Klaus Wichmann
Zukunftsfeste Verfassungsschutzarbeit gewährleisten - freiheitliche demokratische Grundordnung (fdGO) im Lichte der aktuellen Rechtsprechung des BVerfG weiterentwickeln
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Über was reden wir hier? Die Grünen meinen, man brauche eine andere Definition des Begriffs „freiheitliche demokratische Grundordnung". Warum soll das wichtig sein? Dieser Begriff ist ein, wenn nicht der wesentliche Teil der Begründung für den Einsatz des Verfassungsschutzes, und zwar im Bund genauso wie in den Ländern. Je nach Definition wird das Tätigkeitsfeld des Verfassungsschutzes erweitert oder eben eingeschränkt. Die Grünen bestehen bekanntlich aus zwei Hauptthemen. Erstens. Wie retten wir die Welt? Zweitens. Wie können wir Andersdenkende besser unterdrücken? Dass Sie das anders nennen, ist mir völlig klar. Aber fragen Sie doch mal die Menschen auf der Straße, wie Ihre Politik denn so wahrgenommen wird! Mehr als die Hälfte der Deutschen sind der Meinung, man könne in diesem Land seine Meinung nicht mehr frei sagen. Unter welcher Regierungszeit hat sich das wohl entwickelt? Dazu passt auch der Antrag hier. Dabei musste Ihnen der Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes des Landtages im Ausschuss erst einmal erklären, dass das Land für eine solche Definition der fdGO gar keine Kompetenz hat; da ist der Bund zuständig. Geschenkt! Das muss man nicht aus dem Stegreif wissen. Dann schreiben Sie aber in Ihrem Antrag davon, dass sie einen „präzisen" Begriff der fdGO erreichen wollen. Und jetzt warten wir mal nicht auf den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst, jetzt erkläre ich Ihnen das einfach mal selbst: Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil von 2017 zur NPD genau diese Frage der Präzision bereits ausdrücklich geklärt. Der Begriff ich zitiere sinngemäß werde bewusst offen gehalten, weil Kritik an einzelnen Elementen der Verfassung möglich sein muss und oftmals schwere Grundrechtseingriffe damit einhergingen, sobald man den Stempel der Verfassungsfeindlichkeit trage. Aber vielleicht ist das ja schon so abweichend von Ihrer Meinung, dass Sie demnächst das Bundesverfassungsgericht als verfassungsfeindlich beobachten lassen wollen. Dennoch verfolgen Sie hier diesen irrwitzigen Plan: Niedersachsen soll im Bundesrat eine Initiative starten mit dem Ziel, dass im Bund eine veränderte Definition beschlossen wird - damit was denn überhaupt passieren kann? Damit der Verfassungsschutz noch mehr Bürger ins Visier nehmen kann? Damit er geradezu in die Pflicht genommen wird, Andersdenkende unter Generalverdacht zu stellen? Das erinnert mich sehr an den berühmten Satz von Sebastian Zinke, SPD, der diesen Antrag der Grünen natürlich mit seiner Fraktion mitträgt: Der Verfassungsschutz ich zitiere schützt die Art, wie die Macht in unserem Land verteilt ist. - Bitter! Herr Zinke, ich habe nicht vergessen, was Sie, darauf angesprochen, hier erklärt haben. Und ich will auch gar nicht infrage stellen, dass Sie vielleicht nicht das gemeint haben, was einem sofort einfällt, wenn man diesen Satz hört. Aber genau das ist doch auch das Problem. Es fällt einem eben sofort ein, dass Sie die Absicht erklären, mit dem Verfassungsschutz die derzeitigen Machtverhältnisse Stichwort: SPD an der Regierung schützen zu wollen. Den Satz habe ich Ihnen nicht in den Mund gelegt. Den haben Sie selber so gesagt, und damit müssen Sie jetzt leider leben. Ich weise extra darauf hin, dass Sie das vielleicht nicht genau so gemeint haben. Einerlei: Dieser Antrag ist Mist. Da können wohl auch die Beratungen im Ausschuss nichts retten. Deswegen darf ich als möglicherweise Erster die Standardfloskel am Ende einer ersten Beratung abwandeln und sagen: Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss nicht. Vielen Dank. Als Nächstes hat das Wort:
