Nadja Weippert
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes und des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe KollegInnen! Am 7. Januar dieses Jahres fand anlässlich des 70. Geburtstages unseres Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier in der Berliner Akademie der Künste ein Symposium „Demokratie als Auftrag" statt. Heute Morgen wurden wir in der Gedenkstunde für die Opfer des Nationalsozialismus von Herrn Professor Dr. Dr. Michel Friedman nachdrücklich daran erinnert, dass Demokratie unser gemeinsamer Auftrag ist. Denn unsere Demokratie ist der Garant für ein Leben eines jeden Menschen in Würde und Freiheit, liebe KollegInnen. Und bekanntlich beginnt Demokratie nicht im Bundes- oder Landtag, sondern vor Ort, bei den Menschen zu Hause, in ihrer Nachbarschaft, in ihren Städten und Gemeinden. Wir alle wissen: Unsere Demokratie lebt von Mitsprache, Teilhabe und Mitgestaltungsmöglichkeiten. In unseren zwei vorliegenden rot-grünen Gesetzentwürfen, die wir heute erstmalig hier beraten, geht es also unter anderem darum, die Möglichkeiten des ehrenamtlichen kommunalpolitischen Engagements zu verbessern, auszuweiten und vor allem zu modernisieren. Heruntergebrochen geht es also um nichts Geringeres als die Zukunft unserer Demokratie vor Ort, liebe KollegInnen. Unsere rot-grünen Gesetzentwürfe machen Kommunalpolitik inklusiver, digitaler und gerechter. Sie beinhalten ein klares Bekenntnis: Kommunalpolitik soll von allen für alle da sein. Auf ein paar Punkte möchte ich hier genauer eingehen. Eines unserer Ziele ist es, die Jugendbeteiligung zu stärken. Künftig können Jugendliche selbst die Einrichtung von Jugendgremien beantragen, mit klaren gestaffelten Quoren, je nach Größe ihrer Kommune. Des Weiteren soll das passive Wahlalter bei Kommunalwahlen auf 16 Jahre sinken. Niedersachsen wird damit das zweite Bundesland nach Baden-Württemberg, das es jungen Menschen, die schon wählen dürfen, auch erlaubt, sich selbst wählen zu lassen. Auch wenn das rechtssicher wahrscheinlich erst bei der nächsten Kommunalwahl 2031 greifen kann, ist das ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Das ist nicht nur echte Partizipation und reelles Empowerment, sondern vor allem aktive Zukunftsarbeit und Nachwuchsförderung für unsere Demokratie, liebe KollegInnen. Darüber hinaus machen wir das Ehrenamt attraktiver. Wer sich kommunalpolitisch engagiert, soll nicht zwischen Familie und Mandat wählen müssen. Insbesondere viele Frauen stellen sich in diesem Jahr wieder die Frage, ob sie Job, Care-Arbeit und einen ehrenamtlichen Einsatz für die Demokratie vor Ort in einem kommunalen Mandat überhaupt leisten können. Ich kann allen Unentschlossenen zurufen: Ja, es geht, und wir als rot-grüne Regierungskoalition unterstützen euch dabei, liebe Frauen! Denn wir brauchen dringend die Perspektiven und Erfahrungen aller Menschen in den Kommunalparlamenten, um unsere Orte lebens- und liebenswert zu erhalten und vor allem zu gestalten. Der aktuelle Anteil von Frauen in Gemeinderäten liegt gerade einmal bei knapp 26 %. Das ist definitiv steigerungsfähig, liebe Kolleginnen und Kollegen! Um gerade Frauen die Entscheidung für ein kommunales Mandat zu erleichtern, soll es künftig Pauschalstundensätze für Care-Arbeit geben auch das ist eine Neuerung, die bundesweit einmalig ist, nicht nur für die Kinderbetreuung, sondern künftig auch für die Pflege von Angehörigen; denn auch die übernehmen meistens wir Frauen. Das ist soziale Infrastruktur für die Demokratie, liebe Kolleginnen und Kollegen. Zudem werden wir die Digitalisierung vorantreiben. Öffentliche Rats- und Ausschusssitzungen per Videokonferenz für Ratsmitglieder und BürgerInnen fördern sowohl die Möglichkeit von aktiver Teilhabe als auch die Vereinbarkeit von kommunalpolitischem Engagement mit dem Arbeits- und Familienleben. Die Einsparung von Zeit, Geld und CO2 sind weitere positive kleine Nebeneffekte. Herr Professor Dr. Dr. Friedmann hat uns heute Morgen auch aufgefordert, unserem Grundgesetz dem Leitfaden unserer Demokratie mehr Raum zu geben und unsere Lieblingsparagrafen zu zitieren. An dieser Stelle tue ich das mit einem meiner Lieblingsparagrafen, dem Artikel 3 Abs. 2 unseres Grundgesetzes, der da lautet: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." Mit unseren vorliegenden rot-grünen Gesetzentwürfen kommen wir in Niedersachsen genau diesem wichtigen Verfassungsauftrag nach und stärken aktiv die Gleichberechtigung. Geschlechterparität in Verwaltungsräten und Gesellschaften der Kommunen ist kein frommer Wunsch, sondern schlichtweg die Abschaffung struktureller Benachteiligung. Denn erst Vielfalt öffnet neue Perspektiven und fördert Entscheidungen, die alle Menschen berücksichtigen und miteinbeziehen. Dazu gehört auch die Absicherung unserer hauptberuflichen Gleichstellungsbeauftragten. Ihre Abberufung ist künftig nur noch mit einer Zweidrittelmehrheit möglich. Eine starke Position für starke Frauen. Zudem flexibilisieren wir die Nachrückregelung. Das stärkt kleine Parteien mit wenigen Kandidierenden. Denn haben im Lauf der Wahlperiode alle KandidatInnen einer Liste auf ihr Mandat verzichtet, ist für die Partei nicht mehr Schluss wie bisher, sondern die Liste beginnt erneut am Anfang mit einer Nachrückregelung von Kandidierenden, die inzwischen wieder zur Verfügung stehen könnten. So werden temporäre Hinderungsgründe berücksichtigt. Das reduziert die Angst vor zu hoher Belastung durch das Ehrenamt und schafft mehr Raum, wenn Kandidierende wieder zur Verfügung stehen. Liebe KollegInnen, so geht die aktive Förderung von Vereinbarkeit von kommunalem Mandat, Beruf und Familie! Darüber hinaus schaffen wir mit den vorliegenden Gesetzentwürfen Rechtssicherheit und Transparenz durch klare Regeln für Wahlvorstände, bessere Datenschutzstandards und ausreichend viele KandidatInnen. Wenn zu wenige Personen antreten, wird zukünftig eine Wahl abgesagt, statt eine nicht handlungsfähige Vertretung zu wählen. All das, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind keine kleinen Korrekturen, das sind überfällige Modernisierungsschritte zur kommenden Kommunalwahl, liebe KollegInnen. Und nun noch zur Prüfung der Verfassungstreue von HauptverwaltungsbeamtInnen: Wir schaffen hier aufgrund schlechter Erfahrungen in anderen Bundesländern eine erweiterte Prüfung durch die bewährten und erfahrenen Wahlausschüsse unter Einbindung der Kommunalaufsichtsbehörde des Landes und bei Bedarf der Verfassungsschutzbehörde. Damit das die Wahl nicht verzögert, verlängern wir die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen. Den vorliegenden Gesetzentwurf der AfD hingegen, der Gerichte anstelle der ebenfalls unparteiischen und weisungsfreien Wahlausschüsse über die Verfassungstreue von Kandidierenden entscheiden lassen möchte, lehnen wir ab. Die Wahlausschüsse entscheiden seit jeher nach klaren Regeln und nicht nach Lust und Laune. Wer hier politische Willkür behauptet und unterstellt, greift sämtliche ehrenamtlichen WahlhelferInnen an und belastet unsere Gerichte unnötig. Liebe KollegInnen, einem Freibrief für Verfassungsfeinde auf ein Recht, im Zweifel immer zugelassen zu werden, erteilen wir klar und deutlich eine Absage. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns unsere Demokratie als gemeinsamen Auftrag verstehen, und kommen wir unserer Verantwortung nach. Stellen wir unsere niedersächsische Kommunalverfassung gemeinsam zukunftsfest und modern auf! Ganz im Sinne und Bewusstsein unserer Verantwortung, die uns bei der heutigen Gedenkstunde für die Opfer des Nationalsozialismus noch mal eindringlich mit auf den Weg gegeben worden ist: Für eine wehrhafte Demokratie als Garant für ein Leben eines jeden Menschen in Würde und Freiheit. Danke. Vielen Dank. - Die nächste Wortmeldung kommt von der Fraktion der SPD: Herr Schneider. Bitteschön!
