Dr. Silke Lesemann
Hochschulentwicklungsvertrag 2024 bis 2029 zwischen dem Land Niedersachsen und den Niedersächsischen Hochschulen
Lesemann gemeldet. Bitte schön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Mit der Unterzeichnung des Hochschulentwicklungsvertrages zwischen der Landeshochschulkonferenz und der Landesregierung am 12. März 2024 ist ein wesentlicher Schritt für mehr Planungssicherheit und finanzielle Verbindlichkeit für die niedersächsischen Hochschulen eingeschlagen worden. Vielen Dank an dieser Stelle an Herrn Minister Mohrs für die guten Verhandlungen und dafür, dass wir diesen Vertrag vorliegen haben. Heute soll der Vertrag in Kraft treten, sofern der Landtag die Zustimmung erteilt. Ich bin aber nicht pessimistisch, dass das nicht geschieht. Dieser neue Vertrag schließt an den ersten Hochschulentwicklungsvertrag der damaligen rot-grünen Landesregierung von 2013 an. Kernbestandteil ist die finanzielle Planungssicherheit für die Hochschulen, die sich vorrangig aus der mehrjährigen Sicherung der Grundhaushalte und der Übernahme der Tarif- und Besoldungssteigerungen ergibt. Meine Damen und Herren, gemeinsam und partnerschaftlich wollen Land und Hochschulen die Wissenschaftslandschaft in Niedersachsen erfolgreich weiterentwickeln. Die Hochschulen erhalten dadurch viel Geld und Planungssicherheit, und der vorliegende Vertrag trifft hierzu Festlegungen, die bis in die nächste Wahlperiode hineinreichen. Das Vertragswerk hat eine hohe Bindungskraft gerade für uns als Land, auch in finanzieller Hinsicht. Ich habe aber den Eindruck, die Hochschulen sind sich ihrerseits der Verantwortung gegenüber den steuerzahlenden Menschen in unserem Bundesland durchaus bewusst, und sie haben den festen Willen, ihrer gesellschaftlichen Rolle als Impulsgeber für Innovation und Ausbildung unseres Nachwuchses nachzukommen. Niedersachsens Hochschulen nehmen diesen Schritt des Hochschulentwicklungsvertrags auch in Zeiten mitunter schwieriger Haushaltsplanung nicht als Selbstverständlichkeit hin. Im Gegenteil, sie sind sehr erfreut darüber, dass der Vertrag einige lang ersehnte Zusagen enthält. Natürlich ‑ das steht nicht in Abrede ‑ gibt es immer wieder viele neue Ideen, für die wir noch mehr Geld für sinnvolle Ausgaben unterbringen könnten. Und ja, wir brauchen auch eine bessere Grundfinanzierung des Hochschulsystems. Aber hierfür sehe ich auch den Bund in Verantwortung. Denn Wettbewerbe ersetzen nicht die bedarfsgerechte, solide Grundfinanzierung, mit der unsere Hochschulen auf den umfassenden und alle Lebensbereiche betreffenden Wandel reagieren können. Klar ist auch, Forschung und Wissenschaft helfen, die Zumutungen der Veränderungen zu erleichtern und erfolgreich zu meistern. Meine Damen, meine Herren, es ist gut, dass dieser Hochschulentwicklungsvertrag auch die Zustimmung der Opposition erfährt. Zwischenzeitlich gab es einige Missklänge, die ich hier klären möchte. Es wurde beispielsweise kritisiert, dass der Landtag bei diesem Hochschulentwicklungsvertrag zu spät eingebunden wurde und das Vorgehen bei den Vorverträgen anders gewesen sei. Diese Behauptung ist allerdings nicht stichhaltig, wenn man sich das parlamentarische Verfahren beim Abschluss der Verträge seit 2006 anschaut. Immer wieder wurden die Verträge erst zwischen den beiden Vertragspartnern unterzeichnet, und erst im Nachgang wurde die Zustimmung durch den Landtag herbeigeführt. Ein Ausnahmefall hinsichtlich der Landtagszustimmung bildet lediglich die zweite Fortschreibung des Hochschulentwicklungsvertrags für die Jahre 2022 und 2023. Dort wurde der Landtag vom ehemaligen CDU-Minister Thümler nicht um Zustimmung gebeten, da praktisch keine haushaltsrelevanten Veränderungen aufgenommen wurden, mit Ausnahme des Haushaltsbezugsjahres 2022. Also wurde der Vertrag auch nicht nach Überweisung durch das Parlament in die Ausschüsse eingebracht. Es fand lediglich eine Unterrichtung der Ausschüsse auf Initiative des MWK statt. Und eine Aktuelle Stunde wurde in den Jahren zweimal durch die SPD-Fraktion, durch meine Fraktion, beantragt, einmal bei der Fortschreibung des Hochschulentwicklungsvertrags 2018 bis 2021 und eben beim jüngsten Hochschulentwicklungsvertrag, den wir jetzt vorliegen haben, der bis 2029 gelten soll. Dieser kleine historische Exkurs sei mir an dieser Stelle gestattet gewesen. Meine Damen und Herren, der Hochschulentwicklungsvertrag widmet sich in fünf Kapiteln drängenden gesellschaftlichen Fragen. Das erste Kapitel „Fachkräfte für Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft“ fokussiert auf bedarfsgerechte und flexible Ausbildungskapazitäten an den Hochschulen. Das zweite Kapitel „Forschung, Transfer und Internationalisierung“ umfasst Ziele und Vereinbarungen, um die Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen auch international in diesen zentralen Bereichen zu erhöhen. Im dritten Kapital „Hochschulorganisation“ geht es darum, die Handlungsfähigkeit der Hochschulen durch mehr Autonomie zu verbessern und sie als Arbeitgeber attraktiv und zukunftsfähig zu gestalten. Im vierten Kapitel über die monetäre Entwicklung wird schließlich die Übernahme der Tarif- und Besoldungssteigerung für die Laufzeit erklärt und somit der zentrale Grundstein neben der Sicherung der Globalhaushalte für die weitere finanzielle Planungssicherheit gelegt. Im fünften und letzten Kapitel „Vertragsgestaltung“ werden eben selbige Details zusammengefasst. Wie kann nun der umfassende Wandel für uns in Niedersachsen spürbar und positiv gestaltet werden? - Dazu gehört auch, dass möglichst auch Laien verstehen können, warum wissenschaftliche Ergebnisse für sie wichtig sind und wie sie das Leben verbessern helfen. Hierfür werden beispielsweise die für Niedersachsen so bedeutenden Bereiche Energie und Mobilität, aber auch die Geistes-, Kultur- und Ingenieurwissenschaften in den Blick genommen. Um nun die genannten Ziele gut erreichen zu können, benötigen die Hochschulen ein Mehr an Autonomie und Eigenverantwortung. Neben finanzieller Planungssicherheit brauchen Hochschulen genau das, um sich gut entwickeln zu können. Meine Damen und Herren, ich freue mich deshalb, dass das MWK den Dialog über die Weiterentwicklung Niedersächsischen Hochschulgesetzes, des NHG, auch bereits aufgenommen hat. Meine Damen und Herren, mehr Autonomie auf der einen Seite muss aber auch mit guten Beschäftigungsbedingungen für Männer und Frauen gleichermaßen einhergehen. Das beginnt bei der Absicherung tariflicher Regelungen für Studierende, geht über den Kodex für gute Arbeit bis hin zu einer wettbewerbsfähigen Anhebung der Grundgehälter bei der W-Besoldung. Ich unterstütze die im Hochschulentwicklungsvertrag formulierten Bestrebungen sehr gern und gehe auch davon aus, dass jetzt ‑ wenn wir das abgeschlossen und zugestimmt haben ‑ auch rasche Umsetzungen erlebbar werden. Die gute Nachricht ist doch: Rot-Grün in Niedersachsen sorgt für eine zukunftsfähige Hochschulentwicklung in Niedersachsen. Der Vertrag sichert eine langfristige Perspektive für die Hochschulen in unserem Land. Rot-Grün steht für eine verlässliche und moderne Hochschulpolitik in Niedersachsen. Ich bitte Sie um Zustimmung. Dann kann dieser gute Vertrag auch noch heute in Kraft treten. Herzlichen Dank.
