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Carina Hermann

CDU 15.05.2024 9:43 min Tagungsabschnitte 19/16

Änderung der Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages

Sehr geehrter Herr Präsident! <v UU>Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Als wir zu Beginn dieser <v UU>Legislaturperiode im November 2022 über die Modernisierung der <v UU>Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages <v UU>diskutiert haben ‑ im Übrigen in großer Einigkeit der demokratischen <v UU>Kräfte ‑, habe ich gesagt: Die CDU-Fraktion ist die einzige dieser <v UU>demokratischen Kräfte in der Opposition. <v UU>Zu dieser Aussage stehe ich, stehen wir unverändert. <v UU>Sie ist seit dem Bekanntwerden von chinesischen Spionen in <v UU>Abgeordnetenbüros der AfD, russischen Geldzahlungen an Parteifreunde der <v UU>ganz Rechten und auch der aktuellen Vorwürfe gegen Mitarbeiter der <v UU>AfD-Fraktion vom gestrigen Tag hier im Hause leider aktueller denn je. <v UU>Wir als CDU-Fraktion sind willens, fähig und dazu bereit, die uns von <v UU>den Wählerinnen und Wählern zugewiesene Rolle in diesem Haus <v UU>allein auszufüllen. Wir sind willens, fähig und dazu <v UU>bereit, die Niedersächsische Landesregierung in allen Fragen <v UU>allein zu fordern und den Finger in die Wunde zu legen. <v UU>Wir sind willens, fähig und dazu bereit, mehr zu tun, als uns die <v UU>Geschäftsordnung in ihrer derzeitigen Fassung zugesteht. Wir wissen, wie man <v UU>dieses Land gut regiert. Wir wissen, was die Menschen in <v UU>diesem Land brauchen, um gut leben und erfolgreich <v UU>wirtschaften zu können. Und wir wissen, wie wichtig eine <v UU>starke Opposition im Niedersächsischen Landtag ist - egal, <v UU>ob Sie oder wir die Regierungsverantwortung tragen. Herr Weil! <v UU>Herr Tonne! Opposition mag zwar „Mist“ sein, wie <v UU>Ihr ehemaliger Parteivorsitzender Müntefering gesagt hat, aber eine <v UU>Demokratie ohne Opposition ist keine Demokratie und daher noch viel <v UU>größerer Mist. Umso wichtiger ist es, dass die <v UU>Kontrollinstrumente der Opposition wirkungsvoll sind und auch an die <v UU>Bedürfnisse der Zeit angepasst werden. <v UU>Deshalb haben wir schon im Juni des letzten Jahres einen Antrag zur <v UU>Änderung der Geschäftsordnung eingebracht. <v UU>Wir wollen drei Dinge: Wir wollen die Anzahl der Entschließungsanträge pro <v UU>Fraktion zur Beratung in einem Tagungsabschnitt erhöhen, wir wollen <v UU>die Befragung des Ministerpräsidenten spannender gestalten, und wir wollen <v UU>das Instrument der Dringlichen Anfrage überarbeiten, um die <v UU>Detailtiefe der Kenntnisse der Ministerinnen und Minister <v UU>prüfen zu können. Wir sind davon überzeugt, dass wir <v UU>mit diesen Änderungsvorschlägen einen Beitrag zur Verbesserung der <v UU>Debattenkultur und zur Stärkung des Parlamentarismus in <v UU>Niedersachsen leisten. Meine Damen und Herren, die <v UU>Fraktionen von CDU, SPD und den Grünen haben gleichermaßen <v UU>ausgeschlossen, mit der AfD zusammenzuarbeiten. <v UU>Das ist gut so. Zugleich wollen wir drei <v UU>demokratischen Fraktionen in Einzelfragen dort kooperieren, wo <v UU>dies unseren gemeinsam geteilten parlamentarischen Werten entspricht. <v UU>Das zeigen wir ja auch in diesem Parlamentsabschnitt am Freitag mit <v UU>dem gemeinsamen Antrag zu 75 Jahren Grundgesetz und <v UU>45 Jahren Europawahlen. Meiner Fraktion fällt trotz der Rolle <v UU>in der Opposition allerdings im besonderen Maße eine staatstragende <v UU>Funktion zu, weil wir die einzig verbliebene demokratische <v UU>Oppositionsfraktion in diesem Landtag sind. Als regierungstragende Fraktionen <v UU>tragen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen, auch <v UU>demokratische Verantwortung für die Ausgestaltung der Oppositionsrechte. Mit unseren vorgelegten <v UU>Änderungsvorschlägen fordern wir mehr Möglichkeiten der Fraktionen in <v UU>diesem Hause ein, um das demokratische Gegengewicht der <v UU>Legislative zur Landesregierung noch effektiver bilden zu können. Was fordern wir im Einzelnen? <v UU>Wir wollen erstens § 39 der Geschäftsordnung ändern, damit die <v UU>großen Fraktionen mehr als zwei neue Entschließungsanträge pro <v UU>Tagungsabschnitt einbringen können. Damit wollen wir noch mehr <v UU>programmatische Alternativen zur Politik der rot-grünen <v UU>Landesregierung hier im Landtag aufzeigen. <v UU>Rund 80 Entschließungsanträge hat meine Fraktion in dieser Legislatur <v UU>schon vorgelegt - deutlich mehr als SPD und Grüne. Aber längst nicht alle unserer <v UU>Anträge konnten hier im Parlament in erster Lesung diskutiert werden - und <v UU>das obwohl rot-grün viel zu oft die Tagesordnung des Landtages nicht <v UU>füllen kann. Meine Damen und Herren, aus unserer <v UU>Sicht ist es inakzeptabel, dass während der laufenden Legislatur <v UU>Tagungsabschnitte immer wieder gekürzt und ganze <v UU>Tage gestrichen werden. Zuletzt kann man das April-Plenum vor <v UU>rund vier Wochen nennen. Wir befinden uns im <v UU>16. Tagungsabschnitt dieser Legislatur, und bei der Hälfte, also <v UU>bei acht Tagungsabschnitten, haben wir nur zwei- statt dreitägig getagt. <v UU>Welches Bild wird damit eigentlich in der Öffentlichkeit vermittelt, meine <v UU>Damen und Herren? - An der CDU-Fraktion hat die Kürzung <v UU>dieser Tagungsabschnitte im Übrigen nicht gelegen. Wir hätten ‑ und das haben unsere <v UU>Anträge im Ältestenrat immer wieder deutlich gemacht ‑ zahlreiche neue <v UU>Gegenstände zur Erstberatung einbringen können, wurden aber durch <v UU>die Geschäftsordnung daran gehindert. Ungeachtet dessen, dass Rot-Grün <v UU>nicht ins Arbeiten kommt, ist diese Änderung unseres Erachtens aber auch <v UU>deshalb geboten, weil es im Landtag nur vier statt fünf Fraktionen gibt. <v UU>Deshalb fordern wir für die großen Fraktionen einen Anspruch auf vier <v UU>neue Entschließungsanträge pro Tagungsabschnitt. Meine Damen und Herren, wir wollen <v UU>zweitens die Befragung des Ministerpräsidenten, die CDU und SPD <v UU>in der vergangenen Wahlperiode eingeführt haben, reformieren und zu <v UU>einem echten Kontrollinstrument des Parlaments weiterentwickeln. Gut, Herr Ministerpräsident, nach den <v UU>letzten beiden Ministerpräsidentenbefragungen im <v UU>Februar und August zur rückwirkenden Brechstangenbeförderung Ihrer <v UU>Büroleiterin und Ihrem fehlenden Durchsetzungsvermögen gegenüber der <v UU>Ampel in Berlin habe ich Verständnis, dass Sie das Instrument am liebsten <v UU>wieder abschaffen möchten. Aber zuvor waren sich ‑ zumindest <v UU>hinter vorgehaltener Hand ‑ die meisten hier im Hause einig, dass der <v UU>Zweck dieses Instruments nicht wirklich erfüllt wird, dass die <v UU>Ausgestaltung für den Ministerpräsidenten aufgrund der <v UU>Vorgaben der Geschäftsordnung doch eher kuschelig und bisweilen auch <v UU>langweilig daherkommt. Wir schlagen deshalb vor, den <v UU>Ministerpräsidenten nicht zweimal, sondern dreimal im Jahr und dann <v UU>tatsächlich 90 Minuten lang befragen zu können - ohne Beschränkung auf <v UU>gerade einmal vier Fragen und dann eben auch mit der Möglichkeit, <v UU>Nachfragen zu stellen. Für meine Fraktion gilt jedenfalls, <v UU>dass wir die 90 Minuten ohne Probleme füllen können. Herr Ministerpräsident, wir glauben <v UU>auch, dass Sie es sich durchaus zutrauen dürfen, mit uns in eine <v UU>90-minütige Diskussion über das Handeln oder Nichthandeln der <v UU>Regierung einzutreten. Selbst Herr Scholz <v UU>schafft das im Bundestag. Sie schaffen das auch <v UU>- hier im Landtag! Und drittens beantragen wir <v UU>hinsichtlich der Dringlichen Anfragen die weitestgehende Rückkehr <v UU>zur alten Regel. Seit 2009 gilt nach § 48, dass jede <v UU>Fraktion insgesamt nur fünf Zusatzfragen zur Antwort der <v UU>Landesregierung stellen darf. Diese Regelung hat sich aus unserer <v UU>Sicht nicht bewährt. Darüber hinaus benachteiligt die <v UU>aktuelle Fassung meine Fraktion, die mit Abstand die größte <v UU>Oppositionsfraktion ist, auch gegenüber der AfD. <v UU>Eine Regelung der Dringlichen Anfragen, so, wie sie jetzt ist, <v UU>bildet eben auch nicht den Wählerwillen ab. <v UU>Wir wollen deshalb zur Regelung zurückkehren, dass jedes Mitglied des <v UU>Hauses bis zu zwei Nachfragen stellen darf. <v UU>Damit die Dringliche Anfrage nicht ausufert, haben wir im Gegenzug ja <v UU>auch eine zeitliche Begrenzung und eine Gesamtbegrenzung <v UU>von 60 Minuten vorgeschlagen. Auf diese Weise gewährleisten wir, <v UU>dass die Landesregierung durch dieses Instrument breit und tief befragt <v UU>werden kann. Nur so kann effektive <v UU>Oppositionsarbeit aussehen. Meine Damen und Herren, seit Juni <v UU>letztes Jahres liegt unser Antrag auf Änderung der <v UU>Geschäftsordnung nun vor. Wir hatten in der Zwischenzeit <v UU>gehofft, dass die regierungstragenden Fraktionen ernsthaft gewillt sind, <v UU>über die Instrumente unsere Geschäftsordnung zu sprechen. <v UU>Wir waren auch bereit, Veränderungen an unserem vorgelegten Antrag im Wege <v UU>eines Kompromisses mitzugehen. Aber es war offenbar klarer Auftrag, <v UU>mehr politische Initiativen zur verhindern und auch die <v UU>Frageinstrumente unscharf zu lassen. Das bedauern wir ausdrücklich, wo es <v UU>doch gerade die Grünen waren, die in Zeiten der GroKo die <v UU>Oppositionsrechte immerzu betont haben und auch stärken wollten. <v UU>Vielleicht erinnern Sie sich noch daran. <v UU>Falls ja, wissen Sie, was jetzt zu tun ist. <v UU>Ich bitte herzlich um Zustimmung zu unseren Vorschlägen im Sinne der <v UU>Stärkung unseres Parlaments. Vielen Dank.

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