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Antonia Hillberg

SPD 10.09.2025 6:03 min Tagungsabschnitte 19/27

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Schiedsämtergesetzes, des Niedersächsischen Schlichtungsgesetzes und des Niedersächsischen Justizgesetzes

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Schiedsämter sind eine stille, aber überaus tragende Säule unseres Rechtsstaates. Sie sind nah an den Bürgerinnen und Bürgern, sie sind niedrigschwellig, unbürokratisch, und sie entlasten unsere Gerichte ganz erheblich. Häufig geht es um Konflikte zwischen Nachbarn, um Streitigkeiten in Mietverhältnissen oder auch um kleinere zivilrechtliche Auseinandersetzungen. In allen Fällen leisten die Schiedspersonen einen wichtigen Beitrag zum sozialen Frieden wie auch zum Rechtsfrieden. Und das alles geschieht auf rein ehrenamtlicher Basis, wie eben schon mehrfach erwähnt. Menschen, die ein solches Amt übernehmen, investieren viel Zeit, Geduld und nicht selten auch Nerven, um Streitparteien zu versöhnen. Dafür schulden wir ihnen Dank, Respekt und Anerkennung. Gleichzeitig wissen wir: Dieses Ehrenamt lebt davon, dass Menschen bereit sind, es zu übernehmen. Und genau hier gab es in der Vergangenheit Hindernisse. Wer berufstätig ist, musste für Fortbildungen Urlaub nehmen. Das hat viele ich finde, auch zu Recht abgeschreckt. Dazu kam, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen, etwa die Altersgrenze, die Gebühren oder auch die Zuständigkeitsregelung, nicht mehr auf der Höhe der Zeit waren. Wer also den sozialen Frieden in seiner Gemeinde sichern wollte, bekam bislang nicht die bestmögliche Unterstützung. Der Gesetzentwurf, den wir hier heute zum ersten Mal beraten, setzt an diesen Punkten an und bietet eine ganze Reihe von Verbesserungen, die ich hier gerne hervorheben möchte. Erstens, die bessere Vereinbarkeit von Ehrenamt und Beruf. Künftig werden Schiedspersonen für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen während der Arbeitszeit freigestellt. Das bedeutet: Niemand muss mehr Urlaubstage opfern, wenn er oder sie eine Fortbildung besucht, die für das Amt erforderlich ist. Gleichzeitig wird das Entgelt fortgezahlt, und die Gemeinden erstatten den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern diese Kosten. Damit wird das Amt für Berufstätige attraktiver, und wir sorgen zugleich für eine qualitativ hochwertige Ausbildung unserer Schiedspersonen. Zweitens. Das Mindestalter wird von 30 auf 25 Jahre gesenkt, und ich sage mal so: Das würde das Ganze wohl auch für mich durchaus attraktiver und möglicher machen. Damit öffnen wir das Amt für jüngere Menschen, die Verantwortung übernehmen wollen und vielleicht bereits Erfahrung aus Studium oder Berufsleben mitbringen. Zugleich führen wir eine Sollhöchstgrenze von 75 Jahren ein. So stellen wir sicher, dass die Belastbarkeit für eine neue Amtszeit noch gewährleistet ist, ohne dass wir verdiente und erfahrene Schiedspersonen vorschnell ausschließen. Das ist ein ausgewogener und praxisnaher Ansatz. Drittens, Verbesserungen bei der Zuständigkeit. Gerade bei Streitigkeiten im Mietrecht, im Nachbarschaftsrecht oder bei Grundstücksfragen ist es entscheidend, dass das zuständige Schiedsamt auch in örtlicher Nähe zum Streitgegenstand liegt. Künftig wird dies ausdrücklich klargestellt. So können Ortstermine stattfinden, und die Schiedspersonen haben ein besseres Verständnis von den örtlichen Gegebenheiten. Viertens, Digitalisierung und Modernisierung. In einer Zeit, in der fast alle Lebensbereiche digitalisiert werden, ist es nur folgerichtig, dass auch Anträge auf Schlichtungsverfahren elektronisch gestellt werden können. Dabei bleibt es den Schiedspersonen freigestellt, ob sie ein elektronisches Postfach eröffnen. Das ist praxisgerecht und berücksichtigt die sehr unterschiedliche Ausstattung der einzelnen Schiedsämter. Fünftens, Anpassung der Ordnungsgelder und Gebühren. Seit Jahrzehnten sind die Gebühren unverändert. Sie haben längst nicht mehr den realen Wert. Mit der Erhöhung von 15 auf 30 Euro für ein Verfahren und mit zusätzlichen Gebühren im Falle einer Einigung wird das Verfahren wieder angemessen bewertet. Zugleich werden die Ordnungsgelder so angepasst, dass ein unentschuldigtes Fernbleiben nicht mehr zum bloßen Kavaliersdelikt verkommt. Dies erhöht die Verbindlichkeit des Verfahrens und damit auch die Ernsthaftigkeit, mit der die Beteiligten an einer Einigung mitwirken. Sechstens, Sprachmittlung und Vertretung. Neu ist auch, dass zukünftig Dolmetscherinnen und Dolmetscher hinzugezogen werden können, wenn eine Partei die deutsche Sprache nicht beherrscht. Damit wird sichergestellt, dass auch Menschen mit Migrationshintergrund fairen Zugang zu Schiedsverfahren haben. Gleichzeitig wird es möglich, in besonderen Fällen eine Vertretung zuzulassen, zum Beispiel, wenn eine Partei aus gesundheitlichen Gründen nicht erscheinen kann. Das erhöht die Praxistauglichkeit des Verfahrens. Lassen Sie mich zum Finanziellen noch schnell sagen: Es geht um Mehrkosten von 36 000 Euro, denen wiederum Mehreinnahmen von etwa 24 800 Euro jährlich gegenüberstehen. Das ist eine sehr moderate Nettomehrbelastung von wenigen Cent pro Einwohnerin und Einwohner. Das gehört auch dazu. Meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf ist kein großer Wurf im Sinne einer umfassenden Reform. Und das soll er auch gar nicht sein. Es geht vielmehr um kluge und durchdachte Anpassungen, die im Ergebnis eine deutliche Stärkung unserer Schiedsämter bewirken. Wir stärken das Ehrenamt, indem wir Hürden abbauen. Wir modernisieren das Verfahren, indem wir digitale Zugänge schaffen. Wir erhöhen die Attraktivität, indem wir Gebühren und Ordnungsgelder anpassen, und wir sorgen für mehr Praxisnähe durch klare Zuständigkeitsregelungen. Das alles macht die Arbeit der Schiedspersonen einfacher und attraktiver, und es macht das Verfahren für Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbarer und verlässlicher. Ich bin überzeugt: Mit diesem Entwurf setzen wir ein wichtiges Signal für die Bedeutung des Ehrenamts in unserem Rechtsstaat. Wir zeigen, dass wir diejenigen, die Verantwortung übernehmen, nicht allein lassen, sondern ihnen die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen geben, die sie brauchen. Ich freue mich auf die weitere Beratung in den Ausschüssen und bin zuversichtlich, dass wir diesen Entwurf am Ende mit breiter Mehrheit verabschieden werden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Herzlichen Dank, Frau Kollegin. - Die nächste Wortmeldung kommt

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