Ulrich Watermann
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes und des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei der von uns eingebrachten Änderung dieser beiden Gesetzentwürfe geht es um Regelungen für Personalvertretungen, die wir in den Corona-Zeiten gefunden haben, auch digital und hybrid zu tagen. Diese Möglichkeit besteht nach dem Auslaufen der besonderen Corona-Regelungen nicht mehr, aber sie soll weiterhin eingeräumt werden; denn in vielen Betrieben und Betriebsstätten des öffentlichen Dienstes gibt es Situationen, die für hybride Sitzungen geeignet sind. Wir sind sehr dankbar, dass die Beratung zügig abgeschlossen werden konnte. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst hat sich ebenso wie die angehörten kommunalen Spitzenverbände positiv geäußert. In dem Bereich haben wir auch im Kommunalverfassungsgesetz Regelungen klarer gefasst, die wir bei der letzten Änderung nicht so deutlich ausformuliert hatten. Ich glaube, dass das eine völlig ausreichende Begründung ist, um diese Änderung vorzunehmen. Ich schenke Ihnen jetzt die restlichen fünf Minuten meiner Redezeit.
