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Dirk Toepffer

CDU 10.12.2024 10:00 min Tagungsabschnitte 19/21

25. Parlamentarischer Untersuchungsausschuss - "Praxis der AT-Vergütung in der Niedersächsischen Staatskanzlei und den Ministerien"

Bitteschön! Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich berichte Ihnen als Vorsitzender des von Ihnen eingesetzten Untersuchungsausschusses zur Praxis der AT-Vergütung in der Niedersächsischen Staatskanzlei und den Ministerien. Zunächst zum formalen Teil: Der Landtag hat den 25. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss am 17. April 2024 eingesetzt. Der Ausschuss hat sich am Tag nach dem Einsetzungsbeschluss, also am 18. April 2024, konstituiert. Ihm gehörten insgesamt 14 Ausschussmitglieder an, und zwar sechs Mitglieder der SPD-Fraktion, fünf Mitglieder der CDU-Fraktion, zwei Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und ein Mitglied der AfD-Fraktion. Der Ausschuss trat zu insgesamt zwölf Sitzungen zusammen und fasste sieben Beweisbeschlüsse. Im Rahmen der Beweisaufnahme vernahm der Untersuchungsausschuss zehn Zeuginnen und Zeugen in zumeist öffentlicher Sitzung. Ein Zeuge wurde noch ein zweites Mal vernommen und in einer späteren Sitzung auch vereidigt. Ferner forderte der Ausschuss diverse Akten und Unterlagen von unserer Landesregierung und auch von der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg zur Einsichtnahme an. Insgesamt wurden etwas mehr als 60 Aktenordner vorgelegt, die überschlägig berechnet ca. 16 500 Seiten Papier umfassten. Der Ausschuss hat Ihnen nun seinen mehrheitlich beschlossenen Abschlussbericht in der Drucksache 19/5950 vorgelegt. Diese Drucksache enthält zudem die Minderheitsberichte der Ausschussmitglieder der CDU-Fraktion und des Ausschussmitglieds der AfD-Fraktion. - So weit das Formale. Die Tatsache, dass die Mitglieder der Regierungsfraktionen zu einer anderen inhaltlichen Bewertung der Untersuchung als die Mitglieder der Oppositionsfraktionen gelangen, wird niemanden überraschen. Mit diesen unterschiedlichen Bewertungen will ich mich nicht befassen. Das werden nachfolgend andere tun. Stattdessen will ich noch auf drei Punkte von eher allgemeiner Natur eingehen. Da ist zunächst die Frage, ob die Einsetzung dieses Ausschusses überhaupt berechtigt bzw. notwendig war: eine Frage, die vielfach im Zusammenhang mit der Einsetzung eines jeden Untersuchungsausschusses diskutiert wird. Regierungstragende Fraktionen werden die Frage regelmäßig eher verneinen, während Oppositionsfraktionen zu einem anderen Ergebnis kommen. Die einen neigen dazu, Sachverhalte zu skandalisieren, während die anderen die Dinge eher bagatellisieren - das war im diesem Ausschuss auch nicht anders. Nüchtern betrachtet, war die Kernfrage unserer Untersuchung folgende: Wie gerecht geht es in der niedersächsischen Landesverwaltung zu? Das ist eine für die Funktionsfähigkeit einer Landesverwaltung existenzielle Frage, gerade in Hinblick auf die Zukunft. Wie stellen wir sicher, auch künftig ausreichend qualifizierte und vor allem auch motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Landesdienst zu gewinnen? Die Bedeutung dieser Frage war uns allen, so glaube ich, bewusst. Aber neben der Frage von Einstellungskriterien und ihrer Berechtigung ist eben auch die Gerechtigkeitsfrage von höchster Bedeutung. Es reicht nicht, gutes Personal zu gewinnen. Man darf auch nicht vorhandenes Personal vor den Kopf stoßen. Gleiches Recht für alle! Niemand soll in unserer Verwaltung aufgrund seiner Herkunft, seines Geschlechts oder seiner Mitgliedschaft in einer demokratischen Partei benachteiligt oder aber bevorzugt werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wird dieser Grundsatz verletzt, hat das sehr schnell die innere Kündigung weiter Teile unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Folge. Nun kann man hinsichtlich unseres Untersuchungsauftrages zweierlei vertreten: Die derzeitige AT-Vergütungspraxis schafft mehr Gerechtigkeit. Oder aber: Die derzeitige AT-Vergütungspraxis verletzt den Grundsatz der Gerechtigkeit. Beide Antworten sind denkbar. Aber unabhängig vom Ergebnis gilt: Die Fragestellung an sich hat die Einsetzung des Ausschusses gerechtfertigt. Ich will einen zweiten Punkt ansprechen, der meines Erachtens Erwähnung finden muss: das Verhältnis zwischen Ausschussarbeit und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen. Dass beides parallel verläuft, ist keine Seltenheit. Wir als Parlamentarier müssen zur Kenntnis nehmen, dass die Ausschussarbeit in der öffentlichen Wahrnehmung zurücktritt, wenn sich die Staatsanwaltschaft in unsere Arbeit einschaltet. Die Feststellungen eines Untersuchungsausschusses führen selbst im Falle eins einheitlichen Votums seiner Mitglieder nicht notwendigerweise zu irgendwelchen Konsequenzen. Dagegen haben Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, die zum Ergebnis einer Strafbarkeit gelangen, fast immer eine entsprechende Anklageerhebung zur Folge. Das ist nun mal so. Im hier vorliegenden Fall hat die Staatsanwaltschaft Hannover parallel zum Untersuchungsausschuss ermittelt, und zwar mit dem Ergebnis, dass diese Ermittlungen eingestellt worden sind. Das allein habe ich nicht zu kommentieren. Was ich aber kommentieren will, ist Folgendes: Im Zusammenhang mit den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hannover habe ich mehrfach mit unserem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst darüber gesprochen, ob der Untersuchungsausschuss berechtigt ist, staatsanwaltschaftliche Akten in dieser Sache beizuziehen. Er ist es tatsächlich also theoretisch immer dann, wenn aus den staatsanwaltschaftlichen Akten Tatsachen hervorgehen, die dem Untersuchungsausschuss nicht bekannt sind. Das setzt natürlich voraus, dass die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft über die Ermittlungen des Ausschusses hinausgehen. Und eben dies war hier ganz deutlich formuliert nicht der Fall. Während sich der Ausschuss durch die eingangs erwähnten 16 500 Seiten Papier hindurchgearbeitet und immerhin zehn Zeuginnen und Zeugen vernommen hat, hat die Staatsanwaltschaft vorsichtig formuliert eher schlank ermittelt und ist so zu einer abschließenden rechtlichen Beurteilung gelangt. Noch einmal: Dieses Ergebnis der Ermittlung will ich nicht kommentieren. Aber ich kann es beim besten Willen nicht nachvollziehen, wie eine ermittelnde Staatsanwaltschaft die Zeugenaussagen vor einem Untersuchungsausschuss völlig unberücksichtigt lassen kann, sie nicht einmal zur Kenntnis nimmt. Man kann das, Frau Justizministerin, höflich als Nachlässigkeit bezeichnen. Ich rede lieber von einer unglaublichen Respektlosigkeit. Ganz offensichtlich hält die Staatsanwaltschaft Hannover das Agieren eines Untersuchungsausschusses dieses Landtages für derart nebensächlich, dass man sich mit dem, was in diesem Ausschuss passiert, überhaupt nicht befassen muss. Als leidenschaftlicher Parlamentarier bin ich auf keinen Fall bereit, dies schweigend hinzunehmen. Ich komme zum letzten und vielleicht wichtigsten Punkt meiner Ausführungen. Niedersachsen ist noch immer das einzige von 16 Bundesländern, welches meint, auf ein Gesetz zur Arbeit der vom Landtag eingesetzten Untersuchungsausschüsse verzichten zu können. Ich halte das für unverantwortlich. Durch die Berichte früherer Untersuchungsausschüsse ziehen sich immer wieder dieselben Klagen über rechtliche Probleme, die im Laufe des jeweiligen Untersuchungsausschusses gelöst werden mussten, weil sie nicht verbindlich geregelt worden sind. Mitunter führte dies sogar zu Verfahren vor dem Staatsgerichtshof, die wiederum die Arbeit des jeweiligen Ausschusses verzögert haben. Auch wir sind von solchen Geschäftsordnungsproblemen nicht verschont geblieben, haben sie aber glücklicherweise ohne den Staatsgerichtshof lösen können. Gelungen ist das nur, weil alle im Ausschuss vertretenen Fraktionen bereit gewesen sind, an solchen Lösungen mitzuarbeiten. Auf ein derart kollektives Zusammenwirken sollten Sie sich aber für die Zukunft besser nicht verlassen. Der Thüringer Landtag war auch der Meinung, dass man gewisse Dinge in seiner Geschäftsordnung nicht regeln musste - mit den bekannten chaotischen Folgen zu Beginn seiner jetzigen Wahlperiode. Ich will hier gar nicht in eine bestimmte Ecke des Saales schauen. Der Kollege Lilienthal hat abgewogen und sachlich in der Ausschussarbeit mitgewirkt, auch das kann man einmal sagen. Aber ich weiß nicht, wie sich dieses Parlament in künftigen Wahlperioden zusammensetzen wird und welche Vorgänge dann vielleicht Gegenstand eines Untersuchungsausschusses werden können. Ich warne eindringlich davor, dass der derzeit noch vorhandene, fraktionsübergreifende Konsens über die Spielregeln in einem solchen Ausschuss dann vielleicht nicht mehr ausreichen wird, um ohne eine gesetzliche Regelung zu agieren. Ein Untersuchungsausschuss ist ein durchaus scharfes Schwert. Sehen Sie zu, dass dieses Schwert nicht in falsche Hände gerät und seine Anwendung künftig klar geregelt wird! Abschließend danke ich all denen, die die Arbeit dieses Ausschusses in den unterschiedlichsten Funktionen unterstützt haben, allen voran Frau Armbrecht und Frau Messling, Herrn Dr. Müller-Rüster und Herrn Dr. Oppenborn-Reccius. Die Erörterung selbst schwierigster Fragenstellungen wie beispielsweise der Sitzordnung im Leibniz-Saal war mit Ihnen stets ein Vergnügen. Ein besonderer Dank auch an den Stenografischen Dienst, der die Arbeit des Ausschusses wie gewohnt routiniert begleitet hat. Und mein wirklich allerletztes Wort gilt den Kolleginnen und Kollegen aller im Ausschuss vertretenen Fraktionen: Sie haben mir die Arbeit leicht gemacht - und dies nicht nur, indem sie stets absolut pünktlich im Sitzungssaal erschienen sind, aber auch dafür meinen Dank.

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