Evrim Camuz
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Richtergesetzes
Evrim Camuz (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleg*innen! Liebe CDU-Fraktion, ich kann Ihr Ansinnen in Ihrem Gesetzentwurf komplett nachvollziehen. Die rechtsextreme und die ihr nahestehende Reichsbürgerszene bereiten auch mir große Sorgen. Jüngst wurden wir in Niedersachsen Zeug*innen, wie eine ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete und Richterin daran beteiligt war, unseren Rechtsstaat zu beseitigen. Rechtsextremist*innen beabsichtigen im ersten Schritt, den Rechtsstaat zu unterwandern, um dann im zweiten Schritt unsere freiheitliche demokratische Grundordnung zu überwinden, ja gar zu beseitigen. Sehr geehrte Abgeordnete, verfassungsfeindliche Bewegungen können wir weder in der Exekutive noch in der Judikative dulden. Und, meine sehr verehrten Kolleg*innen, Rechtsextremist*innen haben auch nichts in diesem Parlament zu suchen! (Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD) Der verlängerte Arm der rechtsextremen Szene sitzt auch heute hier in diesem Haus. (Zustimmung bei den GRÜNEN - Widerspruch bei der AfD - Klaus Wichmann [AfD]: „Der verlängerte Arm der rechtsextremen Szene“?) Deswegen ist es unser aller Auftrag hier im Parlament - und wenn wir nicht gerade hier tagen - auf der Straße, für das demokratische Projekt zu werben und Menschen dafür zu begeistern, damit auch wir hier eines Tages behaupten können, dass wir als Gesetzgeber, als Legislative, frei von Rechtsextremist*innen sind. (Zustimmung bei den GRÜNEN) Es war mir daher das reinste Vergnügen, Ihrer ersten Rede, Frau Abgeordnete Hermann - sie sitzt gerade leider nicht hier -, beizuwohnen: ein klares Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung, ein Hoch auf die wehrhafte Demokratie. (Zustimmung bei der CDU) Nun zu Ihrem Gesetzesvorhaben. Ich teile Ihren Vorschlag, alle Richteramtsanwärter*innen vor Begründung eines Richter*innenverhältnisses pauschal durch den Verfassungsschutz durchleuchten zu lassen, nicht. (Zurufe von der AfD: Aha!) Zum einen nehmen Sie an, dass verfassungsfeindliche Tendenzen bereits vor Einstellung der Richter*in vorliegen. Wir wissen allerdings, dass Radikalisierungsbiografien dynamisch sind und dass es sich in der Reichsbürgerszene im überdurchschnittlichen Maße um gescheiterte Existenzen von Männern handelt, und zwar in ihren 40er- und 50er-Jahren. Richteramtsanwärter*innen sind aber alles andere als gescheitert. Dynamische Entwicklungen bedürfen dynamischer Regeln. Diesem Anspruch werden Sie durch Ihren Gesetzentwurf leider nicht gerecht. Ich begrüße vielmehr zum einen das Vorhaben unserer Bundesinnenministerin Faeser, das Disziplinarrecht anzupacken und zu verschärfen, um solche Beamt*innen leichter und damit schneller loszuwerden. Zum anderen finde ich, dass Ihre Güterabwägung zur Verhältnismäßigkeitsprüfung im engeren Sinne wenig überzeugend ist. Richteramtsanwärter*innen können derzeit im Bewerbungsformular ihr Einverständnis mit einer Überprüfung durch die Verfassungsschutzbehörde erklären. Bereits die Konfrontation mit einer solchen Einverständniserklärung gibt dem Justizministerium die Möglichkeit, bei Verdacht weitergehende Überprüfungen zu veranlassen. Diese Vorgehensweise finde ich nicht nur elegant, sondern sie ist insbesondere weniger grundrechtseinschränkend und damit ein milderes Mittel. Herr Kollege, Sie haben auch schon zum Radikalenerlass gesprochen. Ich finde, wir sollten aus der Geschichte lernen und dabei nicht dieselben Fehler machen, die wir bereits gemacht haben. Zu dem Einwurf bezüglich der Schöff*innen: Anders als bei Richter*innen jedenfalls beim ersten Richter*innenamt werden sie nicht auf Vorschlag ernannt, sondern sie bewerben sich auf das Amt und durchlaufen ein Bewerbungsverfahren. Schöff*innen werden zum Teil aber auch von den Landkreisen vorgeschlagen. Ich finde es schwierig, das eine mit dem anderen zu vergleichen. Meine sehr verehrten Kolleg*innen der CDU-Fraktion, wie Sie und ich wissen, gibt es einige Projekte, deren Lösung wir noch nicht parat haben, bei denen wir noch um die beste Lösung ringen müssen. Es ist allerhand zu tun. Daher bitte ich Sie: Ziehen Sie den Gesetzentwurf zurück,
