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Jessica Miriam Schülke

AfD 17.12.2025 3:48 min Tagungsabschnitte 19/30

Studentische Campus-Aktionen im Vorfeld der Gründung der AfD-Jugendorganisation in Gießen vor dem Hintergrund des Neutralitätsgebotes der Hochschule sowie der Wissenschaftsfreiheit

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Werter Herr Minister Mohrs! Der Titel unserer Dringlichen Anfrage lautet: „Studentische Campus-Aktionen im Vorfeld der Gründung der AfD-Jugendorganisation in Gießen vor dem Hintergrund des Neutralitätsgebotes der Hochschule sowie der Wissenschaftsfreiheit". Am 29. November 2025 wurde in Gießen die Jugendorganisation „Generation Deutschland" gegründet, welche als „rechtlich unselbstständige Teilorganisation" direkt der Partei Alternative für Deutschland (AfD) unterstellt ist. Im Vorfeld kam es an einigen Universitäten verschiedener Bundesländer zu Kundgebungen, in welchen eine kritisch-ablehnende Positionierung von Studenten gegen die Gründungsveranstaltung zum Ausdruck gebracht wurde. Niedersachsen betreffend kann die Universität Göttingen genannt werden, wo am 12. November 2025 im Zentralen Hörsaalgebäude eine Vollversammlung mit etwa 600 Teilnehmern stattfand. Ein „politisch aktiver Veteran der 1968er-Bewegung" und „führendes Mitglied von,marx21', einer trotzkistischen Organisation innerhalb der Linkspartei, die vom Verfassungsschutz beobachtet wird und 2011 als linksextremistisch eingestuft wurde", habe dort im Rahmen einer Diskussionsrunde Äußerungen getätigt, welche Beobachtern zufolge als Aufruf zur Gewaltanwendung gegenüber Personen mit einer Affinität zur Partei AfD zu deuten sind. Auch an anderen Hochschulstandorten Niedersachsens, so etwa Hannover und Braunschweig, fanden bereits Anfang November 2025 Veranstaltungen mit dem Ziel statt, Studenten dahin gehend zu mobilisieren, die Gründung der „Generation Deutschland" am 29. November 2025 in Gießen zu vereiteln. Organisatorin dieser Veranstaltungen sei die bundesweit an „40 Hochschulen aktiv(e)" Gruppe „Studis gegen rechts", welche auch an mindestens fünf Hochschulstandorten Niedersachsens durch lokale Gruppen vertreten ist. In Berlin hingegen wurde die Durchführung ähnlicher Veranstaltungen an zwei von drei Universitäten seitens deren Präsidien, welchen die Rechtsaufsicht obliegt, untersagt. Die Begründung der Freien Universität Berlin lautete: „Eine solche Veranstaltung verstoße aus Sicht der FU gegen die,parteipolitische Neutralität einer Hochschule'". Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Welche Einschätzung nimmt die Landesregierung hinsichtlich der Sichtweise vor, wonach Ort und inhaltliche Ausgestaltung der erwähnten Veranstaltung im Zentralen Hörsaalgebäude der Universität Göttingen erstens das Neutralitätsgebot für staatliche Institutionen verletzt und zweitens das Schutzrecht der Wissenschaftsfreiheit beeinträchtigt? 2. Wie bewertet das Ministerium für Wissenschaft und Kultur im Rahmen seiner Fach- bzw. Rechtsaufsicht den Sachverhalt, dass die Leitungsorgane verschiedener Hochschulen in Niedersachsen und Berlin hinsichtlich der Genehmigung von genannten politischen Veranstaltungen gegensätzliche Entscheidungen getroffen haben? 3. Welche konkreten Maßnahmen plant die Landesregierung gegebenenfalls zu ergreifen, um Vorkommnisse der beschriebenen Art in Zukunft an Niedersachsens Hochschulen zu unterbinden? Vielen Dank. Vielen Dank. - Für die Landesregierung antwortet der Wissenschaftsminister. Bitteschön!

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