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Antonia Hillberg

SPD 26.09.2024 7:22 min Tagungsabschnitte 19/19

Erbrachte Prüfungsleistungen honorieren und die rechtswissenschaftliche Ausbildung attraktiver gestalten

dass wir einen integrierten Jura-Bachelor im Studium für eine gute Idee halten und die Einführung begrüßen. Die Diskussion ging also vielmehr um das Wie als um das Ob einer Einführung. Diesen Konsens teilt übrigens auch eine große Mehrheit der Jurastudierenden. Bei einer bundesweiten Umfrage haben sich gut 70% dieser Studierenden für die Einführung eines integrierten Bachelors ausgesprochen. Aber lassen Sie mich noch einmal darauf eingehen, warum ein solcher integrierter Jura-Bachelor eine gute Idee ist und eine Attraktivitätssteigerung für den niedersächsischen Studienstandort darstellt. Leider müssen wir sehen, dass wir nicht das erste Land mit einem integrierten Bachelor sind. Umso wichtiger ist es, dass wir als Regierungsfraktionen das Thema mit unserem Antrag auf die Tagesordnung gesetzt haben und dass die Landesregierung gemeinsam mit den Hochschulen, wie von uns erbeten, auch schon Schritte zur Einführung unternommen hat. Es ist klar: Niedersachsen will am Ball bleiben und zukünftig ein noch attraktiverer Standort für das Jurastudium sein. Der integrierte Bachelor löst den reinen Fokus auf das Staatsexamen im juristischen Studium auf und macht die Leistungen auf dem Weg zur Zulassung zum Staatsexamen plötzlich deutlich relevanter. Hier geht es nicht mehr nur um das reine Bestehen, sondern die einzelnen Kurse werden auch mit ihren Noten benötigt. Es spiegelt sich also auf dem Bachelorzeugnis positiv wider, wenn man im Verlauf des Studiums gut benotete Leistungen erbracht hat. Das Bachelorzeugnis spiegelt aber nicht nur die Noten der einzelnen Veranstaltungen wider. Es ist der papiergewordene Beweis dafür, dass die Studierenden schon während ihres Studiums relevante Leistungen erbracht und eine universitäre Ausbildung erfolgreich durchlaufen haben, wenn sie zum Staatsexamen zugelassen sind. Das ist zum einen eine ehrliche Wertschätzung von Leistung, und zum anderen wird so die Gefahr eliminiert, dass Studierende nach einem erfolgreichen Studium ohne einen Abschluss dastehen, da ihr Wohl und Wehe im Endeffekt nur von sechs Staatsexamensklausuren abhängt und alles davor egal ist. Das ist eng verbunden mit einem weiteren Vorteil des integrierten Bachelors: Er schafft Sicherheit und eine gewisse Form der Entspannung für viele Jurastudierende; denn die Komponente des psychischen Drucks, am Ende mit nichts dazustehen, ist in der Staatsexamensvorbereitung nun wirklich sehr massiv. Auch über das Thema Fachkräftemangel und die Öffnung von Karrierewegen können wir in diesem Kontext sprechen. Die Zahl der Absolventinnen und Absolventen der juristischen Prüfungen, also des ersten und zweiten Staatsexamens, entwickelt sich nämlich negativ. Insbesondere sinkt die Zahl der erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen der ersten juristischen Staatsprüfung seit 2017 kontinuierlich. Was aber in der Praxis nicht sinkt, ist der Bedarf an hochqualifizierten Juristinnen und Juristen. Es werden aber nicht nur Volljuristinnen und Volljuristen benötigt, sondern auch in den Bereichen der freien Wirtschaft und des öffentlichen Dienstes werden Juristinnen und Juristen gebraucht. Gerade in diesem Bereich sind Absolventinnen und Absolventen mit einem juristischen Bachelorabschluss attraktiv, und auch umgekehrt sind diese Bereiche für Jura-Bachelorabsolventinnen und - absolventen interessant. Zudem muss eine universitäre Ausbildung nach einem Bachelorabschluss ja noch nicht vorbei sein. Es gibt durchaus die Möglichkeit, einen Master auf den Bachelor zu satteln. Gerade auch in der Kombination mit einem Jura-Bachelor und einem Masterabschluss einer angrenzenden Fachrichtung können wir so interdisziplinäre Fachkräfte an unseren niedersächsischen Hochschulen ausbilden. Mit dem integrierten Bachelor stellen wir die juristische Ausbildung in Niedersachsen also deutlich breiter auf. Das birgt dann auch das Potenzial, weitere Interessierte für ein Jurastudium am Standort Niedersachsen begeistern zu können. Wo bestand aber nun Uneinigkeit in den Ausschussberatungen? - Bei der Frage der grundsätzlichen Akkreditierung des Bachelors im Grunde genommen nicht. Denn während dieses Verfahren zwar etwas länger dauert als gesetzliche Regelungen, eröffnet es nun einmal den Umstand, dass der Bachelor an den niedersächsischen juristischen Fakultäten grundsätzlich international anerkannt wird und den Anschluss eines Masterstudiums problemfrei eröffnet. Uneinigkeit bestand vielmehr bei dem Punkt, dass die drei niedersächsischen Fakultäten in Göttingen, Hannover und Osnabrück ihre Gestaltungsspielräume nutzen übrigens auch im Sinne der Hochschulautonomie und eigene Schwerpunkte setzen. Aber das ist doch nicht unbedingt etwas Schlechtes. Die Fakultäten haben eigene Stärken und können so Spezialisierungen herausbilden. Das ist etwas, was die CDU-Fraktion übrigens in der ersten Beratung noch als eine positive Chance gesehen und erwähnt hat. Kommt es nun aber zum Wildwuchs? - Auch hier lautet die Antwort Nein. Der integrierte Bachelor orientiert sich nämlich aufgrund seiner Integration first and foremost an dem bestehenden rechtswissenschaftlichen Studiengang an den niedersächsischen Standorten. Der unterscheidet sich zwar in Details, aber am Ende des Tages haben alle drei Fakultäten das NJAG und die NJAVO als Basis des Aufbaus ihrer Studiengänge. Außerdem bereiten auch alle drei Fakultäten ihre Studierenden auf die landesweit gleichen Staatsexamensklausuren vor. Eine weitere Frage hat im Ausschuss große singuläre Befürchtungen ausgelöst übrigens in der Fraktion, die gerade während dieser Rede am lautesten ist. Hat nun aber ein solcher integrierter Bachelor womöglich einen negativen Einfluss auf die gesamtheitliche Qualität der juristischen Ausbildung an unseren Hochschulen mit Blick auf das Staatsexamen? - Hier kann man nur mit einem klaren, lauten und deutlichen Nein antworten. Jetzt können Sie eine kleine Pause machen, Frau Hillberg. - Ich habe dreimal die Glocke benutzt. Herr Wichmann, Herr Brockmann, ich bitte Sie jetzt, in der ersten Reihe ein bisschen leiser zu sein. Bitteschön! Sie können fortfahren. Vielen Dank, Frau Präsidentin. Das Nein kommt daher, dass das Staatsexamen weder in seiner Ausgestaltung noch in seinen Anforderungen irgendwie durch den integrierten Bachelor berührt wird. Auch auf Märchenerzählungen, dass man jetzt mit dem Jura-Bachelor dafür sorgen wollen würde, dass man schneller Richterin oder Richter werden kann, und dass wir so die Qualität unserer Judikative schwächen wollen würden, möchte ich mit etwas Sachwissen antworten. Um in Deutschland die Befähigung zum Richteramt zu erhalten und übrigens auch, um Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin zu werden, muss man nämlich zwei juristische Staatsexamen erfolgreich ablegen. Daran ändert der integrierte Bachelor rein gar nichts. Er stellt einen vorgelagerten Abschluss dar, der einem auf dem Weg zum Richteramt oder als Anwältin in die Kanzlei erst mal gar nichts bringt. Jedoch eröffnet dieser Bachelor eben andere, interdisziplinäre Beschäftigungsmöglichkeiten, würdigt die im Studium erbrachten Leistungen und bescheinigt das erworbene Wissen und die erworbenen Fähigkeiten. Meine Damen und Herren, ich freue mich sehr, dass wir heute unseren Entschließungsantrag zur Reform der juristischen Ausbildung verabschieden, dass wir uns gemeinsam für eine zukunftsweisende Verbesserung des Studiums einsetzen und die juristische Ausbildung in Niedersachsen breiter aufstellen. Vielen Dank. Die nächste Wortmeldung kommt aus der CDU-Fraktion:

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