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Dr. Silke Lesemann

SPD 26.03.2025 6:35 min Tagungsabschnitte 19/24

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Bundeswehr in Niedersachsen

SPD-Fraktion. Bitteschön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Der äußere Zusammenhang des vorliegenden Gesetzentwurfs wurde nun schon verschiedentlich erläutert. Es wurde auch klargestellt, dass die originäre Idee für diese CDU-Initiative nicht aus Niedersachsen stammt, sondern dass es ähnliche Vorstöße bereits in Bayern, aber auch in Brandenburg gegeben hat. Um sicherheitspolitische Erfordernisse mit anderen öffentlichen Interessen in Einklang zu bringen, sollen mit diesem Artikelgesetz mehrere landesrechtliche Regelungen geändert werden. Das betrifft beispielsweise das Baurecht und raumordnungsrechtliche Aspekte, um Einrichtungen der Verteidigung und des Zivilschutzes schneller realisieren zu können. Die übrigens schon seit Langem funktionierende Zusammenarbeit zwischen Schulen und Bundeswehr soll im Schulgesetz fixiert werden. Den Bereich des als federführend benannten Ausschusses für Wissenschaft und Kultur betrifft das Vorhaben im Bereich Hochschulen und Denkmalschutz. Darauf möchte ich mich jetzt konzentrieren, nachdem die Debatte doch etwas ausschweifender geworden ist. Ob die beabsichtigten Änderungen im Denkmalschutzgesetz wirklich zielführend sind oder an anderer Stelle zielorientierter wären, müssen wir in den Ausschussberatungen klären. Für die niedersächsischen Hochschulen möchte die CDU gesetzlich ausschließen, dass nur für friedliche Zwecke geforscht wird, und sogenannte Zivilklauseln verbieten. Das ist ein Vorhaben mit weitreichenden verfassungsrechtlichen Konsequenzen. Meine Damen und Herren, in Deutschland gibt es die Tradition einer strengen Trennung zwischen dem militärischen und zivilen Sektor. In den 1950er-Jahren haben die Amerikaner zunächst den Berliner Hochschulen jegliche Militärforschung untersagt. Später haben etliche große Hochschulen selbst Zivilklauseln eingeführt. Nur einige wenige Bundesländer haben eine solche Klausel in ihre Hochschulgesetze aufgenommen. In Niedersachsen gab es selbige in den Jahren zwischen 1993 und 2002. Seitdem haben wir keine Zivilklausel im Niedersächsischen Hochschulgesetz. In den meisten Bundesländern entscheiden die Universitäten wie in Niedersachsen selbst über die Zivilklausel. Aktuell haben ca. 70 deutsche Hochschulen diese Regelung. In Niedersachsen sind es nicht einmal eine Handvoll. Die Frage ist auch, wie wirksam diese Zivilklauseln tatsächlich sind. Einige wenige der hier im Saal Anwesenden können sich wahrscheinlich noch an die Diskussion erinnern, die wir ab 2013 geführt haben. Mit dem damaligen Hochschulentwicklungsvertrag haben sich die Hochschulen nach Diskussionen unter anderem über eine militärische Nutzung bzw. einen Dual Use öffentlich geförderter Forschung zu mehr Transparenz verpflichtet. Diese Transparenz wird durch einen Austausch zwischen Wissenschaft und Gesellschaft zur Art und Weise von Forschung und eine Abschätzung möglicher Forschungsfolgen erreicht. Außerdem haben MWK und LHK also die Landeshochschulkonferenz gemeinsame Ziele erarbeitet und untergesetzliche Regelungen für mehr Transparenz darüber geschaffen, wer in wessen Auftrag forscht. Damit haben Forscherinnen und Forscher mehr Orientierung, um Risiken und ethisch bedenkliche Folgen ihrer Arbeit abzuschätzen und so weit wie möglich zu minimieren. Messtechnik und Materialforschung zum Beispiel im Bau- und Transportwesen, die Produkte von Luft- und Raumfahrt, die Geschichte des Internets, die Entwicklung der GPS-Navigation und die Forschung zu künstlicher Intelligenz belegen beispielhaft, dass es in der Tat sehr schwierig ist, klar zu entscheiden, ob Forschungsergebnisse oder auch Güter nur dem einen oder nur dem anderen Zweck dienen. Dual Use, also die Nutzung für zivile und militärische Zwecke, für alle Zeit auszuschließen, scheint dementsprechend ohnehin schwierig zu sein. Deshalb kann es meiner Meinung nach funktionierende Zivilklauseln kaum geben. Ich kenne jedenfalls keine, die funktionieren. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Wissenschaftsfreiheit ist ein hohes Gut, und die Wahl der Inhalte von Forschung und Lehre ist verfassungsrechtlich frei, im Sinne der Wissenschaftsfreiheit. Die Diskussion über den Sinn von Zivilklauseln ist berechtigt. Sie sollte aber an den Hochschulen geführt werden, und dort sollte auch darüber entschieden werden. Ein politischer Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit und in die Hochschulautonomie wäre an dieser Stelle falsch. Auch die Forderung, das Fachministerium zu beauftragen, die Hochschulen zur Zusammenarbeit mit der Bundeswehr zu verpflichten, ist zu hinterfragen. Denn Forschung und Lehre benötigen politische Unabhängigkeit und sind gerade damit ein Stützpfeiler unserer Demokratie. Das Problem ist doch: Sowohl mit einem Verbot einer Zivilklausel als auch mit einem Kooperationsgebot zur Stärkung militärischer Forschung wird in Wissenschaftsfreiheit und Hochschulautonomie eingegriffen. Beide Rechtsgüter sind eng miteinander verwoben, und der Gesetzgeber ist gehalten, diese Rechte von Verfassungsrang zu schützen. In Niedersachsen können die Hochschulen selbst über die Art ihrer Forschung entscheiden. Unsere Hochschulen haben bereits jetzt die Möglichkeit, auf die Zeitenwende und die damit verbundene Änderung der Sicherheitslage zu reagieren und ihr Forschungsportfolio entsprechend auszurichten, sofern sie darauf reagieren möchten. Eine Regelung für die Hochschulen in Niedersachsen, wie sie die CDU beabsichtigt, scheint mir nicht notwendig zu sein. Was die beabsichtigten Änderungen des Schulgesetzes angeht, ist es eine bewährte Praxis, dass die Schulen selbst darüber bestimmen, ob sie das kostenfreie Angebot von Schulbesuchen sogenannter Jugendoffiziere in Anspruch nehmen. Dieses Angebot wird gern und auch erfolgreich angenommen; viele Schülerinnen und Schüler finden es sehr gut, wenn Leute von der Bundeswehr kommen. Die Referenten der Bundeswehr können in den Unterricht einbezogen werden. Neuer Regelungsbedarf ist auch hier nicht zu erkennen. Ich freue mich auf interessante Beratungen im Wissenschaftsausschuss. Vielen Dank.

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