Uwe Dorendorf
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Spielhallengesetzes
und wer hat zu jener Zeit mit wem das Land regiert? Federführend waren Sie das natürlich, gemeinsam mit uns. Aber mal ganz ehrlich: Wir müssen mit der Zeit gehen, und heute haben wir ganz andere Erkenntnisse. Ich komme gleich noch zum illegalen Glücksspiel. Diese Erkenntnisse hatten wir damals noch nicht. Darauf komme ich gleich noch zurück. Aber herzlichen Dank für diese Frage. Wir wären dafür bereit. Aus unserer Sicht muss nun unverzüglich die Frist nach § 18 Abs. 4 Satz 4 des Niedersächsischen Spielhallengesetzes bis 2030 verlängert werden.
