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Miriam Staudte

18.04.2024 1:28 min Tagungsabschnitte 19/15

Überarbeitung des Tierschutzgesetzes: Wie steht die Landesregierung zu sogenannten Qualzuchten?

Und Frau Ministerin antwortet. Bitteschön. Ja, vielen Dank, Frau Präsidentin. Genau das findet ja gerade das Anhörungsverfahren statt. Und da gibt es unterschiedliche Rückmeldungen. Und tatsächlich ist von einigen Hundehalterverbänden die Rückmeldung, dass diese Liste der Merkmale zu unkonkret ist. Ich glaube aber, dass in einem Gesetz die Konkretheit immer relativ eingeschränkt ist. Deswegen haben wir ja solche Merkblätter in Auftrag gegeben, um eben bestimmte Formulierungen, Abnormalitäten bei Skeletten. Ja, was ist darunter zu verstehen? Um das eben konkreter auszuformulieren Ich glaube nicht, dass es sinnvoll ist, ein Gesetz ewig lang zu machen und jeden Einzelfall, jede Tierrasse dann sozusagen noch mit abzudecken, sondern man muss dann eben untergesetzlich sozusagen diese Konkretisierung, die natürlich notwendig sind, das will ich gar nicht absprechen, weil es natürlich auch zu Verunsicherungen führt. Wenn dann jetzt jeder denkt Abnormalität des Skeletts, das heißt ein sehr kleiner, sehr großer Hund wird per se schon verboten, aber es muss eben immer verbunden sein mit diesen Schäden, Leiden und Schmerzen. Und insofern würde ich Ihnen zustimmen. Also es braucht Konkretisierung, aber nicht unbedingt im Gesetz. Vielen Dank. Die erste Zusatzfrage aus der

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