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Colette Thiemann

CDU 21.06.2023 4:15 min Tagungsabschnitte 19/8

Digitalisierung als Beitrag zu mehr Steuergerechtigkeit

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als langjährige Rotkreuzlerin bin ich natürlich erst einmal für jedes messbare Vitalzeichen dieser Landesregierung dankbar, also auch ein bisschen für diese Aktuelle Stunde. Ich würde mir nach den bereits gehaltenen Reden zunächst gern einen kleinen Exkurs erlauben. Als Grundbedingung für das, was gerecht ist, gilt nach herrschenden ethischen Theorien, dass Gleiches gleich und Ungleiches ungleich behandelt wird, wobei in dieser Grunddefinition offenbleibt, nach welchen Wertmaßstäben zwei Einzelfälle zueinander gleich oder ungleich zu behandeln sind. Die Digitalisierung beschreibt demgegenüber die Verwendung von Daten und algorithmischen Systemen für Prozessabläufe. Da wir hier aktuell sehr viel Zeit mit Zuhören verbringen ‑ es wurde schon angesprochen; wir schaffen mal vier Tage Plenum ‑, kommt nun der Teil der von mir heute vorgesehenen Transferleistung: Finde den Fehler in der Titulierung der Aktuellen Stunde! Liebe Kolleginnen und Kollegen, die vorangegangenen Beiträge zeigen, dass ich vielleicht mal erklären muss, was Digitalisierung ist. Das ist kein Meldeportal. Digitalisierung ermöglicht effiziente Datenerfassung und ‑überprüfung. Durch die Digitalisierung können Finanzbehörden leichter auf Finanzdaten zugreifen und Transaktionen überwachen. Das ermöglicht die genaue Erfassung von Einkommen und Vermögen und reduziert so die Möglichkeit von Steuerhinterziehung. Auch die Automatisierung von steuerlichen Prozessen kann zu einer effizienteren und weniger fehleranfälligen Steuerverwaltung führen. Durch den Einsatz von Algorithmen und maschinellem Lernen können beispielsweise Risikoprofile erstellt und Steuerprüfungen gezielter durchgeführt werden. Insbesondere erleichtert die Digitalisierung auch die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Ländern. Aber Digitalisierung kann natürlich nicht ohne AI bzw. KI gedacht werden. Das Forschungsumfeld bei der Künstlichen Intelligenz steckt im Bereich der Steuern in den Kinderschuhen. Bisher wurden in Deutschland lediglich mit der Einführung der E‑Bilanz und mit dem bei der Finanzverwaltung eingesetzten Risikomanagementsystem erste Schritte in Richtung KI vorgenommen. Wenn digitale Tools für steuerliche Zwecke verwendet werden, müssen zudem alternative Optionen für diejenigen bereitgestellt werden, die keinen Zugang zu digitalen Ressourcen haben. Es müssen auch Fragen der Komplexität berücksichtigt werden. Die Digitalisierung führt schlechterdings zu einer erhöhten Komplexität des Steuersystems. Neue Technologien erfordern auch neue Gesetze, um sicherzustellen, dass alle steuerlichen Aspekte angemessen berücksichtigt werden. Und zuletzt: Die Frage von Datenschutz und Datensicherheit habe ich hier noch nie gehört, obwohl hier doch sonst immer die Verfechter sitzen. Die erhöhte Verwendung digitaler Daten zur Überwachung von Steuerzahlungen wirft Fragen des Datenschutzes und der Datensicherheit auf. Hier gilt es, erst mal angemessene Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um persönliche und finanzielle Informationen der Steuerpflichtigen angemessen zu schützen. Insgesamt kann die Digitalisierung dazu beitragen, Steuerermittlung und ‑erhebung systematisch zu verbessern. Aber eines bleibt ganz klar: Sie löst nicht das Problem der Steuergerechtigkeit, sondern schafft neue Herausforderungen, denen wir uns stellen müssen. Ganz klar eine der Herausforderungen, die uns auch jetzt schon entgegenschlägt, ist die Frage des Fachkräftemangels in der Steuerverwaltung. Auch da kann Digitalisierung natürlich Entlastung bringen. Am Ende würde ich mir noch eine weitere Anmerkung erlauben. Ich bin ‑ das ist nicht ganz unbekannt hier im Hause ‑ eine sehr große Befürworterin der Digitalisierung - aber leider auch Realistin. Das niedersächsische Innenministerium hat es als zuständiges Ressort in der letzten Legislatur im Hinblick auf die Digitalisierung von Prozessen nicht einmal geschafft, die Anforderungen des OZG, geschweige denn der SDG-VO auch nur annähernd umzusetzen. Die Frage, ob es sinnvoll und zielführend ist, dass die Regierungskoalition nun ausgerechnet in dem auch aus Sicht der Spezialisten hoch anspruchsvollen Bereich der Steuerverwaltung auf die Taube auf dem Dach statt auf den Spatz in der Hand setzt und nicht zunächst einmal den Blick auf Digitalisierungsleistungen hier in unserem Land lenkt, dem ein EU-seitiges Vertragsverletzungsverfahren droht, wäre dann der zweite Teil meiner angebotenen Transferleistung von heute. Herzlichen Dank. Danke schön, Frau Thiemann. - Für die Landesregierung erteile ich das Wort dem Herrn Finanzminister Gerald Heere. Herr Heere,

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