade wenn man die letzten Redebeiträge hier gehört hat, ist es wichtig, wirklich, dass wir solche Fragen eben auch stellen und die Antworten uns anhören und darüber diskutieren und eben viele Unwahrheiten und Unklarheiten hier auch klarstellen und die Öffentlichkeit darüber informieren, was falsch und was richtig ist. Gleich vorweg vielleicht zur AfD. Sie machen es uns heute wirklich einfach, muss ich zugeben. Vielleicht schauen Sie sich den Antrag der AfD in Mecklenburg Vorpommern mal vom 811.2023 an, in der die AfD das Ende der Qualzucht gefordert hat. So viel zum Thema des Populismus. Vorwurfs in ihre eigene Reihe. Wir können festhalten, dass Sie, Frau Ministerin, unabhängig von der Tatsache, dass das Tierschutzgesetz angepasst werden soll, diese wichtige Thematik aus Ihrem Haus bereits jetzt schon begleiten. QUEN scheint fachlich und in der Ausstattung gut aufgestellt zu sein und macht sich jetzt schon auf den Weg, um auf besprochene Probleme hinzuweisen. Gut so, dass wir das unterstützen Und vielen Dank an die geleistete Arbeit. Aufklärungsarbeit scheint angeraten. Das habe ich eben schon gesagt, damit Tierliebhaber sich verantwortungsvoll mit diesem Thema auseinandersetzen können und um die Probleme wissen, um die es hier geht. Und wir haben auch gehört, das konnte ich zumindest raushören, dass Hausmeister Krause sich um seinen Dackel erst mal keine Gedanken machen muss. Der Paragraph elf b des Tierschutzgesetzes verpflichtet sowohl Züchter innen als auch Halter dazu, erhebliches Leiden von Tieren langfristig und umfassend zu verhindern. Dies schließt nicht nur offensichtlich leidende Tiere von der Zucht aus, sondern auch solche, die genetische Merkmale tragen, welches Krankheiten oder Leiden bei Nachkommen verursachen können. Und wie immer ist es hier auch so es gibt immer natürlich verantwortungsvolle Züchterinnen und Züchter, die sich dieser Thematik annehmen und sich damit beschäftigen. Und es gibt eben andere, die unbeirrt weiter trendige Tiere züchten und verkaufen und denen es eigentlich ziemlich egal ist, ob das Tier leidet oder nicht. Die tatsächliche Entwicklung in der Zucht, insbesondere bei den Hunden, aber auch bei anderen Tieren wie Katzen, hat das Ziel des Tierschutzgesetzes in weiten Teilen leider bisher verfehlt. Es stimmt eben nicht, dass das, was wir haben, ausreicht. Statt sich darauf auszuruhen, sollten wir uns darauf konzentrieren, körperlich gesunde Tiere statt uns darauf zu konzentrieren, körperlich gesunde Tiere zu züchten. Orientieren sich viele Zuchtverbände alleine an der Ausbildung von äußerlichen Merkmalen. Es ist beunruhigend zu sehen, wie nicht wenige Züchterinnen und Züchter ihre Tiere quasi nach den optischen Wünschen der Kunden designen. Der aktuelle Qualzuchtparagraph ist über ein Jahrzehnt alt und hat sich hat seine guten Absichten nicht erfüllt. Die nun angestrebte Überarbeitung des Tierschutzgesetzes soll diesem Umstand Rechnung tragen und durch die Überarbeitung wird unter anderem eine verstärkte Aufklärung von Züchtern und Haltern eingeführt, um die Nachfrage nach Tieren mit Qualzuchtmerkmal proaktiv angehen zu können und eben auch zu beeinflussen. Studien belegen, dass sowohl Tierheime als auch Umfragen in der Bevölkerung darauf hinweisen, dass eine bessere Aufklärung von Qualzucht über Qualzuchtmerkmale dazu führen würden, dass viele Menschen bestimmte Tierrassen gar nicht erst erwerben würden, wenn sie wüssten, wie es um ihn steht. Da der Vollzug des Paragraphen elf b des Tierschutzgesetzes bisher nicht vollständig geregelt war, ist es dringend erforderlich, eine Konkretisierung der Qualzucht vorzunehmen. Dies ermöglicht eine effektive Kontrolle und Überwachung der Tierschutzbestimmungen und schafft Rechtssicherheit. Zu diesem Zweck ist es unter anderem. Eine Auflistung ist eine Auflistung der zuchtbedingten Defekte, also Qualzuchtmerkmale zu erstellen und defektbelastete Elterntiere in diese Regelung einzubeziehen. Diese Maßnahmen sollten dazu beitragen, dass das dass die Zahl, dass das Ziel des Tierschutzgesetzes, namentlich die Vermeidung von leidenden genetischen Merkmalen bei Tieren effektiv erreicht wird. Denn letztlich liegt es in unserer Verantwortung, die Verantwortung der Politik dieses Gesetz anzupassen und auf die Tiere zu achten, damit wir an ihnen genauso viel Spaß haben, wie sie es verdient haben. Dankeschön. Vielen Dank.
