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Dr. Andreas Philippi

25.09.2024 4:07 min Tagungsabschnitte 19/19

Jugendschutz stärken: kein Lachgas an Kinder und Jugendliche. Maßnahmen zur Prävention und Aufklärung ergreifen

N2O wurden bereits im Landtag und inzwischen auch vielfach in den Medien thematisiert. Diese reichen von Taubheits- und Schwindelgefühlen über Bewusstlosigkeit bis hin zu hypoxischen Hirnschäden hören Sie zu, Herr Kollege, also auf Sauerstoffmangel beruhenden Schäden des Hirns, und weiter zu Schädigungen der Nervenbahnen bis zu Blutbildungsstörungen und Psychosen. Trotz dieser hohen Risiken hält der gefährliche Lachgas-Trend unter Kindern und Jugendlichen leider weiterhin an. Die preisgünstige wir haben das hier demonstriert gesehen und niedrigschwellige Verfügbarkeit des Lachgases, aber auch eine positive Darstellung des Konsums in den sozialen Medien stützen diesen Trend - leider. Für mich als Gesundheitsminister und als Sozialminister ist es daher ein großes Anliegen, besonders die Kinder und Jugendlichen vor den Gefahren zu schützen, die vom Konsum von Lachgas ausgehen. Vielen Dank deshalb für die Ankündigung, diesem Antrag zuzustimmen! Es gilt hier also, eine bundesweite Lösung zu finden. Schließlich betrifft die Problematik nicht nur Niedersachsen. Wir haben daher als Niedersächsische Landesregierung bereits einen entsprechenden Entschließungsantrag in Berlin wir haben das gehört im Bundesrat eingebracht. Dem haben die Länder im Juni dieses Jahres mehrheitlich zugestimmt. Herr Minister Philippi, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Rakicky zu? Dr. Andreas Philippi, Minister für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung: Nein. Er lässt sie nicht zu. Dr. Andreas Philippi, Minister für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung: Das kann ich ja hinterher bilateral mit ihm klären; dann haben wir mehr als eine Minute. Damit haben wir die Bundesregierung aufgefordert, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, um den Verkauf von Lachgas so weit einzuschränken, dass der Missbrauch an dieser Stelle verhindert werden kann. Die medizinische Nutzung zu Narkosezwecken, zum Beispiel bei Zahnärzten, die technische Verwendung, zum Beispiel in der Nahrungsmittelindustrie als 8‑mg-Patrone für Sahnespender, oder die Verwendung im Gastgewerbe sollen von diesen Schutzmaßnahmen jedoch ausdrücklich nicht berührt werden. Aus suchtfachlicher Sicht sind zudem weitere Maßnahmen erforderlich, um den Konsum von Lachgas als Droge insbesondere bei Kindern und Jugendlichen einzudämmen. Dazu gehören Maßnahmen der Verhaltensprävention Verhaltensprävention gilt aber nicht nur für Kinder wie Aufklärungskampagnen zu den Risiken des Konsums von Lachgas, die sowohl an die jugendlichen Konsumenten und Konsumentinnen als auch an Eltern und Multiplikatoren zu richten sind. Darüber hinaus ist es mir wichtig, dass Werbung für Lachgas, die sich gezielt an Kinder und Jugendliche richtet, durch geeignete gesetzliche Maßnahmen eingeschränkt bzw. untersagt werden muss. - Danke. Die in diesem Fall klare Aussage von Gesundheitsminister Lauterbach für Zugangsbeschränkungen beim Lachgas begrüße ich deshalb außerordentlich und erwarte sehnsüchtig die Umsetzung. Das ist ein richtiges und ein starkes Signal für einen wirksamen Gesundheitsschutz von Kindern und Jugendlichen. Diesen Ankündigungen müssen nun auch Taten folgen. Es ist entscheidend, dass die Pläne der Bundesregierung konsequent weiterverfolgt und effektive Maßnahmen zeitnah umgesetzt werden. Dafür werden wir uns als Niedersächsische Landesregierung auch weiterhin einsetzen. Vielen Dank. Glück auf!

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