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Julia Retzlaff

SPD 29.08.2024 2:11 min Tagungsabschnitte 19/18

13. Eingabenübersicht

Bitte! Danke schön. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit den Corona-Wirtschaftshilfen wurden von Juni 2020 bis Juni 2022 Unternehmen und Selbstständige unterstützt. Allein in Niedersachsen wurde ein Fördervolumen in Höhe von insgesamt 6,4 Milliarden Euro bewilligt. So konnte in der Pandemiezeit vielen Unternehmen schnell und unbürokratisch geholfen werden. Damit die Auszahlung der Mittel an die Antragstellenden zügig erfolgen konnte, wurden die Hilfen auf Prognosebasis vorläufig bewilligt. Dabei war von vornherein ein nachträglicher Abgleich von Gewinnen und Verlusten im Rahmen einer Schlussabrechnung vorgesehen. Gemeint ist: Sofern die Voraussetzungen vorliegen, muss nichts zurückgezahlt werden. Dies wurde auch so kommuniziert. Kernforderungen der Petition sind, dass Inanspruchnehmende der Förderung vor einer Rückforderung rechtliches Gehör, zum Beispiel durch die Einführung von Clearingstellen, bekommen sollen. Darüber hinaus seien etwa die Prüfstandards und die Prüfumfänge von der Bewilligungssumme abhängig zu machen, sodass zum Beispiel bis zu einer Bewilligungssumme von 100 000 Euro keine Einzelfallprüfung vorzunehmen sei. Die Anforderungen unter anderem an die Durchführung der Schlussabrechnung ergeben sich dabei aus den Verwaltungsvereinbarungen der Länder mit dem Bund. Das Verfahren wird von den Bewilligungsstellen von Bund und Ländern derweil weiterentwickelt und verbessert. So kann mittlerweile bei Förderungen bis zu einer Höhe von 25 000 Euro in vielen Fällen auf eine vertiefte Prüfung verzichtet werden. In bestimmten Härtefällen kann mittlerweile auch von einer Schlussabrechnung abgesehen werden. Vor Erlass eines Rückforderungsbescheids können Betroffene nach Maßgabe der verwaltungsrechtlichen Vorgaben durch die NBank angehört werden, und Widerspruchsverfahren werden vollumfänglich geprüft. Angesichts dessen halten wir die Einrichtung von Clearingstellen für nicht erforderlich. Unser Votum bleibt daher „Sach- und Rechtslage". Vielen Dank, Frau Abgeordnete Retzlaff. -

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