Omid Najafi
Warum schafft die Landesregierung keinen Rechtsrahmen zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Warum schafft die Landesregierung keinen Rechtsrahmen zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge? Innerhalb des föderalen Systems der Bundesrepublik Deutschland werden bereits in 10 der 16 Bundesländer keine Straßenausbaubeiträge mehr erhoben. In den Bundesländern ohne Straßenausbaubeiträge statten die Landeshaushalte die Kommunen mit entsprechenden Finanzmitteln aus. Die Schaffung eines entsprechenden Rechtsrahmens liegt in der Kompetenz auch des niedersächsischen Gesetzgebers. Von den rund 940 Gemeinden in Niedersachsen verzichtet über die Hälfte bereits auf die Beitragserhebung. So entsteht eine Ungleichheit der Lebensverhältnisse, die viele Bürger finanziell belastet. Gegen die Erhebung der Straßenausbaubeiträge haben sich in Niedersachsen rund 100 Bürgerinitiativen gebildet, die auch den Klageweg beschreiten. Stark verschuldete Kommunen, gerade in strukturschwachen Gebieten und dem ländlichen Raum, sehen dagegen kaum finanziellen Spielraum. 1. Wie kann die Landesregierung die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge mit Verweis auf Artikel 28 des Grundgesetzes und das kommunale Selbstverwaltungsrecht ablehnen, wenn die Mehrheit der Bundesländer genau darin kein Hindernis sieht und die Straßenausbaubeiträge folglich abgeschafft hat? 2. Wie gedenkt die Landesregierung, den Straßenausbau in den Kommunen zu gewährleisten, wenn die Beitragsforderungen am Widerstand der Bürger scheitern oder es an den kommunalen Eigenmitteln mangelt? 3. Kann sich die Landesregierung vorstellen, den Gemeinden die Straßenausbaukosten zunächst teilweise und anschließend in Folgeschritten bis zur vollen Höhe über den kommunalen Finanzausgleich zu erstatten? Danke.
