Miriam Staudte
Trilog-Einigung in der EU zur Neuen Gentechnik: Wie schätzt die Landesregierung die Auswirkungen auf den Verbraucherschutz und die Landwirtschaft in Niedersachsen ein?
Frau Ministerin Staudte! Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrter Herr Penno, leider herzlich wenige. Bei der alten Gentechnik gibt es bislang die Regelung, dass Mitgliedstaaten die Opt-out-Variante wählen können, also dass sie bei sich den Anbau von gentechnisch manipulierten Pflanzen verbieten können. 17 Mitgliedstaaten haben davon Gebrauch gemacht. Und ich glaube, das ist vielleicht auch der Grund. Das hat in den letzten Jahren in den öffentlichen Diskussionen keine große Rolle gespielt, denn faktisch wird hier zum Beispiel kein Genmais angebaut. Das war damals bei MON 810 eine ganz große Debatte. Aber diese Möglichkeit besteht dann in Zukunft für Mitgliedstaaten nur noch für Pflanzen der Kategorie NGT2. Da gibt es die Opt-out-Möglichkeit, aber eben für NGT1-Pflanzen nicht. Das ist wirklich ein Problem. Ich kann mir aber, falls die Entscheidung so gefällt wird, durchaus vorstellen, dass die Netzwerke für gentechnikfreie Regionen noch einmal einen Aufwind dahingehend erleben werden, dass sich Landwirtinnen und Landwirte ob Bio- oder konventionell wirtschaftende, die sich gegen Gentechnik aussprechen, zusammenschließen und sagen werden: Wir verpflichten uns hier bei uns in der Gemeinde, im Landkreis selbst, gentechnikfrei anzubauen. - Es kann auch gut sein, dass Gemeinden und Städte Beschlüsse für ihre eigenen Flächen fassen und sagen: Wir verpachten nur mit der Auflage, dass keine NGT1-Pflanzen ausgebracht werden. Insofern glaube ich, dass dieser Ansatz, wenn wirklich diese Deregulierung einsetzen würde, dazu führen könnte, dass es künftig vielleicht kleinere, aber mehr gentechnikfreie Regionen geben könnte. Die zweite und somit letzte Zusatzfrage aus der Fraktion
