Julia Willie Hamburg
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege
werden wie die Erzieherinnen und Erzieher, oder sollen sie so besoldet werden wie vor der Weiterbildung? Vielleicht können Sie dazu etwas sagen. Das würde ja auch zeigen, ob das Konzept schon steht. Vielen Dank, Herr Fühner für die Frage. Ich komme jetzt genau zu diesem Thema. Gruppen schließen hauptsächlich nicht deswegen, weil es keine Fachkräfte gibt, sondern weil die Erstkräfte, also die pädagogischen Fachkräfte, fehlen. Vor diesem Hintergrund ist es nur folgerichtig, zu sagen, dass berufserfahrene Sozialassistentinnen und Sozialassistenten, die schon sehr lange in den Einrichtungen arbeiten, künftig auch die Aufgaben der pädagogischen Fachkräfte übernehmen dürfen. Wir finden hier eine sehr niederschwellige Lösung: Alle mit fünf Jahren Berufserfahrung dürfen in das erste Jahr der Teilzeiterzieher*innenweiterbildung gehen und somit direkt Erstkraft werden, gleichzeitig aber auch den Weg zur Ausbildung zur Erzieher*in beschreiten. Bei künftigen Erstkräften, die zehn Jahre Berufserfahrung haben, gehen wir davon aus, dass sie bereits deutlich mehr Fortbildungen gemacht haben und deswegen auch eine Extramaßnahme zur Qualifizierung zur Erstkraft funktionieren kann. Damit werden wir ein zusätzliches praxistaugliches Angebot machen. Diese Kräfte können natürlich nicht wie eine Erzieherin oder ein Erzieher bezahlt werden, weil sie nicht die gleiche Ausbildung haben. Aber der Arbeitgeber hat die Chance, eine Zulage für diese zusätzliche Tätigkeit zu gewähren. Das ist etwas, was sich dann auch in der Finanzhilfe entsprechend abbilden wird. Wir setzen uns im Kultusministerium ohnehin dafür ein, immer wieder
