Nadja Weippert
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe KollegInnen! Ich bin doch etwas überrascht, was hier alles so gesagt wird, und es zeigt mir ziemlich deutlich, dass eine Fraktion hier noch nicht so viel kommunalpolitische Erfahrung hat wie alle anderen. Letztendlich sind nämlich unsere Wahlausschüsse überhaupt keine „Kampfmaschinen", wie sie hier bezeichnet werden. Das ist absolut zurückzuweisen. Da sitzen ehrenamtliche Menschen, und es sitzen übrigens nicht nur welche aus Parteien dort. Nein, wir haben auch sehr viele Wählergemeinschaften, wir haben sehr viele Kandidierende, die unabhängig antreten, die überhaupt kein Parteibuch haben. Genau deswegen ist es auch genau richtig, wie es ist. Man muss sich dann schon eine Frage stellen. Als ich diesen Gesetzentwurf das erste Mal sah, war die erste Frage: Wie wurden eigentlich in den vergangenen Jahrzehnten rechtssicher Kandidierende für die Hauptverwaltungsämter in Niedersachsen aufgestellt? Zweitens. Warum hat eigentlich nie zuvor irgendjemand eine Änderung des § 80 Abs. 4 Satz 3 im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz gefordert, der da lautet: „Gewählt werden kann, wer ... die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland einzutreten."? Drittens. Warum bringt jetzt ausgerechnet die AfD die Änderung unserer Kommunalverfassung ins Spiel? Vielleicht, weil sie selbst ahnt oder vielleicht sogar schon weiß, dass es Personen in der Partei gibt, die eben nicht fest auf dem Boden unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen, wie es als Grundvoraussetzung der Wählbarkeit formuliert ist, und die vielleicht vorhaben, für die höchsten Ämter auf unserer Kommunalebene zu kandidieren. Daher werte ich diesen Gesetzentwurf auch als Selbstanzeige und danke für die Vorlage. Ich bin sicher, liebe KollegInnen, dieser Gesetzentwurf der AfD ist nur der Anfang. Weitere Angriffe auf unsere Verfassung werden folgen. Die Vergleiche mit autoritären Staaten wie Russland oder Iran haben genau das bewiesen. Der vorliegende Gesetzentwurf legt die Axt an unsere kleine Verfassung, die Verfassung unserer Kommunen, und damit an die kommunale Selbstverwaltung, die Gewaltenteilung und die Demokratie. Wir erleben also hier gerade wieder, was in der Geschichte schon mal passiert ist: Mithilfe der Demokratie soll eben diese Demokratie abgeschafft werden. Das werden wir nicht zulassen, liebe KollegInnen. Frau Weippert, wir bitten jetzt erst mal um Ruhe. Herr Wichmann, das Präsidium wird hier nicht kritisiert. Wir haben hier die Sitzungsleitung. Wenn Sie was an meiner Sitzungsleitung auszusetzen haben, dann können Sie nachher zu mir kommen und mir das persönlich sagen. So, jetzt kehrt hier Ruhe ein, und Frau Weippert hat das Wort. Wir erleben hier also gerade, was in der Geschichte schon mal passiert ist: Mithilfe der Demokratie soll eben diese Demokratie abgeschafft werden. Das werden wir DemokratInnen nicht zulassen, liebe KollegInnen. Ja, wir werden unsere kommunalen Wahlausschüsse dazu befähigen, sich gegen Verfassungsfeinde zu wehren, aber anders als Sie denken, liebe AfD-Fraktion. Deshalb freue ich mich auf die Beratung im Ausschuss. Vielen Dank.
